Planinsolvenz befreit Makler aus misslicher Lage, 0,67 % Quote
Ein Immobilien-Makler lebt nach Unternehmenspleite über 20 Jahre mit Schulden. Ich habe ihn mit der Planinsolvenz endlich von den Altlasten entschuldet. Die Verschuldung hat 6.5 Mio € betragen. Für den Insolvenzplan konnte der Mandant einen Sponsor in Höhe von 30.000 € finden. Damit schafft der Immobilien-Entwickler die Planinsolvenz mit gerade einmal 0,67 % Quote.
Der Fall
Der Schuldner ist Lehrer, hat diesen Beruf jedoch nie ausgeübt. Statt dessen machte er sich nach dem Studienabschluss als Bauträger und Immobilien-Dienstleister mit verschiedenen Personen- und Kapitalgesellschaften sowie als Einzelunternehmer selbstständig.
Die Beteiligungen und die selbständige Tätigkeit gab der Schuldner im Jahr 2010 unfreiwillig auf. Stand heute ist er als Arbeitnehmer bei der GmbH seiner Tochter als Sachbearbeiter angestellt. Sein monatliches Nettoeinkommen liegt unter der gesetzlichen Pfändungsgrenze unter Berücksichtigung einer Unterhaltspflicht.
Insolvenzursache
Eine gesetzliche Änderung im Jahr 2000 machte das Geschäftsmodell des Schuldners zunichte. Bisher hatte der Schuldner erfolgreich Eigentumswohnungen errichtet und saniert und diese an Privatpersonen verkauft. Der Wegfall eines Steuerprivileges verteuerte den Erwerb von Eigentumswohnungen für seine Kunden erheblich. Aufgrund des damit einhergehenden Nachfrage-Rückgangs gerieten Bauträgergesellschaften in die Zahlungsunfähigkeit und der Schuldner musste Insolvenzverfahren beantragen. Später versuchte der Schuldner sich als selbständiger Immobiliendienstleister. Auch diese Selbständigkeit musste er wieder aufgeben. Ursächlich hierfür war die Inanspruchnahme aus Geschäftsführerhaftung als Folge der Bauträger-Insolvenzverfahren.
Vergleichsrechnung
Dieser Insolvenzplan stellt die Gläubiger besser aus die Regelinsolvenz: Der 64 jährige Schuldner hat den Beruf als Lehrer nie ausgeübt. Chancen auf eine Anstellung als Lehrer bestehen ohne jede Berufspraxis und ein Jahr vor dem gesetzlichen Rentenalter nicht. Weil eine Anstellung in dem gelernten Beruf aus diesen Gründen nicht in Frage kommt, ist die Erwerbstätigkeit des Schuldners angemessen, wenn sein Einkommen dem durchschnittlichen Einkommen eines ungelernten Arbeitnehmers entspricht. Bei einem ungelernten Arbeitnehmer sind Stundensätze in Höhe des Mindestlohnes oder leicht darüber angemessen. Eine Vergütung nach dem Mindestlohn überschreitet nicht die gesetzliche Pfändungsgrenze bei einer Unterhaltsverpflichtung in Höhe von 1.569 € Nettoeinkommen.
Ergebnisse des Insolvenzplans
- Summe der Verbindlichkeiten insgesamt 6.500.000 €
- Sonderzahlung des Plangaranten 30.000 €
- Quote für Gläubiger 0,67 %
- Dauer des Insolvenzplanverfahrens 13 Monate
- Schuldenverzicht 99%
- Quote des Insolvenzplans 1%
- Zeitaufwand im Vergleich zu regulärer Insolvenz 15%
Top Anwalt.
Herr Franzke hat mich durch die Insolvenz begleitet, jetzt bin ich schuldenfrei.Outstanding. 🖐
Thank you.
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Rechtsanwalt Jörg Franzke Berlin
Anwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für:
- Unternehmenssanierung
- Eigenverwaltung, Schutzschirm, Restrukturierung
- 1-jährige Planinsolvenz für Privatpersonen
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