Rechtsanwalt Jörg Franzke
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Rechtsanwalt Jörg Franzke
Insolvenzanwalt


Seit 16 Jahren bin ich zum Rechtsanwalt zugelassen und habe mich auf Insolvenzrecht (Insolvenzanwalt) und insbesondere auf EU-Insolvenzrecht spezialisiert.


Meine Motivation:

Nur ein Spezialist kann eine überdurchschnittliche Leistung bieten. Aus diesem Grund widme ich mich ausschließlich dem Insolvenzrecht.

Ich bin davon überzeugt, dass ein Ausharren in der Schuldenfalle keinem etwas bringt, weder Ihnen persönlich, noch Ihren Mitmenschen und noch nicht einmal den Gläubigern. Schulden lähmen und der Gesellschaft geht ein aktives, wichtiges Mitglied verloren. Deshalb möchte ich Sie so schnell wie möglich wieder an den Start bringen.

Die Beratung verläuft so, dass ich den Betroffenen durch eine schwierige Lebenssituation leite. Die rechtlichen Schritte werden stets zum optimalen Zeitpunkt eingeleitet. Unternehmer unterstütze ich beim Aufbau einer neuen wirtschaftlichen Existenz.

Sie können von mir Loyalität, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit erwarten, aber das setze ich auch bei Ihnen mir gegenüber voraus. Die Insolvenzberatung verlangt ein intensives Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt.

Auch wenn meine Beratungsmandate im Laufe der Jahre zunehmend anspruchsvoller geworden sind, so möchte ich dennoch kein elitärer Anwalt sein. Auch als "einfacher Schuldner" mit einem überzogenen Konsumentenkredit sind Sie bei mir selbstverständlich willkommen.

Die Anwaltskanzlei umfasst ca. 17 Mitarbeiter und hat ihren Sitz in Berlin Charlottenburg am S-Bahnhof Savignyplatz (Wegbeschreibung).


Terminvereinbarung per Telefon: +49 30 30612345



Typische Beratungsmandate

Insolvenzverwalter / Treuhänder: Von den Gerichten Tempelhof-Kreuzberg, Hohenschönhausen, Wedding, Tiergarten, Charlottenburg werde ich regelmäßig zum Treuhänder / Insolvenzverwalter bestellt, bisher in rund 1.000 Verfahren. 

Insolvenzberatung Unternehmer: GmbH-Geschäftsführer, Freiberufler und alle sonstigen selbständigen Unternehmer berate ich zum Insolvenzrecht.

Insolvenzberatung Privatpersonen: Hier berate ich als Insolvenzanwalt zum Verbraucherinsolvenzverfahren vom gewöhnlichen überschuldeten Haushalt bis zum umfangreichen Immobilienbesitz.

Vorbereitung Insolvenzfall: Das Ziel meiner Beratung ist es, den Betroffenen vor den negativen Folgen eines Insolvenzverfahrens freizuhalten, so gut es geht.

Insolvenzantragsverfahren: Hier gilt es, den Betroffenen vor falschen Aussagen gegenüber dem Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht zu bewahren und natürlich das Antragsverfahren fehlerlos und zügig durchzuführen. Gerade Unternehmer kommen erfahrungsgemäß unbedachte Aussagen später teuer zu stehen.

Erhalt der Selbständigkeit: Beratung, wie der Unternehmer sein Gewerbe trotz Insolvenzverfahren möglichst nahtlos fortsetzen kann und Unterstützung beim Aufbau der neuen Unternehmung. Die Weichen werden vor dem Insolvenzantrag gestellt, später ist es zu spät.

Insolvenzvermeidung mittels Teilzahlungsvergleich: Aushandeln von Stundungsvereinbarungen, Schuldenerlass, Ratenzahlungsvereinbarung und sonstigen Vergleichen, um die Außenstände zu verringern.

Beratung von Investoren zur Übernahme von insolvenzgefährdeten Unternehmen: Kauf von den Eigentümern oder Kauf vom Insolvenzverwalter.

EU-Insolvenz: Wer einen großzügigen Sponsor hat und räumlich ungebunden ist, dem empfehle ich auf jeden Fall, die verkürzte Verfahrensdauer in England oder Frankreich zu nutzen. Ich begleite Sie durch das gesamte EU-Insolvenzverfahren.

Limited-Gründung und Limited-Verwaltung: Viele Unternehmer führen ihr Gewerbe sinnvollerweise zunächst mit einer Limited fort. Die Gründung und Verwaltung Ihrer Limited übernimmt meine Kanzlei.

Insolvenzdelikte (Unternehmer): Wer zum Insolvenzrecht berät, muss stets auch die Strafbarkeit im Auge behalten. Im Vorfeld gilt es, den Vorwurf eines strafbaren Verhaltens zu vermeiden oder – wenn es doch dazu kommt – das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft erfolgreich abzuwehren.



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