Erstberatung zur GmbH-Insolvenz
- Ein Insolvenzantrag wurde gegen die GmbH gestellt, was tun?
- Kann ich die GmbH noch vor der Insolvenz verkaufen?
- Wann tritt die gesetzliche Insolvenzreife ein?
- Wie schützt sich eine Geschäftsführerin vor privater Haftung?
- Auffanggesellschaft und übertragende Sanierung für die GmbH?
- Welche Maßnahmen vor der GmbH-Insolvenz noch ergreifen?
- Sanierung mit der Insolvenz in Eigenverwaltung?
- GmbH-Insolvenz vorbereiten, welche Schritte zuerst?
- Was ist eine Abweisung mangels Masse?
- Umgang mit Arbeitnehmeranteilen und Steuerrückständen?
- Welche Buchhaltung, Bilanzen, Steuererklärungen sollten vorliegen?
- Wie verhalte ich mich gegenüber den Kunden; Lieferanten, Mitarbeitern?
- Darf ich ein Gesellschafterdarlehen noch zurückzahlen?
- Was geschieht mit rückständigem Geschäftsführer-Gehalt?
- Was tun, bei persönlicher Haftung für GmbH-Schulden?
Mandat zur GmbH-Insolvenz
Als spezialisierter Anwat für GmbH-Insolvenz übernehme ich für Sie das Insolvenzantragsverfahren. Der Antrag auf GmbH-Insolvenz ist trickreich. Vermeiden Sie die größten Fehler rund um das Insolvenzverfahren. Deshalb werde ich sehr sorgfältig sein. Insbesondere geht es darum, Sie als Geschäftsführer vor persönlicher Haftung zu schützen. Das können meine Leistungen für das Insolvenzantragsverfahren der GmbH oder UG sein:
- Gläubiger-Verzeichnis aufstellen, geordnet nach Gläubiger, zustellfähiger Anschrift und Gläubigervertreter
- Alle Gläubiger anschreiben und Schuldbeträge abfragen.
- Schuldbeträge eintragen, diese aufgeteilt nach Hauptforderung, Kosten, Zinsen, Titulierung, usw.
- Das gesetzlich vorgeschriebene außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchführen
- Den Insolvenzantrag auf dem amtlichen Formular ausfertigen
- Bestimmung der anzugebenden Vermögenswerte wie z. B. Kontostand, Rückkaufwert einer Versicherung, Fahrzeug, usw.
- Sammeln und ordnen aller für den Insolvenzantrag notwendigen Belege und Anlagen
- Einreichen des Insolvenzantrages bei Gericht
- Durchgehende Betreuung der Mandanten, bis das Insolvenzverfahren eröffnet ist und ein Insolvenzverwalter übernimmt
Während der gesamten Zeit stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen als Anwalt für GmbH-Insolvenz persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung. Ich berate Sie, falls es Ärger mit Gläubigern gibt und wie Sie sich in dieser schwierigen Situation bestmöglich verhalten.
Die Kosten für das GmbH-Insolvenz-Antragsverfahren handeln wir individuell aus. Sie müssen durchschnittlich mit Kosten zwischen 800 € und 3.500 € rechnen, welche noch aus der GmbH bezahlt werden dürfen.
- Anrufen (030 306 12345) und Termin vereinbaren
So urteilen die Mandanten
Rechtsanwalt Franzke schafft es durch seine einfühlsame und hoch effiziente Arbeitsweise Hoffnung in eine aussichtslose Situation zu bringen. Dabei ist seine Beratung stets praxisnah und sein Handeln auch für einen Menschen, der nicht täglich mit Rechtsangelegenheiten zu tun hat, verständlich. Herr Franzke ist, besonders über Email, auch außerhalb normaler Geschäftszeiten schnell erreichbar, wenn man Sorgen hat. Besonderes Lob möchte ich auch für das Kanzleiteam von Herrn Franzke aussprechen. Ich habe bei jedem Kontakt schnell eine Rückmeldung erhalten und fühlte mich immer sicher aufgehoben und beschützt. Vielen Dank!
Online-Formular für die GmbH-Insolvenz
Beantragen Sie die Insolvenz für die GmbH oder UG hier online. Einfach das Formular ausfüllen und absenden. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Schiefgehen kann nichts. Das Kanzlei-Team steht hinter Ihnen. Sie profitieren von unserer Erfahrung aus rund 20.000 Insolvenzberatungen.