Anwalt für Insolvenzrecht
Spezialist für Schulden Sanierung Restrukturierung
Telefon: 030 306 12345
Ich helfe Betrieben und Personen aus den Schulden

Rechtsanwalt Jörg Franzke: „Seit über 20 Jahren entschulde ich Unternehmen und Personen. Nach rund 15.000 Beratungen, tausenden Insolvenzanträgen und rund 80 Sanierungsinsolvenzen bin ich sehr erfahren. Ich kenne die Szene und ich kenne alle Tricks. Kurzum: Ein alter Hase.“
Restrukturierungsverfahren (StaRUG)
Sanierung vor der Insolvenz mit dem seit 01.01.21 geltenden Restrukturierungsverfahren (StaRUG)
Schutzschirmverfahren
Sanierung von Unternehmen mit dem Schutzschirmverfahren und der Insolvenz in Eigenverwaltung
Einjährige Planinsolvenz
Entschuldung von Privatpersonen mit der Planinsolvenz, Dauer ca. 1 Jahr
Insolvenzverfahren anmelden Online-Service
GmbH-Insolvenz anmelden, Regelinsolvenz anmelden, Privatinsolvenz anmelden
Gemeinsam gegen die Covid-19 Pandemie. Anwalt für Insolvenzrecht berät betroffene Unternehmen
Stellen Sie mir Ihre Fragen zum Thema: Insolvenzantragspflicht, Möglichkeiten der Sanierung, neue Gesetzgebung zur Restrukturierung, usw.
Ich werde Ihre Fragen in Form eines Sondierungsgespräches kostenfrei und unverbindlich via E-Mail, Telefon oder Zoom beantworten.
Das Gespräch dient zu Ihrer Orientierung, wie es mit Ihrem Unternehmen weitergeht. Als Anwalt für Insolvenzrecht habe ich jahrzehntelange Erfahrung.
Stellen Sie hier Ihre Fragen:
Rechtsanwalt Jörg Franzke stellt sich vor
Meine Motivation
Schulden gab es schon immer. Mich gibt es als Anwalt für Insolvenzrecht seit 25 Jahren. Seit dem kämpfe ich für meine Mandanten, wenn Schulden außer Kontrolle geraten:
Mein erstes Schutzschirmverfahren war der Fuhrpark des deutschen Bundestages. Seit dem rund 80 Verfahren.
Seit 2014 ermöglicht der Gesetzgeber die Planinsolvenz auch für Privatpersonen und Einzelunternehmer. Damit schaffen Sie es, innerhalb 1 Jahres schuldenfrei zu sein. Rund 150 erfolgreiche Insolvenzpläne.
Schließlich berate ich als Anwalt für Insolvenzrecht das Insolvenzantragsverfahren. Erfahrung aus rund 15.000 Beratungen.
Für meine Mandanten finde ich stets den besten Weg aus den Schulden. Mir geht es um die Sache. Ich will, dass Sie schnellstmöglich schuldenfrei sind.
Mein Lebenslauf
- Baujahr 1964, von Geburt Schwabe. Ich bin erfindersich und fleißig (sparsam bin ich nicht.)
- Studium in Konstanz, Referendariat in Berlin, Zulassung zum Rechtsanwalt seit 1995.
- Danach 6 Jahre in der Behörde rumgesessen.
- Seit 2000 mit meinem langjährigen Freund Matthias Dols in der Sozietät Dols Franzke und Partner vereint. Matthias ist Notar, ich vertrete als Anwalt für Insolvenzrecht ausschließlich Schuldner-Interessen im Insolvenzrecht.
- Die Kanzlei befindet sich nahe Kudamm, dort wo Berlin am schönsten ist.
- Die Sozietät beschäftigt 20 Mitarbeiter. Zwei Hunde gehören auch zum Team.
Die Meinung der Mandanten
RA J. Franzke hat mir bei der Umsetzung meiner einjährigen Insolvenz sehr geholfen. Immer waren er oder Team für mich erreichbar, bei Hürden gab es immer eine gute Lösung. Gruß auch an das Team, scheinen alle gut aufgestellt. Vielen Dank für die kompetente und geduldige Untersützung in dieser für mich nicht leichten Zeit. Privatinsolvenz, Ziel: einjährige Insolvenz
Wir haben Rechtsanwalt Franzke erst später im Prozess konsultiert, das war definitiv ein Fehler. Vom dem Zeitpunkt der Beauftragung an kam Struktur in unseren Ablauf. Wir können Herrn Franzke nur weiterempfehlen. Vielen Dank für die professionelle Betreuung.
Ich bin Garten- und Landschaftsbauer mit 40 Mitarbeitern. Weil meine Auftraggeber nicht bezahlten, bin ich selbst in Not geraten. Auf den Rat von Insolvenzanwalt RA Franzke bin ich unter den Schutzschirm. Das Verfahren hat ein Jahr gedauert. Herr RA Franzke hat einen Schuldenschnitt erreicht. Auf 3 Mio. € Schulden musste ich 1 % bezahlen und jetzt bin ich schuldenfrei. Vielen Dank, Herr RA Franzke, ich empfehle Sie gerne weiter.
Wählen Sie das richtige Verfahren gegen die Schulden
Wann das Restrukturierungsverfahren?
Das seit dem 01.01.21 geltende Restrukturierungsverfahren (das Gesetz dazu heißt: StaRUG) dient dazu, die drohende Insolvenz eines Unternehmens abzuwenden. Hierzu wird bei Gericht zunächst ein ca. dreimonatiger Gläubigerschutz erwirkt. Das Unternehmen erstellt in dieser Zeit einen Restrukturierungsplan, verhandelt mit den Gläubigern und lässt diese darüber abstimmen. Wird der Restrukturierungsplan von 3/4 der Gläubiger angenommen, ist die drohende Insolvenz abgewendet.
Wann das Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren ist ein spezielles Insolvenzverfahren. Das Unternehmen wird nicht abgewickelt, sondern bleibt erhalten. Die Geschäftsführung führt den Geschäftsbetrieb in Eigenverwaltung und ohne Insolvenzverwalter fort. Das Schutzschirmverfahren endet mit einem Schuldenvergleich, dem Insolvenzplan. Das Unternehmen bezahlt die vereinbarte Quote und ist von allen Schulden befreit.
Wann die Insolvenz in Eigenverwaltung?
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist fast das gleiche wie ein Schutzschirmverfahren. Der Unterschied besteht in der Zulassungsvoraussetzung. Für das Schutzschirmverfahren muss das Unternehmen aufwändig nachweisen, dass es noch nicht zahlungsunfähig gemäß § 17 InsO ist. Diesen Nachweis benötigt man für die Insolvenz in Eigenverwaltung nicht. Das Unternehmen kann bereits zahlungsunfähig sein und wird trotzdem zur Sanierung zugelassen.
Wann die Planinsolvenz?
Mit der Planinsolvenz verkürzen Sie die Laufzeit einer Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz auf 1 Jahr. Zunächst beantragen Sie ein gewöhnliches Insolvenzverfahren. Im Insolvenzverfahren bietet Ihr Sponsor den Gläubigern eine Sonderzahlung. Über dieses Angebot stimmen die Gläubiger in einem Gerichtstermin ab. Bei Zustimmung erhalten die Gläubiger die Sonderzahlung und verzichten auf die Restschuld. Die Insolvenz ist beendet und Sie sind schuldenfrei.
Wann die Privatinsolvenz?
Mit der Privatinsolvenz befreien Sie sich aus den Schulden und finden in ein normales Leben zurück. Die private Insolvenz dauert seit dem 01.10.20 nur noch drei Jahre. Danach erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung: Sie sind schuldenfrei. Während der Privatinsolvenz ist Ihnen ein Insolvenzverwalter zugeteilt. An diesen müssen Sie Ihr pfändbares Einkommen abführen und Ihr wertvollens Vermögen abgeben. Beispielsweise Ihr Auto oder Lebensversicherung. Als Anwalt für Insolvenzrecht begleite ich Sie aus den Schulden.
Mit dem Online-Formular für die Privatinsolvenz können Sie bequem von zu Hause aus die Privatinsolvenz beantragen. Einfach ausfüllen und absenden. Wir übernehmen das Antragsverfahren.
Wann die Regelinsolvenz?
Die Regelinsolvenz entspricht der Privatinsolvenz und gilt für Selbständige. Nach drei bis sechs Jahren Laufzeit erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Ihre Selbständigkeit kann in der Regelinsolvenz weiterlaufen. Verhalten Sie sich klug, wird der Insolvenzverwalter Ihre Selbständigkeit aus der Insolvenzmasse freigeben. Das bedeutet: Sie bezahlen nur noch eine Monatspauschale zur Insolvenzmasse und sind ansonsten frei.
Sind Sie Einzelunternehmer oder Freiberufler und wollen Sie unkompliziert die Regelinsolvenz beantragen, verwenden Sie das Online-Formular für die Regelinsolvenz. Die Gläubigerzahl ist unbegrenzt.
Wann die GmbH-Insolvenz?
Die GmbH-Insolvenz MUSS der Geschäftsführer einer GmbH oder UG beantragen, sobald das Unternehmen zahlungsunfähig im insolvenzrechtlichen Sinne ist. Die GmbH Insolvenz ist das richtige Verfahren, wenn der Geschäftsführer das Unternehmen nicht retten will. Andernfalls beantragt der das Schutzschirmverfahren oder die Insolvenz in Eigenverwaltung.
Als Geschäftsführer einer GmbH, UG, usw. können Sie für Ihre Gesellschaft mit dem Online Formular für die GmbH-Insolvenz hier die Insolvenz einfach und unkompliziert anmelden.
Wann die EU-Insolvenz?
EU-Insolvenz bedeutet, dass ein Schuldner die Rechtsordnung innerhalb der EU auswählt, welche für ihn die meisten Vorteile bringt. Das bedeutet: der Schuldner verlegt seinen Lebensmittelpunkt in einen anderen EU Staat und beantragt dort die Privatinsolvenz. Vor dem Brexit bestand in England das beste Insolvenzrecht für Schuldner. Heute dürfte die deutsche Planinsolvenz das schuldnerfreundlichste Insolvenzrecht in der EU sein. Wer aber „Leichen im Keller“ hat, dem empfehle ich als erfahrenen Anwalt für Insolvenzrecht wandert vielleicht trotzdem auszuwandern. Am besten nach Irland. Irland hat das englische schuldnerfreundliche Insolvenzrecht übernommen.
Mehr Infos zur EU-Insolvenz
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