Rechtsanwalt und Sanierungsexperte rettet Ihr Unternehmen aus der Krise

Befindet sich Ihr Unternehmen in existenzieller Gefahr, benötigen Sie einen Experten, der Sie sicher aus der Krise führt.
Rechtsanwalt Jörg Franzke ist Anwalt für Insolvenzrecht
Rechtsanwalt Jörg Franzke, Berlin

Ihr Partner für Insolvenzrecht und Sanierung

Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Unternehmenssanierung durch Insolvenz- und Restrukturierungsrecht und der erfolgreichen Sanierung von mehr als 200 Unternehmen stehe ich, Rechtsanwalt Jörg Franzke aus Berlin, Ihnen zur Seite. Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und mein Engagement, um Ihr Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Bei finanziellen Schwierigkeiten oder drohender Zahlungsunfähigkeit sind schnelle und entschlossene Maßnahmen unerlässlich. Als Ihr Berater und Vertreter in allen Verfahren der Unternehmenssanierung – sei es Insolvenz in Eigenverwaltung, Restrukturierungsverfahren, Schutzschirmverfahren oder Planinsolvenz – setze ich mich leidenschaftlich dafür ein, die bestmögliche Lösung für Ihr Unternehmen und dessen Fortbestand zu erarbeiten.

Mein Ziel ist es, Ihr Unternehmen nicht nur vor dem Aus zu bewahren, sondern es auf einen Weg nachhaltigen Wachstums und Erfolgs zu führen. Ihre Herausforderungen nehme ich persönlich und widme mich ihnen mit dem gleichen Engagement und der Hingabe, die Sie in Ihrem eigenen Unternehmen zeigen.

Lassen Sie uns gemeinsam die Schulden-Krise Ihres Unternehmens angehen und Lösungen finden, wie Sie einen profitablen Schuldenschnitt durchführen. Profitieren Sie von meiner Expertise in bewährten Verfahren zur Krisenbewältigung und Entschuldung: 

Restrukturierungsverfahren

Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen leidet unter hohen Tilgungsraten und droht deswegen in den nächsten 24 Monaten pleite zu gehen. Vielleicht wird auch ein Kredit fällig, den das Unternehmen nicht zurückzahlen kann. Möglicherweise sind die Gesellschafter zerstritten. Oder Sie sind ein Investor und wollen in das Unternehmen einsteigen, aber nicht bei diesen Schulden. Diese Probleme lösen Sie mit dem Restrukturierungsverfahren.

Voteile der Restrukturierung

Im Gegensatz zu einem Insolvenzverfahren, bei dem alle Verbindlichkeiten des Unternehmens einbezogen werden müssen, ermöglicht das Restrukturierungsverfahren die gezielte Kürzung ausgewählter Schulden, wie beispielsweise ein Corona-Hilfskredit.

  • Der entscheidende Vorteil: Niemand erfährt davon – außer den betroffenen Gläubigern, die in den Plan einbezogen werden.
  • Das Restrukurierungverfahren sieht außerdem keinerlei Einschänkung der Geschäftsführung vor. Sie führen so wie bisher eigenverantwortlich alle Geschäfte.
  • Weiterer Vorteil ist die Geschwindigkeit. Von der Anzeige des Vorhabens bei Gericht bis zum rechtskräftigen Haircut vergehen maximal 12 Wochen.

Nachteile der Restrukturierung

Das Unternehmen darf noch nicht zahlungsfähig im Sinne des § 17 InsO sein. Es gibt kein Insolvenzgeld, was bedeutet, dass keine finanzielle Entlastung durch staatliche Unterstützung möglich ist. Und der dritte Nachteil gegenüber der Insolvenz besteht darin, dass man unrentable Verträge nicht einfach fristlos kündigen kann.

Fazit

Die Restrukturierung ist der optimale Weg für Ihr Unternehmen, wenn Sie glauben, dass eine Kürzung einzelner Verbindlichkeiten ausreicht, um auf den Pfad des Erfolgs zurückzukehren.

Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der Restrukturierung und wie ich Sie dabei unterstützen kann.

>> Mehr Infos zum Restrukturierungsverfahren >>

Fallstudien und Erfolgsbilanz Restrukturierung:

Erfolgreiche Restrukturierung einer Einzelhändlerin in der Krise

Erfolgreiche Restrukturierung einer Einzelhändlerin in der Krise

In der Stadt S. betreibt eine leidenschaftliche Unternehmerin ein florierendes Modegeschäft. Dank eines ausgeklügelten Restrukturierungsplans konnte sie ihr Geschäft trotz erheblicher finanzieller Herausforderungen durch die Corona-Krise und die nachfolgende Inflation retten. Diese Geschichte zeigt, wie strategische Entscheidungen und die Nutzung rechtlicher Rahmenbedingungen das Überleben eines Unternehmens sichern können.

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Insolvenz in Eigenverwaltung

Falls Ihr Unternehmen nicht nur unter zu hoher Kreditbelastung leidet, sondern auch unter unrentablen Aufträgen oder zu hohen Betriebskosten, die nicht schnell genug abgebaut werden können und dadurch die Insolvenz droht, ist die Insolvenz in Eigenverwaltung das passende Sanierungsverfahren für Sie.

Entscheidungsmacht und strategische Führung

Im Rahmen der Eigenverwaltung bleibt die Entscheidungskompetenz bei Ihnen. Sie bestimmen die Richtung und Strategie, wie Ihr Unternehmen restrukturiert und revitalisiert wird. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz, bei der ein externer Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt, entscheiden Sie als Geschäftsführung, wie Sie Ihr Unternehmen durch diese herausfordernde Phase führen.

Die Vorteile der Eigenverwaltung:

  • Entscheidungsfreiheit: Sie behalten die volle Kontrolle über die Geschäftsführung und entscheiden über die Zukunft Ihres Unternehmens.
  • Insolvenzgeld: Ihre Mitarbeiter erhalten für bis zu drei Monate Insolvenzgeld, was die soziale Absicherung stärkt und den Betrieb erleichtert.
  • Vertragsflexibilität: Sie haben die Möglichkeit, nahezu alle Verträge zu revidieren oder zu beenden, was eine effiziente Neuausrichtung ermöglicht.

Begleitung durch einen erfahrenen Sanierungsberater:

Ein entscheidender Aspekt der Eigenverwaltung ist die Rolle des Sanierungsberaters. Dieser unterstützt die Geschäftsführung und übernimmt alle spezifischen Aufgaben, die eine Sanierung in Eigenverwaltung mit sich bringt, wie zum Beispiel: Berichte schreiben, Insolvenzgeldvorfinanzierung, Reportings. Der Sanierungsberater vermittelt zwischen Ihren Interessen als Unternehmer, den Gläubigern und sonstigen Beteiligten. Er berichtet dem Gericht und dem gerichtlich bestellten Sachwalter.

Fazit:

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist der richtige Weg für Ihr Unternehmen, wenn umfassende Maßnahmen erforderlich sind, um die Stabilität und Zukunftsfähigkeit wiederherzustellen. Wenn tiefgreifende Einschnitte und strategische Neuausrichtungen notwendig sind, bietet dieses Verfahren die nötige Flexibilität und Kontrolle.

Erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten in der Eigenverwaltung und wie wir Sie dabei unterstützen können. Mehr zur Eigenverwaltung lesen

Fallstudien und Erfolgsbilanz Eigenverwaltung:

Schutzschirmverfahren

In herausfordernden wirtschaftlichen Phasen ist es entscheidend, proaktiv zu handeln und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um Ihr Unternehmen zu schützen und neu auszurichten. Das Schutzschirmverfahren bietet Ihnen genau diese Chance – eine privilegierte Form der Insolvenz in Eigenverwaltung, die Ihnen Raum und Unterstützung für eine erfolgreiche Restrukturierung bietet, bevor es zu spät ist.

Vorteile des Schutzschirmverfahrens:

Das Schutzschirmverfahren setzt ein, bevor Ihr Unternehmen zahlungsunfähig wird, und bietet signifikante Vorteile:

  • Wahl des Sachwalters: Sie haben das Privileg, den Sachwalter selbst auszuwählen. Der Sachwalter ist die vom Gericht bestellte Aufsichtsperson, die das Verfahren im Interesse der Gläubiger beaufsichtigt. Die Auswahl ermöglicht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und effiziente Kommunikation während des gesamten Prozesses.
  • Schutz vor Vorwürfen: Die Geschäftsführung ist durch das Schutzschirmverfahren vor dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung geschützt. Dies bietet Ihnen rechtliche Sicherheit und die Möglichkeit, sich voll und ganz auf die Restrukturierung zu konzentrieren.
  • Nachweis der Zahlungsfähigkeit: Eine Schutzschirmbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, die belegt, dass Ihr Unternehmen noch zahlungsfähig ist, ist erforderlich. Dieser Nachweis unterstreicht die Ernsthaftigkeit und Durchführbarkeit Ihres Vorhabens gegenüber dem Gericht und den Gläubigern.

Herausforderungen und Lösungen:

Während das Schutzschirmverfahren zahlreiche Vorteile bietet, ist es wichtig, die Kosten für die notwendige Schutzschirmbescheinigung zu beachten. Die Investition in diese Bescheinigung ist ein wesentlicher Schritt, der das Engagement Ihres Unternehmens für eine transparente und erfolgreiche Restrukturierung demonstriert.

Fazit:

Das Schutzschirmverfahren ist ideal für Unternehmen, die proaktiv handeln möchten, um ihre Zukunft zu sichern. Es bietet eine solide Grundlage für die Restrukturierung, ohne die typischen Belastungen eines regulären Insolvenzverfahrens. Wenn Ihr Unternehmen gut aufgestellt ist und das Erstellen der Schutzschirmbescheinigung machbar erscheint, stellt das Schutzschirmverfahren eine hervorragende Option dar, um den Weg für eine erfolgreiche Zukunft zu ebnen.

Entdecken Sie mehr über das Schutzschirmverfahren und wie es Ihr Unternehmen schützen und stärken kann. Mehr zum Schutzschirm erfahren

Fallstudien und Erfolgsbilanz Schutzschirm:

Wie eine Apotheke in der Insolvenz in Eigenverwaltung gerettet werden kann

Wie eine Apotheke in der Insolvenz in Eigenverwaltung gerettet werden kann

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Apotheken durch ein Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich saniert werden können. Neben einer detaillierten Analyse der Krisenursachen und der Rolle von Regulierungen und Wettbewerb wird anhand eines Praxisbeispiels die erfolgreiche Umsetzung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung dargestellt. Der Beitrag zeigt, welche Maßnahmen notwendig sind, um Apotheken nachhaltig aus der Krise zu führen.

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Ich stelle mich vor: Über Rechtsanwalt Jörg Franzke

Ich habe an der Universität in Konstanz studiert und dort meinen Abschluss in Rechtswissenschaften erworben. Nach meinem Juristen-Referendariat am Kammergericht Berlin wurde ich im Jahr 1998 zur Anwaltskammer in Berlin berufen. Im Jahr 2000 gründete ich dann zusammen mit meinem langjährigen Freund Matthias Dols eine eigene Kanzlei. Matthias Dols praktiziert als Notar, und ich habe mich auf Insolvenzrecht spezialisiert.

  • Studium in Konstanz, Referendariat in Berlin, Zulassung zum Rechtsanwalt seit 1998.
  • Seit 2000 mit meinem langjährigen Freund Matthias Dols in der Sozietät Dols Franzke und Partner vereint.
  • Die Kanzlei befindet sich in Berlin nahe Kurfürstendamm.
  • Die Sozietät beschäftigt 20 Mitarbeiter. Zwei Hunde gehören auch zum Team.

Ich bin gerne Anwalt für Insolvenzrecht und schätze besonders die Herausforderungen, Mandanten aus den Schulden zu führen, sei es eine Privatperson oder ein Unternehmen. Schuldner befinden sich in einer defensiven Lage. Meine Leidenschaft ist es, diese aussichtslos erscheinende Situation umzudrehen und die Entschuldung der Mandanten gegen alle Widerstände der Gläubiger und auch der Gesellschaft durchzusetzen.

Der lohnendste Aspekt meines Anwaltsberufes sind jedoch die persönlichen Beziehungen, die ich über Jahre zu meinen Mandanten aufgebaut habe. Ich glaube fest daran, einen persönlichen Service zu bieten und meine persönliche Aufmerksamkeit auf die Schuldenproblematik meiner Mandanten zu richten. Meine Mandanten vertrete ich fürsorglich und zugleich vertrete ich konsequent ihr gesetzliches Recht auf Entschuldung.

Ich glaube fest an das Recht auf eine zweite Chance. Wer überschuldet ist, hat das Recht, sich neu aufzustellen und von seinen Schulden freigesprochen zu werden. Noch nie nach tausenden Beratungen ist mir ein Mandant begegnet, der vorsätzlich Schulden verursacht hat, um Gläubiger zu schädigen. Einen solchen Schuldner würde ich auch niemals vertreten. Schulden passieren, so wie eine Krankheit entsteht. Man ist unvorsichtig oder naiv oder man investiert sein Leben und seine Arbeitskraft zum Wohle der Gesellschaft in eine neue Geschäftsidee, die leider misslingt. All diese Menschen verdienen einen wirtschaftlichen Neustart.

Meine Erfahrung ist es, dass Gläubiger ein gewisses Verständnis für die Situation ihrer Schuldner aufbringen. Sie sind zum Verzicht bereit, aber nur, wenn man sich gegenüber ihnen transparent, fair und respektvoll verhält. Deshalb gehört es zu den Tugenden meiner anwaltlichen Tätigkeit, transparent und ehrlich zu sein. Nur dadurch entsteht neues Vertrauen, um mit den Gläubigern, dem Insolvenzrichter und der Insolvenzverwaltung einen fairen Kompromiss auszuhandeln. Ist das Vertrauen zurückgewonnen, sind die Gläubiger zu einem Verzicht bereit.

Sie profitieren von meiner Erfahrung aus tausenden Fällen. Über 200 echte Bewertungen der Mandanten überzeugen

Rechtsanwalt Franzke ist ein klasse Typ der einen wirklich hilft. Man sollte sich nur an das halten, was er sagt, dann klappt auch alles. Er hat sehr viel Erfahrung in seinem Gebiet. Er hat uns in unserer eigenverwalteten Unternehmensinsolvenz super betreut, alles ist positiv ausgegangen.

Geschäftsführer

Elektrotechnik Ingenieur, Bewertung auf Google vom 03.09.23

Unser Unternehmen ist 2021 coronabedingt in eine Schieflage geraten. Die fachliche Kompetenz und vor allem die sehr angenehme und ruhige Art, die unser Insolvenzberater, Herr RA Jörg Franzke, in unserem „Fall“ mitbrachte, hat den Insolvenzplan zum Erfolg geführt. Die Arbeit war einfach perfekt und jeden Cent wert :).Wir würden das Team von Herrn Franzke jederzeit und uneingeschränkt weiterempfehlen.

Bewertung auf Provenexpert vom 25.01.23

FA Franzke ist ein absoluter Top Experte im intern. Insolvenzwesen und absoluter Fachmann wenn es um Entschuldung durch Insolvenzpläne innerhalb der EU geht. Er findet für jede Situation immer eine Lösung und lässt sich durch nicht aus der Ruhe bringen. Das Angebot, welches er bietet ist all inklusive und jeden Cent wert. Er und seine Kollegin Frau Bicker sind jederzeit erreichbar und vermitteln einem Vertrauen und Ruhe in jeglicher Situation, welche während eines solchen Verfahrens auftreten können. Ich und meine Familie können nur eins sagen: „Vielen Dank“

Bewertung auf Provenexpert vom 15.02.23

Besten Dank Herr Franzke und Team für Ihre zielführende und professionelle Begleitung. Von der Erstberatung bis zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplanes lief alles wie von Ihnen prognostiziert, sowie zeitlich (schuldenfrei in 9 Monaten ) als auch sachlich, dazu persönlich, verbindlich und zuverlässig. Ich könnte es mir rückwirkend betrachtet nicht besser vorstellen.  Vielen Dank!

Bewertung auf Provenexpert vom 03.11.22

Keine Zeit für langes Lesen? Dann machen Sie den Sanierungs-Check!

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Ermitteln Sie mit diesem Check das bestmögliche Sanierungs-Verfahren für Ihr Unternehmen. Geben Sie unten die Daten Ihres Unternehmens ein und Sie erhalten von mir eine Einschätzung, mit welchem Verfahren Sie Ihr Unternehmen bestmöglich sanieren. Beratung vom Profi, Erfahrung aus tausenden Beratungen.

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Rechtsform

Aktualität der Buchhaltung

Steuerberater und Buchhalter

Gegenüber wem bestehen die Schulden?

Wie sind die Gläubiger besichert?

Wie schätzen Sie die Auftragslage ein?

Gibt es bereits Pfändungen?

Anlagevermögen des Unternehmens

Gesellschafter und Geschäftsführer

Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen wäre befreit von jedem Schuldendienst insbesondere Kreditzahlungen. Wäre Ihr Unternehmen dann rentabel?

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