Bekanntlich tritt ab 07/14 die neue Privatinsolvenz in Kraft. Die neuen Regeln wie Sie binnen Jahresfrist schuldenfrei per Insolvenzplan werden, sind bei vielen betroffenen Schuldnern bereits bekannt.

Restschuldbefreiung in drei Jahren bei 35% Quote plus Gerichtskosten

Die Restschuldbefreiung erlangt man bereits nach drei Jahren, wenn man bis dahin 35% der von den Gläubigern zur Insolvenztabelle angemeldeten Schulden bezahlen kann. Wer diesen Betrag nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, das Privatinsolvenz-Verfahren auf fünf Jahre zu verkürzen. Bedingung für die einjährige Verkürzung ist, dass man die Verfahrenskosten bezahlen kann, das sind ca. 3.000 EUR bis 5.000 EUR.

Insolvenzplan ist besser!

Doch ab dem 01.07.2014 wird es eine weitere sehr wichtige Neuigkeit in der Privatinsolvenz geben und zwar die Entschuldung per Insolvenzplan. Dies ist die eigentliche Sensation des neuen Gesetzes zur Privatinsolvenz.

Der Insolvenzplan ist vereinfacht ausgedrückt ein Teilzahlungsvergleich mit den Gläubigern unter gerichtlicher Aufsicht. Das heißt, anstelle 100% der Schulden erhalten die Gläubiger lediglich 5% oder 10%. Damit ein Insolvenzplan überhaupt zustande kommt, hat der Gesetzgeber einige Erleichterungen eingebaut, die das erfolgreiche Zustandekommen des Insolvenzplans unterstützen. Beispielsweise entscheidet immer nur die einfache Mehrheit der vom Schuldner eingeteilten Gläubigergruppen und wer als Gläubiger nicht zum Gerichtstermin über die Abstimmung über den Insolvenzplan erscheint, hat automatisch zugestimmt. Die Möglichkeit, sich über einen Insolvenzplan zu entschulden, war bisher nur größeren Unternehmen vorbehalten und gilt ab Juli 2014 auch für Verbraucher.

Insolvenzplan dauert nur 12 Monate, dafür höhere Kosten

Allerdings ist ein Insolvenzplan kompliziert und aufwändig und wird ohne Hilfe eines Spezialisten kaum zu schaffen sein.
Ein weiterer Nachteil des Insolvenzplans sind die höheren Kosten im Vergleich zur normalen Privatinsolvenz. Ein Insolvenzplan funktioniert nur dann, wenn man die Gläubiger finanziell besser stellt, als in einer normalen Privatinsolvenz. Das heißt, man muss den Gläubigern einen höheren Geldbetrag bieten, als sie in einem Privatinsolvenzverahren durch Pfändung und Verwertung der Insolvenzmasse erhalten würden.

Zumindest in der Industrie haben sich Insolvenzpläne mit einer Befriedigungsquote von ca. 5% durchgesetzt. Will man die Gläubigern also in einer Privatinsolvenz mit 100.000 EUR Schulden einen Insolvenzplan anbieten, wird ein Betrag von mindestens 5.000 EUR benötigt.
Kann der Schuldner diesen Betrag aufbringen, hat er die Möglichkeit, sich über einen Insolvenzplan für Verbraucher innerhalb von ca. einem Jahr komplett zu entschulden. Dies sind die wirklich guten Änderungen im neuen Insolvenzgesetz 2014 für Verbraucher.

163 Kommentare

  1. JS

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe meine Inolvenz in London 2010 bis 2011 durchgezogen
    bin nun nach Deutschland ( Berlin) zurück gekommen und habe
    große Schwierigkeiten, weil Behörden und die Schufa das englische „Certificate of Discharge“ nicht als Restschuldbefreiung
    anerkennen.
    Können Sie mir helfen. Ich bräuchte wohl eine deutsche beglaubigte Übersetzung und ein Schreiben, oder Paragraphen, wo belegt wird, dass das alles rechtens ist!
    MfG JS

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      das funktioniert auch nicht so. Das Certificate of Discharge muaa mit einer Apostille vom Legalisation Office unter
      https://www.gov.uk/get-document-legalised
      überbeglaubigt werden. Beides zusammen muss danach übersetzt werden. Erst diese Kombination ist für die deutschen Behörden verbindlich. Die Schufa trägt nach erteilter Discharge allenfalls einen Löschungsvermerk ein. Dieser bleibt dann noch drei Jahre bis zum 31.12. bei Ihnen eingetragen.
      Grüsse
      Franzke

    • M

      Hallo Herr Franzke,
      Ich war Einzelunternehmer und habe 12/13 Insolvenz angemeldet. 02/14 wurde die Insolvenz eröffnet und ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensphase. Schulden inkl Bank sind ca. 400000,- die Bank hat Sicherheit von ca. 130000,- =ca 50% der Darlehnssumme . Masse sind ca. 12000,- und es werden ca 400 mtl gepfändet. Macht bei mir ein Insolvenzplan Sinn und was müsste ich den Gläubigern anbieten? Wenn man den Insolvenzplan versucht auch ohne Aussicht auf Erfolg bei der Abstimmung , kann man etwas verlieren dabei? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. MfG M

      • Jörg Franzke

        Hallo,
        ein Insolvenzplan ist immer ein Versuch wert. Der Einsatz wäre das Honorar, das Sie für den Insolvenzplan aufwenden müssten. Wie viel Sie den Gläubigern im Plan anbieten müssen, ist dabei Ihre Entscheidung. Das Geld darf aber nicht von Ihnen kommen, sondern muss von außen zur Verfügung gestellt werden. Sonst erhalten Sie keine Besserstellung der Gläubiger gegenüber einer Regelinsolvenz.

        • M

          Hallo Herr Franzke, würden Sie mich vertreten und wieviel würde das Kosten oder macht das meine jetzige Insolvenzverwalterin? MfG M.

          • Jörg Franzke

            Das macht Ihre jetzige Insolvenzverwalterin.

  2. AS

    Ich bin bereits seit zwei Jahren in der Privatinsolvenz und alle rechtlichen Schritte sind ordnungsgemäß verlaufen. Kann ich auch einen Insolvenzplan machen oder gilt das nur für neue Insolvenzen
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Schön

    • Jörg Franzke

      Leider gilt das nur für neue Insolvenzen, also jene, die ab dem 01.07.14 eröffnet werden.

  3. Oliver John

    Guten Abend an das Forum.
    Mir wurde im letzten Jahr nach einer Unternehmerinsolvenz als Einzelunternehmer die Restschuldbefreiung versagt. Macht es Sinn den hier beschriebenen Insolvenzplan anzudenken, es gibt aus der Unternehmensbetreibung auch Rückstände aus Steuern und Krankenkassen.
    Danke für die Information hierzu.
    O.J.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      eine interessante Idee, gefällt mir! Sie stellen keinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung, sondern lediglich den Insolvenzantrag. Dann versucht man eine Entschuldung per Insolvenzplan. Ja, man kann es versuchen. Risiko falls es nicht klappt ist allerdings, dass Sie sich in einem „ewigen“ Insolvenzverfahren befinden können, das nie endet.
      Ich würde es zunächst einmal mit einer freiwilligen Schuldenvergleich versuchen oder besser und falls Sie kein Arbeitnehmer sind mit einer EU-Insolvenz in England.
      Grüsse
      Franzke

      • O.J.

        I.O.
        Vielen Dank für die umgehende Antwort. Es handelte sich damals um einen Handwerksbetrieb, daher gibt es auch weit mehr als 30-40-50 Gläubiger. Wenn ich es Ihren Infos richtig entnehme, dann genügt die “einfache Mehrheit” ganz unabhängig von der Schuldenhöhe? Das Geld für die EU-Inso, sicher auch gute 30TSD Euro mit allem drum und dran, könnte ich doch zunächst einer solchen Einigung anbieten. Die Frage die bleibt: Was ist mit Steuern und KK-Beiträgen?? Organisieren Sie auch so einen Versuch? Danke O.J.

        • Jörg Franzke

          Ein Insolvenzplan ist nicht ganz so einfach. Man muss die Gläubiger in gesetzliche vorgeschriebene Gruppen einteilen und diese stimmen mit einfacher Mehrheit ab. Hat wiederum die einfach Mehrheit der Gläubigergruppen zugestimmt, kommt der Plan zustande.
          „Es einfach mal ausprobieren“ würde ich mir sehr genau überlegen, denn es kann auch schief gehen und dann sind Sie wie beschrieben in einem langwierigen Insolvenzverfahren ohne Aussicht auf Restschuldbefreiung.
          Sie können allenfalls versuchen, den Gläubigern die 30.000 EUR außergerichtlich anzubieten. Bei 50 Gläubigern ist ein außergerichtlicher Vergleich eine Herkulesaufgabe, denn alle Gläubiger müssen zustimmen. Finanzämter und vor allem Krankenkassen vergleichen sich nur schwer. Bis alle Gläubiger zugestimmt haben, wird leicht ein Jahr vergehen.
          Deshalb ist man in einem Fall wie Ihrem in England und EU-Insolvenz am besten aufgehoben. 30.000 EUR ist zu viel. Ganz so teuer wird eine EU-Insolvenz nicht.
          Steuern würden restschuldbefreit werden, auf den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bleiben Sie sitzen beim Insolvenzplan.

  4. Oliver John

    Vielen Dank.
    Ich denke ich werde dann mal einen Termin bei Ihnen vereinbaren.
    Bei der EU-Insolvenz sind aber auch die Krankenkassen restchuldbefreit? Richtig?
    Danke
    O.J.

  5. DE

    Interessante Diskussionen. Ich bin Einzelunternehmer, ebenfalls aus den Handwerk und beschäftige mich mit dem Thema EU-Inso. Auch ich befürchte Probleme mit der Restschuldbefreiuung, weil auch viele private, Gläubiger, da wird es ja immer brenzlich.
    Nun meine Frage: Wenn ich in England restschuldbefreit bin und eben einfach auch in England wohnen bleibe, aber z.B. auch in Deutschland tätig bin, kann ich theoretisch in England wieder ein „Vermögen“ aufbauen usw? Danke an den Initiator der Seite.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      naja, die Insolvenz in England ist schon auch ein Insolvenzverfahren. Das man würde Ihnen doch dort Vermögen wegnehmen, falls Sie welches hätten. Der Vorteil ist aber, dass es sehr schnell geht und nach Erteilung der Restschuldbefreiung können Sie natürlich neues Vermögen aufbauen. Sie müssen keine Probleme befürchten mit deutschen Gläubiger. Wenn Sie sich dort ausreichend aufhalten, werden Sie genügend Nachweise zur Verfügung haben und niemand kann Ihnen vorwerfen, Sie seien ein Insolvenztourist.
      Grüsse
      Franzke

  6. Thorsten Schröder

    Guten Abend,
    ich habe Verbindlichkeiten bei der Norisbank von z. Zt. ca. 17.000 Euro.
    Bis letzten Ende Januar bin ich 16 Monate arbeitslos gewesen.
    Die Kreditrate von 428 Euro habe ich auch in den ersten 12 Monaten bei ALG1 ganz normal bedient. Seit Anfang Oktober ging das aufgrund Hartz4 nicht mehr. Vorab habe ich mit der Bank gesprochen, die sagten: wir sprechen erst, wenn sie nicht mehr bedienen können. Dabei suchte ich nach einer Lösung, den Kredit zu stunden. Toll. Dann war ich bei der Schuldnerberatung. Die sagten: platzen lassen und insolvent gehen. Das halte ich für keine Beratung, da ich genau das vermeiden wollten. Kapiert denn niemand, dass ich zahlen möchte, es in diesem Moment nur nicht konnte.
    Anfang Februar wurde mir eine Frist bis zum 14.02.14 gesetzt, die fehlenden Raten zu zahlen, ansonsten wurde mir mit der Kündigung gedroht. Würde ich, sozusagen um meinen guten Willen zu zeigen, vorab € 300 zahlen, und dann ab März wieder regelmäßig € 300, wäre das eine gute Chance, dass es „normal“ weitergehen würde. Das habe ich mit Hilfe Dritter getan und ab März wäre es, durch den neuen Job ohnehin möglich gewesen. Das Konto wurde am 13.02. belastet. Am 20.02. erhielt ich die Kündigung (die ganze Zeit immer in Absprache mit der Schuldnerberatung). Am Telefon wurde erzählt, ja die Chance sei dagewesen, aber verstrichen, auch wenn der Eingang dann doch festgestellt worden sei. Nach mehrmaligen Anrufen bei der Schuldnerberatung bin ich recht ratlos, da diese mir wieder zur Privatinsolvenz geraten haben (event. ab dem 01.07., die ich, wenn ich die 35 % Regelung richtig verstanden habe, gar nicht leisten kann.
    Meine Perspektivlosigkeit entsteht aber dadurch, dass ich egal, wie ich mich abzappele, nur ein „Trinkgeld“ verdiene. Bei einer geregelten Rückzahlung hätte ich wenigstens, bei höherem Gehalt oder Auftragslage, auch mehr in der Tasche.
    Daraus resultierend: wie ist es denn bei der 6jährigen Insolvenz ? Beispiel netto 2.500. Nach der Tabelle würde ich ja schon 24.000 in den ersten 2 Jahren zurückzahlen. Bin ich dann fertig, oder wie sieht das aus ?
    Ich habe eine private Rechtsschutz-Versicherung, kann ich die hier anwenden ?

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      das Problem ist mir bekannt: solange die Banken die Kreditraten erhalten, sind sie nicht dazu bereitet sich auf Vergleiche einzulassen und verhandeln erst neu, wenn man die Zahlung eingestellt und die Bank den Kredit gekündigt hat. Das ist so, man kann die Bank zu nichts zwingen.
      Wenn Sie also nicht mehr dazu in der Lage sind, die Zahlungen zu leisten, stellen Sie die Zahlungen ein. Falls Ihr Einkommenskontos sich bei dieser Bank befindet, sollten Sie unbedingt und schnellstmöglich die Bank wechseln und das Gehalt dorthin überweisen lassen.
      Nach dem Sie die Zahlung eingestellt haben, kann man durchaus an einen Vergleich oder Schuldenvergleich denken, anstatt die Insolvenz zu beantragen. Aber der Schuldenvergleich ist eben auch nur dann möglich, wenn man die Zahlungen eingestellt hat. Man muss sozusagen einmal durchs Nadelöhr, dann kann man versuchen einen Schuldenvergleich zu verhandeln.
      Grüße
      Franzke

  7. DE

    Danke!
    Es ging mir um die Eventualität, dass in Deutschland die Restschuld nicht erlassen wird. Bin ich dann in England trotzdem frei und restschuldbefreit und könnte dann dort neues Vermögen bilden etc. Oder könnten deutsche Gläubiger dann auch nach England vollstrecken?

    • Jörg Franzke

      Theoretisch kann der deutsche Gläubiger auch im England vollstrecken. Die Zwangsvollstreckung in Europa ist inzwischen sehr einfach, weil der deutsche Gläubiger einfach einen so genannten europäischen Vollstreckungstitel erwirken kann, der innerhalb der Europäischen Union anerkannt wird. Soweit in der Theorie. In der Praxis kann ich Ihnen erfahrungsgemäß bestätigen, dass eine Zwangsvollstreckung in England nicht stattfindet.

  8. Dennis Esser

    Guten Tag an das Forum,
    ich bin bereits in der Vorbereitung zur UK-Insolvenz und habe nun folgende Frage: Das Insolvenzgesetz ändert sich ja per 01.07.2014 hier in Deutschland. Es soll ja auch so sein, dass Steuerschulden teilweise oder gar nicht mehr restschuldbefreit sind. Wenn ich nun mit Steuerschulden in das englische Verfahen gehe, habe ich nach dem 01.07. überhaupt noch eine Chance, diese in Deutschland restschuldbefreit zu bekommen?? Danke für die Infomration.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      diese Frage kann Ihnen leider niemand beantworten. Es wird hierzu in ein paar Jahren sicherlich einmal einen Präzenzfall geben und es wird sehr spannend, wie das Streitgericht sich positionieren wird. Steuerschulden werden nach dem neuen Gesetz nur dann nicht mehr restschuldbefreit, wenn der Schuldner wegen einer Steuerstraftat verurteilt wurde.
      Grüsse
      Franzke

      • MB

        Sehr geehrter Herr Franzke,
        wenn Steuerschulden in Folge einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat zukünftig nicht mehr unter die Restschuldbefreiung fallen.
        Gilt dies dann genauso wenn keine Verurteilung stattfand sondern ein Strafbefehl vom Steuerschuldner akzeptiert wurde und aktuell in Raten bezahlt wird ?
        Mit freundlichen Grüßen
        MB

        • Jörg Franzke

          Hallo,
          ja das gilt leider auch dann. Auch ein Strafbefehl ist eine rechtskräftige Verurteilung. Viele Betroffene Schuldner stehen übrigens vor dem Dilema: Nachden jahrelang gegen sie oft unbegründet ermittelt wurde, akzeptieren diese Leute auf „Anraten“ der Richter und oft auch ihres eigenen Anwalts einen Strafbefehl, nur um endlich Ruhe zu haben. Mit sind auch zahlreiche Fälle bekannt, in denen der Schuldner regelrecht erprest wird: „Entweder Du akzeptierst diesen Strafbefehl oder ich lasse Dich noch jahrlang bei Gericht antanzen und dann wanderst Du in den Knast“. Später wenn es um die Restschuldbefreiung geht, kommt es zum bösen Erwachen. Der Betroffene stellt fest, dass er sich damit den Weg zu einem schuldenfreien Leben abgeschnitten hat. Ein perfides Spiel der Justiz.

  9. tom

    Hallo Herr Franzke, ( neu 01/07 )
    wird dem Insolvenzplan auch dann zugestimmt, wenn die vom Schuldner eingeteilten Gläubigergruppen zwar die Stimmenmehrheit abbilden, diese Stimmenmehrheit jedoch nicht die einfache Mehrheit der Schuldsumme darstellt?
    Freundliche Grüße
    Tom

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ja, das ist so.
      Grüsse
      Franzke

  10. Christian

    Sehr geehrter Herr Franzke
    Der Gesetzesänderung entnehme ich, dass es also keine Chance für laufende Insolvenzverfahrens gibt, diese auch zu verkürzen?
    Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und mein Verfahren würde 9/2017 enden. Ich habe bereits ca. 40% der Gäubigerforderungen (15.000€ von 33.000€) an den Verwalter abgeleistet. Es ist nicht absehbar, dass ich in den verbleibenden Jahren höhere Beträge abtreten kann.
    Kann ich ein Planverfahren mit Aussicht auf Erfolg (13 Gläubiger) zur Verkürzung der Laufzeit anstreben oder muss ich nun die weiteren 3,5 Jahre warten?
    Über eine kurze Antwort würde ich mich freue
    Christian

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      leider müssen Sie die gesamten 6 Jahre durchlaufen. Das neue Gesetz greift rückwirkend nur für Verfahren, die noch nicht in der Wohlverhaltensperiode sind.
      Grüsse
      Franzke

  11. Tom

    Hallo Herr Franzke,
    kann ich den Insolvenzplan auch durchlaufen, wenn ich durch Trennung/Scheidung wegen Unterhaltsforderungen in die Zahlungsunfähigkeit gleite.
    Wie werden in der Insolvenz die Unterhaltsforderungen gehandhabt?
    Gruesse
    Tom

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ja, den Insolvenzplan können Sie auch dann durchlaufen. Unterhaltsforderungen gelten als ganz normale Schulden wie andere Schulden auch.
      Grüsse
      Franzke

      • Miha

        Guten Tag Herr Franzke,
        ich dachte ab 01.07 würden gerade Steuer u. Unterhaltsschulden („vorsätzlich?“ und pflichtwidrig nicht gezahlt) von der RSB oder dem Verfahren ausgenommen (auf GläubigerAntrag/ § 302 InsO ) werden. Gerade das wäre eine wesentliche Verschlechterung für den Schuldner.
        Können Unterhaltsschulden/Kind/tituliert tatsächlich ins Planverfahren oder nur wenn der Unterhaltsgläubiger versehentlich nicht widerspricht?
        Wie sieht es eigentlich in UK mit Kindesunterhalt aus?
        Miha

        • Jörg Franzke

          Hallo, bsiher wurden Steuerschulden selbst dann erlassen, wenn man wegen Steuerhinterziehung usw. bestraft wurde. Ab dem 1.7. ist dies nicht mehr der Fall. Das ist die Änderung, das heißt Steuerschulden werden dann nicht mehr restschuldbefreit, wenn die Steuerschulden aufgrund eines Strafverfahrens entstanden sind. Genau so ist es mit den Unterhaltssschulden. In England würde man Sie wegen aller Schulden restschuldbefreien. Es besteht aber die Möglichkeit, dass man in Deutschland eine in England erteilte Restschuldbefreiung, die eine Straftat restschuldbefreit hat, nicht anerkennt.

          • Miha

            Danke Herr Franzke, Das heißt: Ab 01.07.14: Unterhaltsschulden sind ganz oder teilweise von der RSB ausgenommen, wenn ein Strafverfahren zu einer Verurteilung geführt hat.
            Es reicht dem Gläubiger also nicht, nur den pauschalen Vorwurf einer Pflichtwidrigkeit vorzubringen, während dann vom Schuldner verlangt wird seine nicht Pflichtigkeit (auf gesetzlichen Unterhalt bezogen) bis 20 Jahre rückwirkend zu beweisen (Beweislastumkehr).
            Eine Verurteilung in einem Unterhalts-Strafverfahren wäre also nötig um dann diese Forderung von der RSB auszunehmen? Und dann auch nur den Teil der Unterhaltsschulden der tatsächlich im Urteil als pflichtwidrig nicht gezahlt festgestellt wurde?
            Korrekt?
            Grüsse
            Miha

          • Jörg Franzke

            ja

  12. Miha

    Guten Tag Herr Franzke, danke,
    das klingt schon mal zu schön um war zu sein. Von den Änderungen zum 01.07.14 hatte ich erst vor 2 Wochen erfahren. Da brach zunächst etwas „Panik“ aus, evt. schnell noch das ganze Vorverfahren plus Anmeldung zu versuchen. Schnellschüsse sind jedoch selten gut. Wenn es so ist, wie Sie schreiben, dann geht es Stand heute um wenige hundert statt etliche Tsd. € Fiktionsunterhalt.
    Um zu Ihrem Artikel „Das neue Planverfahren in der Verbraucherinsolvenz“ zurückzukommen. Sie beschreiben die Erleichterung durch den Gesetzgeber:
    „Beispielsweise entscheidet immer nur die einfache Mehrheit der vom Schuldner eingeteilten Gläubigergruppen“
    Ich interpretiere das so:
    Die >50% Quotenregelung (qualifizierte Mehrheit) hat keine Bedeutung im Planverfahren. Wenn eine geeignete, zulässige Gruppenbildung machbar ist und sonstige Voraussetzungen gegeben sind, dann kann ein einzelner „Großgläubiger“ das Planverfahren nicht über die Quote blockieren.
    Korrekt
    Gruesse
    Miha

  13. N. R.

    Hallo,
    meine Ex-Frau und ich haben gemeinsam drei Kredite, davon einen für eine Immobilie abgeschlossen. Seit der Trennung vor drei Jahren bediene ich alle Kredite alleine. Aktuell bestehen noch Restschulden von ca. 6.000, 13.000 und 280.000. Zusätzlich leiste ich Unterhaltsgeld für zwei Kinder (und das soll auch so bleiben). Jetzt hat meine Ex Privatinsolvenz angemeldet und zieht sich so endgültig aus der Veranwortung.
    So, wie es aussieht, werde auch ich jetzt um die PI nicht herum kommen, denn meine Barmittel sind durch die o.g. Belastung nahezu vollständig aufgebraucht.
    Nun habe ich zwei Fragen:
    Wie stehen meine Chancen, so einen Insolvenzplan mit Entschuldung binnen eines Jahres durchzusetzen? 5% von den ~300.000 könnte ich sicher in einem Jahr aufbringen. Zudem kann ja auch durch den Verkauf oder die Versteigerung der Immobilie einiges an Kapital hereinkommen.
    Hängt es dann tatsächlich davon ab, dass zwei der drei Gläubiger, unabhängig von der Schuldsumme, dem Plöan zustimmen?
    Über eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen!
    Vielen Dank und freundliche Grüße
    N. R.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ein Insolvenzplan kommt entweder zustande, nachdem die Mehrheit oder Gläubiger nach Summen und Köpfen zugestimmt hat.
      ODER:
      Man kann beweisen, dass die Gläubiger durch den Insolvenzplan besser gestellt werden, als bei einer Regelinsolvenz. Die Besserstellung der Gläubiger erreicht man bei einem einfachen Priatinsolvenzverfahren wie dem Ihren dadurch, dass eine dritte Person einen Geldbetrag den Gläubigern verspricht, sollten diese dem Insolvenzplan zustimmen. Bei einer Besserstellung der Gläubiger kann man Gläubiger überstimmen, sodass nicht mehr die Mehrheit nach Köpfen und Summen erforderlich ist, sondern nur noch einfache Mehrheiten und es gilt, dass derjenige dem Insovlenzplan zustimmt, der nicht zum Termin erscheint. Das ist die eigentliche Chance.
      In Ihrem Fall müsste Geld von außen für einen Insolvenzplan kommen. Sie können nicht sagen, dass Sie binnen Jahresfrist 5% erwirtschaten würden, denn dieser Betrag würde den Gläubigern ohnehin zustehen. Genauso verhält es sich bei einem gewinnbringenden Hausverkauf. Auch dieses Geld würden den Gläubigern so oder so in einer Insolvenz zustehen und stelle insoweit keine Besserstellung dar.

  14. KLaus F.

    Hallo Herr Franzke,
    Ich bin noch Selbständig mit ca. 80T€ Schulden davon rund 9 T Finanzamt, jetzt drohen Fa und Gewerbeamt mit Gewerbeuntersagung.
    Ich habe hier vor Ort einen Rechtsanwalt der schon meine Gläubiger eine Gütliche Einigung vorgeschlagen hat die aber Abgelehnt wurde, (Ich habe das Gefühl das er auch nicht richtig dahintersteht)
    Eine Insolvenz ist noch nicht beantragt
    Ist es jetzt Vorteilhaft die Firma zu von mir aus zu schließen ?
    Ich strebe ein Einjahriges Insolventsverfahren an, wie stehen hier die Chancen, was würde es mich bei Ihnen kosten ?
    Gruß Klaus F.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      Ja, es ist absolut angebracht, wenn Sie das Gewerbe von sich aus aufgeben. Vermeiden Sie unbedingt die Gewerbeuntersagung, denn andernfalls werden Sie große Schwierigkeiten haben, jemals wieder ein neues Gewerbe anzumelden. Das muss nicht sein. Außerdem besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt einen Insolvenzantrag gegen Sie stellt. mein Vorschlag wäre also, dass Sie das Gewerbe schnellstmöglich abmelden und eine Insolvenz beantragen. Das kann ich gerne für Sie übernehmen. Die Erfolgsaussichten hängen natürlich ab von dem Geldbetrag, den man den Gläubigern zur Verfügung stellen kann und von Ihrem durchschnittlichen Einkommen bei Insolvenzantragstellung. In Ihren Fall müssen es alles in allem schon 15.000 € sein, andernfalls erhalten Sie von den Gläubigern keine Zustimmung. Allerdings würde dieses Geld erst nach Abschluss des Insolvenzplans zu zahlen sein, d.h. nach ca. zehn Monaten.

      • Misad

        Lieber Herr Anwalt,
        Sie haben bezüglich eines Insolvenzplanes als Angebot an Gläubiger ein Anteil von 5-10% der Gesamtschuld als üblich bzw. realistisch angegeben. In diesem Fall sind wir mit 15000,- € fast bei 20%.
        Habe ich Ihren Beitrag nicht richtig verstanden, oder haben Sie in diesem Fall andere Faktoren berücksichtigt?
        LG.
        Misad

        • Jörg Franzke

          Das ist nur ein Schätzwert. Ein Insolvenzplan muss die Gläubiger besser stellen, als die Regelinsolvenz. Darauf kommt es an. In der Regelinsolvenz würde den Gläubigern 60 mal der pfändbare Teil des Einkommens zustehen. Die Vergleichssumme für den Plan muss diese voraussichtlich pfändbare Summe überbieten.

  15. frank.w

    Schönen guten Abend ,
    Ich hätte da mal mehrere fragen .
    Ich bin seid 18 Jahren selbständig und hatte letztes Jahr eine Steuerprüfung von 4 Jahren. Jetzt muss ich 44000 euro steuern nachzahlen und 40000 euro an die Stadt Gewerbesteuer. Da ich einen Unfall hatte konnte ich 4 Monate nicht arbeiten und so nahm dann alles seinen lauf.Ich habe auch noch schulden bei den Ärzten die mich behandelt haben.Ich werde morgen mein Gewerbe abmelden da ich seid Montag angestellter bin bei einer UG Firma. Meine Frau und unsere Kinder wuerden gerne in unseren schönen haus weiter leben wir wissen aber nicht ob dieses mit in die Insolvenz gehen würde da es ja zur Hälfte meiner Frau gehört. Zu welcher Insolvenz würden sie mir raten?
    MFG

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      das Haus kann in der Tat Probleme bereiten. Wenn Sie einen Insolvenzantrag stellen, um sich zu entschulden, dann ist die Bank, die das Haus finanziert, ebenfalls ein Gläubiger und müsste auch auf die Gläubigerliste. Sobald die finanzierende Bank von Ihrem Vorhaben eine Insolvenz zu beantragen erfährt, wird sie den Kredit kündigen und dann sind nicht nur Sie pleite, sondern auch Ihre Frau, die Kündigung gilt auch gegenüber dem zweiten Kreditnehmer. Wenn Sie das Haus behalten wollen, müssen Sie zunächst eine Lösung finden. Erst dann können Sie einen Insolvenzantrag stellen. In der Regel sind Eigenheime überschuldet, d.h. die Darlehen sind höher als der Wert des Hauses in einer Zwangsversteigerung. Dies ist zugleich eine Chance, weil Sie dann die Eigentumshälfte an dem Haus auf die Frau übertragen können. Die Übertragung kann in einem belasteten Zustand erfolgen, d.h. ohne die Bank zu fragen und zusammen mit den Grundschulden. Danach kommt die schwierigste Aufgabe. Ihre Frau muss sich um eine neue Finanzierung kümmern, nur auf ihren eigenen Namen. Dabei muss man hohe Vorfälligkeitsentschädigung in Kauf nehmen. Schafft sie eine neue Finanzierung aufgrund eines annehmbaren Einkommens, löst sie das alte Darlehen ab und alles ist bestens. Sie können entspannt eine Insolvenz beantragen. Bekommt die Ehefrau kein neues Darlehen, wird die Sache kompliziert. Man müsste dann in einem aufwändigen Insolvenzplanverfahren versuchen, eine Insolvenz durchzuführen. Dies allerdings setzt voraus, dass man den Gläubigern einen Geldbetrag von beispielsweise 10.000 € zur Verfügung stellt, damit sie anweisen. Mein Rat: Versuchen Sie es also mit der Neufinanzierung, falls nicht kontaktieren Sie mich zur Besprechung der Erfolgsaussichten eines Insolvenzplans.

  16. Daniel

    Hallo Herr Franzke,
    meine Frau und ich haben zusammen ca. 25.000-27.000 Euro Schulden. Meist sind es nur kleinere Beträge, bis ca. 500 Euro pro Gläubiger. Der dickste Fisch ist jedoch eine Bank (hatte dort mal Kreditkarten), mit ca. 10.000 Euro +/-
    Da ich vor einiger Zeit für gut ein Jahr krankgeschrieben war, mussten wir aufgrund des geringeren Krankengeldes die Raten etwas kürzen, was auch geklappt hat und die Gläubiger Verständnis für unsere Situation hatten.
    Nun zahlen wir wieder normal weiter. Jeden Monat gehen ca. 400 Euro als Dauerauftrag an verschiedene Gläubiger, die uns natürlich ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen.
    Wir haben schon fast den Überblick verloren, wer wie viel noch zu bekommen hat.
    Die Raten belaufen sich zwischen 5 und 50 Euro, doch irgendwie werden die Schulden nicht weniger . Wir zahlen also letztendlich nur die Zinsen.
    Spätestens Mitte des Monats sind wir, was das Konto betrifft, pleite, wenn da nicht das Geld meiner Frau wäre, die als Aushilfe arbeitet und Samstags immer ein paar Euros mit nach hause bríngt.
    25.000 Euro sind zwar in den Augen anderer „nicht viel“, aber es wird einfach nicht weniger.
    Von der Bank bekommen wir keinen Kredit, um die Schulden abzutragen (durch Vergleich), da ich bereits eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe.
    Wir wollen aber endlich wieder frei sein und nicht mehr jeden Cent dreimal umdrehen.
    Meine Frage deshalb: Würde diese neue Insolvenz für uns greifen? Wir haben keine gemeinsamen Schulden, also Verträge, die wir gemeinsam unterschrieben haben.
    Können wir also als Ehepaar diese Insolvenz beantragen?
    Ich würde mich über eine Antwort freuen und bedanke mich schonmal im voraus.
    MfG
    Daniel A.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      klarer Fall, dass das Insolvenzverfahren Ihnen weiterhelfen wird. 400 € an die Gläubiger pro Monat ist für Sie eine Menge Geld und wie Sie selbst feststellen, werden Sie allenfalls die Zinsen bedienen können, nicht aber den Abbau der Schulden. Selbst wenn Ihre Einkünfte über der gesetzlichen Pfändungsgrenze liegen, dann wird das pfändbare Einkommen sicherlich unterhalb von 400 € monatlich liegen, so dass Sie auf jeden Fall von der Insolvenz profitieren werden und es wird Ihnen wirtschaftlich auch wieder besser gehen. Eine gemeinsame Insolvenz als Ehepaar ist nicht möglich. Jeder von Ihnen muss ein eigenes Insolvenzverfahren beantragen. Aber das macht nichts aus.

  17. M. E.

    Frage:
    Wird das Finanzamt einem Fianzplan zustimmen, Gläubiger werden das FA und die Kirche sein.
    Ich habe 2014 ca. € 90 T Umsatzsteuer erstattet bekommen, die ich natürlich wieder versteuern muss (zu erwarten ist Einkommenssteuer auf etwa 120 T Euro). Dies wird aber meine Möglichkeiten übersteigen.Ich bin schon in Altersrente, arbeite derzeit aber noch voll. 2015 soll damit aber Schluss sein. Die gesetzliche Rente abzüglich der privaten Krankenkasse liegt unter der Pfändungsgrenze. Die angesprochenen ca. 5 – 10Prozent könnte dann meine Lebensgefährtin „anbieten“.
    MfG M.E.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      man muss es einfach versuchen. Letztendlich profitiert der Insolvenzplan davon, dass höchstwahrscheinlich kaum ein Gläubiger zum Abstimmungstermin bei Gericht erscheinen wird und der nicht zum Termin erscheint, hat automatisch zugestimmt. Sie können erfahrungsgemäß auf jeden Fall mit der Trägheit des Finanzamtes rechnen. An Ihrer Stelle würde ich jetzt auf jeden Fall versuchen. Verlieren können Sie nichts. Kommt der Insolvenzplan nicht zu Stande, befinden Sie sich in einem normalen fünfjährigen Insolvenzverfahren und Sie schreiben selbst, dass es nichts zu holen gibt.

  18. Jens

    Hallo Herr Franzke. Meine Frau und ich befinden uns in der Privaten Insolvenz. Wir waren nicht bei der Schuldnerberatung sondern haben das über einen Rechtsanwalt gemacht, das war im Jahr 2011. Seit dieser Zeit haben wir nichts vom Gericht gehört zwegs Insolvenzeröffnung. Wir hatten lediglich kontakt mit unserem Insolvenzverwalter. Einmal zur Aufnahme der Gläubiger und unsere Persönlichen Daten. Wie gesagt, wir haben seither von keinem Gericht ein Brief o.ä. bekommen. Bedeutet das jetzt das in unserem Fall noch keine Insolvenzeröffnung stattgefunden hat? Oder ist es eröffnet und wir befinden uns in der Insolvenzphase? Wie gesagt, wir hatten bisher nur Kontakt mit unserem Insolvenzverwalter, mit keinem Gericht, weder schriftlich noch persönlich. Hoffe auf eine schnelle Antwort und sage vielen Dank…

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      wenn es einen Insolvenzverwalter gibt, dann kann man davon ausgehen, dass das Insolvenzverfahren auch eröffnet ist und läuft. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Sie über einen langen Zeitraum nichts von dem Insolvenzverwalter hören. aber wenn Sie noch nicht einmal einen gerichtlichen Eröffnungsbeschluss haben, sollten Sie der Sache nachgehen. Am besten, Sie gehen zu zu Ihrem Insolvenzgericht (Amtsgericht in Ihrer Nähe) und erkundigen sich. Sie können aber auch auf der Internetseite http://www.insolvenzbekanntmachungen.de recherchieren, aber oft ist die Recherche dort nicht lückenlos. Maßgeblich bei Gerichtsverfahren ist immer das Aktenzeichen, welches beginnt mit IN oder IK …

  19. Murat

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich habe beim Finanzamt : 70.000 Euro
    Und restliche gläubiger Ärzte, Telekom, mobile dienstanbieter, Vermieter, etc. Ca. 30 Gläubiger und eine Schulzimmer in Höhe von ca. 140.000 Euro ( alles entstanden durch meine frühere Selbstständigkeit )
    Die Summe beinhaltet säumniszuschläge, Zinsen, Gerichts und mahnkosten die bisher angefallen sind.
    Nun zu meiner Frage :
    Bin momentan arbeitsuchend
    Könnte aber wenns hart auf hart kommt von Eltern und Familie ca. 30.000 € zu Vergleich anbieten oder die neue insolvenz anstreben. Was können Sie mir raten zu tun.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      an Ihrer Stelle würde ich ein Insolvenzplanverfahren einleiten, um Sie schnell binnen Jahresfrist zu entschulden. Das übernehme ich gerne für Sie.

  20. JD

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe seit 10 Jahren Schulden beim Finanzamt und zahle dort auch 10 Jahre bis zur Pfändungsgrenze per Pfändung ab.
    Ich habe bisher nie eine Insolvenz in Erwägung gezogen, weil ich mir über die hohen Zinsen über die Restschuld beim FA nicht im Klaren war. Solange die Pfändung lief habe ich auch nichts vom FA gehört und kürzlich nach meiner Nachfrage war ich sehr schockiert.
    Leider ist der Restschuldbetrag gewachsen, da die Zahlung offensichtlich nicht mal die Zinsen deckt.
    Nun bin ich auch noch verheiratet und habe ein Kind.
    Vermutlich würde man jetzt kaum noch was pfänden können.
    Dennoch belastet mich die Situation sehr und diese blockiert mich auch seelisch wie psychisch. Meine kleine Familie lebt derzeit von meiner BU-Versicherung, und in 3 Jahren stehe ich mit dem Rücken an der Wand, wenn es mir nicht gelingt diese Last loszuwerden. Kürzlich mußte ich mir privat etwas Geld leihen damit meine Frau ihren krebskranken Vater, der kurz vor einer Operation steht, nochmal besuchen kann, sodaß ich jetzt 3 Schuldner habe.
    Macht eine 1-Jahresinsolvenz Sinn, bzw. besteht Aussicht auf Erfolg, wenn diese 2 privaten Schuldner in meinem Sinne einem Vorschlag von 5% zustimmen würden? Müßte das Finanzamt dann mitziehen müssen?
    Was würden Sie mir raten?
    Gruß und Dank
    Joe

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ein Insolvenzplanverfahren, also ein Insolvenzverfahren binnen Jahresfrist, macht natürlich immer Sinn.Aber Voraussetzung für dieses Verfahren ist, dass Sie einen Geldbetrag mobilisieren können, den man den Gläubigern im Insolvenzplan zur Verfügung stellen kann. Die Höhe des Geldbetrages hängt von der Höhe Ihrer Schulden ab, sollte aber alles in allem und 10.000 € betragen. Wenn Sie diesen Geldbetrag mobilisieren können, können wir ein Insolvenzplanverfahren einleiten. Falls nicht, würde ich an Ihrer Stelle an eine normale Verbraucherinsolvenz denken. Wie Sie selbst mitteilen, liegt Ihr Einkommen derzeit unterhalb der Pfändungsgrenze, so dass eine Verbraucherinsolvenz mehr oder weniger spurlos an Ihnen vorübergehen wird. Sie schreiben selbst, dass Sie die Situation sehr stark belastet.

  21. Markus

    Guten Tag Herr Franzke,
    Ich habe Schulden aus den 90er Jahren, ca. 150T bei 25 Gläubigern.
    Davon sind aber drei Banken mit 60T/60T/10T. Keine Schulden bei FiAmt oder Krankenkasse etc.
    Ich könnte 10% von Familie leihen und den RAzahlen.
    Bei einem Insolvenzplan über 1Jahr mit 10%, was würde mich das Gericht und der RA (z.B Sie) ca. Kosten?
    Und wie müssen die Gläubiger zustimmen? Jeder Gläubiger mit einer Stimme oder Stimmen nach Schuldenvolumen?
    Ist ein Insolvenzplan sinnvoll?
    Danke für Ihre Antwort.

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie 15.000 EUR zur Verfügung haben, dann reicht das für die Gläubiger, die Gerichtskosten und den Anwalt. Bedenken Sie aber, dass Sie auch einen Gläubiger haben müssen, der später im Abstimmungstermin für Sie stimmt. Diesen gibt es bestimmt noch, oder?

  22. E.Ü.

    Sehr geehrter Herr Franze , erstens vielen Dank für die informative ,wirklich gute web-Seite ! Ich hoffe ,dass Sie auch mir helfen können ! Heute habe ich , vom Amtsgericht -beauftragten Rechtsanwalt , Unterlagen für ein Insolvenzeröffnungsverfahren bekommen! Da ich vergeblich versucht habe den Rechtsanwalt zu erreichen , habe ich auch die Sorgen , dass nicht unbedingt in meinem Interesse gehandelt wird ! Meine erste Frage wäre : ist einRechtsanwalt , der im Auftrag vom Gericht, Kontakt aufnimmt , für mich „gut“ ? Zweite Fragen : wenn ich ca. 10% von meinen Schulden, in kurze Zeit , aufbringen kann , bin ich dann innerhalb von einem Jahr (nach dem neuen Insolvenzplan) schuldenfrei?
    Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar !
    Vielen Dank
    P.S. Würden Sie auch solche Fälle ( bin aus NRW) übernehmen ?

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      wahrscheinlich sind Sie selbstständig und das Finanzamt oder ein Sozialversicherungsträger hat einen Insolvenzantrag gegen Sie gestellt. in diesem Fall ist es wirklich zu spät. Bei einem so genannten Fremdantrag bleibt Ihnen nichts anderes übrig als schnellstmöglich einen eigenen Insolvenzantrag zu stellen, denn sonst gibt es keine Restschuldbefreiung. D.h., Sie müssen sich fügen und Möglichst schnell den eigenen Antrag stellen. In der Regel wird der Gläubiger den fremd Insolvenzantrag nur dann zurücknehmen, wenn Sie alle Forderungen begleichen. 10 % helfen nichts. Zum Handeln ist es leider zu spät.

      • E.Ü

        Sehr geehrter Herr Franzke , es ist richtig (Krankenkasse) allerdings ging es um ca.1600,- € ,die schon beglichen sind! Vor fünf Monaten ist schon mal ein Antrag gestellt worden, es ging um 4000,- Euro , der Antrag ist zurückgenommen worden , da ich es ebenfalls bezahlt habe ! Da mein Mietvertrag zum 31.07.2014 gekündigt ist , und die Kosten für die neuen Räumlichkeiten um 2000,- Euro sinken , sehe ich gute Chancen noch in diesem Jahr aus den finanziellen schwerigkeiten rauszukommen ! Allerdings habe mein Geschäft in einer kleinen Stadt , weiß nicht was passiert , wenn sich das rumspricht ! Gibt es Möglichkeit , die Sache diskret zu erledigen ! Sehr geehrter Herr Franzke , wie sie sehen handelt es sich nicht um große Summen , trotzdem könnte es mein „Untergang“ sein ! Ich wollte auch nicht den Eindruck hinterlassen , dass ich nicht zahlen möchte ! Im Gegenteil , meine manchmal man wird dazu gezwungen!
        Vielen Dank für Ihre Antwort

        • E.Ü

          Hallo nochmal , soll ich einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen oder ist es sinnvoller mit dem , vom Amtsgericht beauftragten Rechtsanwalt zusammenzuarbeiten ? Und was wichtig wäre , sind laufende Kredite , die pünktlich bezahlt werden auch schulden ???
          L.G und danke

          • Jörg Franzke

            Sie müssen mit dem vom Gericht beauftragten Insolvenzverwalter zusammenarbeiten, da bleibt nichts anderes übrig.

        • Jörg Franzke

          Man kann die Rücknahme eines Insolvenzantrages durch sofortige Bezahlung der Beiträge nur ein einziges Mal bei Gericht erreichen. Wenn es zum zweiten Mal passiert, eröffnen die Gerichte die Insolvenzanträge auf jeden Fall. Leider kann ich Ihnen keine große Hoffnung machen, dass Sie gerade noch an dem Verfahren vorbeikommen.

  23. Thorsten

    Guten Tag, sehr geehrter Herr Franzke,
    mit großem Interesse habe ich Ihre Homepage „durchforstet“ und so einge interessanten Berichte und Antworten von Ihnen durchgelesen.
    Nun dachte ich mir sie auch einfach wegen meinem Fall zu kontaktieren: Ich habe im Moment 35.000€ Schulden. Das ganze splittet sich in zwei Kredite auf. Im Moment zahle ich ca. 1.000,-€ im Moment um diese Kredite zu begleichen. Allerdings bleibt mir von meinem Gehalt, nach Abzug aller anderen Kosten (Miete, Versicherung usw.), dadurch vielleicht gerade noch 150,-€ zum Leben. Würde bei meiner Situation ein Insolvenzplan Sinn machen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und Grüsse

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      die Frage ist zunächst nicht, ob einem Insolvenzplan Sinn macht, sondern wie hoch der pfändbare Teil Ihres Einkommens in der Insolvenz ist, das heißt wie viel Geld man Ihnen wegnehmen kann. Wahrscheinlich werden Sie in der Insolvenz weitaus mehr Geld zur Verfügung haben, als derzeit bei Bedienung der Kredite. einen Insolvenzplanverfahren im Gegensatz zu einer regulären Insolvenz macht natürlich immer Sinn, weil Sie dann spätestens nach einem Jahr schuldenfrei sind. Aber ein Insolvenzplanverfahren ist treuer, denn Sie müssen den Gläubigern einen bestimmten Geldbetrag bieten und die Verfahrenskosten sind ebenfalls erheblich. Bei Ihnen sollte eine dritte Person bereitstehen, die beispielsweise den Gläubigern eine Einmalzahlung von 5000 € bietet.

  24. R.A.

    Hallo,
    Ihre Ausführungen sind sehr interessant und für den einfachen Verbraucher toll geschrieben.
    Nun zu meiner Frage:
    ich hatte im Jahr 2010 die RSB erteilt bekommen.
    Leider sind in den letzten Jahren bis zu meinem beruflichen Comeback ca 40.000 € neu aufgelaufen.
    Ich habe nach Tabelle ein pfändbares Einkommen von 380 €, zahle aktuell bereits ca 500 € im Monat ab aber nun kommen die großen Gläubiger. Ich kann keine Einmalzahlung leisten, könnte aber monatlich 600 € im Planverfahren gerne zahlen.
    Frage:
    gelten für das Planverfahren die selben Voraussetzungen wie für ein normales Insoverfahren (Wartezeit) und kann im Planverfahren auch monatlich gezahlt werden statt in einer großen Summe?
    Ich danke im voraus für Ihre Antwort und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Ja, Sie können noch kein Planverfahren durchlaufen, weil hier die gleichen Sperrfristen gelten, wie bei einer normalen Insolvenz.

  25. TL

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe eine Frage zum Insolvenzplanverfahren als Verbraucher – wie ich es verstehe, können nicht zustimmungswillige Gläubiger „gezwungen“ werden, den Insolvenzplan anzuerkennen, wenn X andere Gläubiger mit dem Plan einverstanden sind. Wo genau liegt diese Quote? Berechnet sich diese nach Anzahl der Gläubiger, nach Höhe der Forderungen oder gibt es noch andere Gewichtungskriterien?
    Ich habe rund 20 Gläubiger (kein FA / KK) mit teils sehr unterschiedlich hohen Forderungen (300 – 7.000 Euro), wobei die hohen Summen allesamt von Inkassounternehmen verwaltet werden.
    Herzlichen Dank für Ihre informative Seite und im Voraus für Ihre Antwort!

    • Jörg Franzke

      Beim Insolvenzplanverfahren gibt es einen Abstimmungstermin über den Plan bei Gericht. Nur die anwesenden Gläubiger haben ein Stimmrecht. Die anwesenden Gläubiger müssen für den Plan mehrheitlich nach Summe und Köpfen für den den Plan sein. Die nicht anwesenden Gläubiger werden einfach überstimmt. Bei einem Planverfahren für Verbraucher braucht man also einen „befreundeten“ Gläubiger, der zum Abstimmungstermin bei Gericht erscheint und für den Plan votiert – und man braucht ein bisschen Glück, dass kein anderer Gläubiger erscheint, der gegen den Plan stimmt. Erfahrungsgemäß kommen normale Gläubiger nicht zum Abstimmungstermin, weil das für sie nur Geld- und zeitverschwendung ist.

  26. MS

    Hallo Herr Franzke,
    da ich hier wirklich sehr nützliche Informationen vorfinde, denke ich ist es an der Zeit die alles entscheidene Frage zu stellen.
    Ich bin selbstständiger Einzelkämpfer, verheiratet und meine Frau arbeitet vollzeit und hat ein ordentliches Einkommen. Dummerweise lief in der Vergangenheit nicht alles nach Plan. Haus und Hof sind schon drauf gegangen und verkauft. Das Geld ging fast alles an die Gläubiger. Aber es stehen immer noch ca. 50.000 Euro Schulden bei ca. 20 Gläubigern. Zwischen 200 und 14.000 Euro. Der größte Brocken ist die KK. Meine monatliche Bruttoeinnahmen liegen zwischen 2.800 und 5.000 Euro. Die Schulden laufen alle auf meinen Namen.
    Was macht Sinn?
    Ich könnte in etwa 7 – 8.000 Euro für das Auto bekommen. Allerdings bin ich Außendienstler.
    Für eine Antwort und Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
    MfG
    MS

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ich denke, nur eine Privatinsolvenz macht Sinn. Ein Vergleich mit den Gläubigern ist immer dann schwierig, wenn man ein über die Pfändungsgrenze hinausgehendes Einkommen hat. Denn sicherlich wird ein Gläubiger das Vergleichsangebot zum Anlass nehmen, Ihr Gehalt zu pfänden und mit diesem Gläubiger wird dann ein Vergleich nicht mehr möglich sein.

  27. Dieter Richter

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe eine Frage/n zum Insolvenzplanverfahren.
    Meine Frau und ich haben gemeinsam bei einem Gläubiger (Bank, verlorenen Immo-Rechtsstreit) Verbindlichkeiten in Höhe von 80 Tsd. € (je 40 Tsd.) Meine Frau bekommt eine Rente von ca. 600 € auf Grund der Insotabelle wird nichts abgezahlt.
    Ich bin aber noch im Berufsleben und habe eine Gehaltspfändung von 800 € beabsichtige aber Mitte 2015 auch in Rente zugehen.
    Würde die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahren bestehen, wenn ich dem Gläubiger 5 % (4 Tsd. €) anbieten kann und welche weitere Kosten erwarten mich dann noch, Gericht etc.?
    Um eine Beantwortung würde ich mich sehr freuen.
    MfG, Dieter Richter

    • Jörg Franzke

      Der Geldbetrag an die Gläubiger muss auf jeden Fall höher sein, als die Gläubiger in der Regelinsolvenz bekommen würden. Eine bloße Aufaddierung Ihrer Renten reicht also nicht aus, es muss ein Schlag obendrauf kommen. Und des muss garantier ein Gläubiger vorhanden sein, der zum Abstimmungstermin kommt und für den Plan votiert.
      Die zusätzlichen Verfahrenskosten brauchen Sie nicht zu interessieren, die werden von Ihren Einzahlungen abgezogen.

  28. Andrea Reyher

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    kommt für mich ein Insolvenzplan in Frage und wie viel Geld bräuchte ich zur Realisierung?
    Meine Gläubiger und die Schuldsummen sind Ihnen bekannt, da Sie mein Treuhänder sind!
    Mit freundlichen Grüßen

    • Jörg Franzke

      Oh? Ich bin Ihr Treuhänder? Da muss ich nachsehen. Ich melde mich bei Ihnen per Mail.

  29. Patrick M.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin seit 2011 als Einzelunternehmer selbstständig, habe mittlerweile ca 25.000 € Schulden bei der gesetzl. Krankenversicherung.
    Habe deswegen bereits die EV abgegeben und vor kurzem hat die KV auch mein Girokonto gepfändet.
    Jetzt ist meine Überlegung das Gewerbe abzumelden, meine Frau würde es wieder anmelden und in Ihrem Namen weiterführen und mich einstellen.
    Könnte ich dann über den Insolvenzplan binnen Jahresfrist
    schuldenfrei werden?
    Hat es vielleicht auch Sinn der Krankenkasse direkt 10% bzw 2500 € Vergleich anzubieten oder ist das sinnlos?
    Welchen Rat haben Sie für mich?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
    MfG
    Patrick M.

    • Jörg Franzke

      Sie können so vorgehen, indem Sie das Gewerbe abmelden und Ihre Frau führt ein gleiches Unternehmen fort. Einen Insolvenzplan binnen Jahresfrist ist ebenfalls möglich, denken Sie aber an, dass Sie auch einen wohl gesonnenen Gläubiger haben müssen, der im Insolvenzplan für Sie stimmt. Der Krankenkasse einen Vergleich in Höhe von 10 % anzubieten, ist völlig sinnlos. Erfahrungsgemäß stellen die sich stur. Also besser über eine Verbraucherinsolvenz die Schulden loswerden.

  30. Medi

    Hallo Hr Franzke
    ich bin momentan in der Wohlverhaltensphase , die RSB wird soweit ich weiss 2018 erteilt.kommt es für mich den Insolvenzplan noch im Frage oder ist es jetzt zu spät ? mfg

    • Jörg Franzke

      Zu spät

  31. Diana Müller

    Hallo Herr Fanke,
    es fällt mir schwer diesen Schritt zu gehen, da ich mit meinen 37 Jahren immer berufstätig und schuldenfrei war. Ich bin alleinerziehend mit meiner 8jährigen Tochter und im Betrieb meines Vater angestellt. Diesen sollte ich die nächsten 3-5 Jahre übernehmen. Mein Ex-Lebenspartner hat mich betrogen, belogen und finanziell ruiniert. Auch hat er mir privat sowie beruflich sehr geschadet, Verfahren über Anwalt läuft. Leider haben sich aus der ganzen Geschichte 20000€ Schulden angehäuft. Diese kann ich mit einen Einkommen von 900€ nie zurückzahlen. Wäre die Insolvenz eine Mögl. für mich?Momentan bin ich soweit das ich schon Mühe habe meinen Kind etwas zu essen zu kaufen.Auf die Unterstützung meiner Familie kann ich leider nicht hoffen, da dort auch wenig Geld vorhanden ist, und mein Vater momentan alles verfügbare in seine Altersvorsorge stecken muss.
    über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe
    mfg
    Diana Müller

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      das ist ein sehr trauriges Schicksal, das Sie hinter sich haben. Ich kann Ihnen wenigstens dabei helfen, die Schulden wieder loszuwerden und für Sie die Insolvenz vorbereiten. Auf keinen Fall würde ich an Ihrer Stelle jetzt noch Geld an die Gläubiger bezahlen. Richten Sie sich vielmehr ein neues P-Konto ein und dann stellen Sie alle Zahlungen ein. Wenn Sie wollen, dass ich die Sache für Sie übernehme, wäre es am besten, wenn Sie sich auf meiner Seite einloggen und das Datenformular ausfüllen. Danach nehmen wir zueinander Kontakt auf und ich er kläre Ihnen alles.

  32. TK

    Hallo Herr Franzke,
    ich habe bei 4 Gläubigern Schulden in Höhe von ca. 65000€
    einen netto Monatslohn von 1900€
    monatliche Raten für die Rückzahlung von 750€
    was muss ich tun um schnellstmöglich Schuldenfrei zu werden ?
    Schaffe ich es nach drei Jahren ?
    Was passiert mit meiner Altersvorsorge ? Lebensversicherungen, Riester-Rente, Direktversicherung ?
    kann ich das alles beibehalten ?
    Welchesw ist der schnellste Weg aus meinen Schulden ?
    MfG
    TK

    • Jörg Franzke

      Der schnellste Weg aus den Schulden ist der Insolvenzplan. Dazu braucht man allerdings Geld, das man den Gläubigern anbieten kann. Die Höhe kann ich in Ihrem Fall nicht nennen, weil Sie zu wenig Informationen bereit gestellt haben. Riester-Rente, und betriebliche Altersvorsorge ist geschützt. Lebenversicherung würde zur Insolvenzmasse gezogen werden.

  33. SZ

    Hallo Herr Franzke,
    ich war vor 4 Jahren bei Ihnen als Mandant,
    Sie haben das erste Insolvenz Antrag gemacht aber wegen personliche problimme könnte ich das nicht weiter machen!!
    ich lebe in nicht europäichen Ausland, kann ich Insolvenzplan binnen Jahresfrist durch führen?
    oder muss ich in Deutschland angemeldet sein?
    habe 5 gläubiger die schulden sind ca.200T….
    vielen Dank für Ihre Feedback
    gruss
    S

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      Sie müssen in Deutschland zumindest gemeldet sein, sonst ist das deutsche Insolvenzgericht nicht für Sie zuständig. Nachdem das Verfahren dann eröffnet ist, können Sie wieder aus Deutschland wegziehen. Ein Insolvenzplanverfahren wäre dann ebenfalls möglich.

      • sz

        ,,vielen dank für ihre feedback,
        dann ich werde mich hier melden und mich bei ihnen nochmal
        vielen dank
        s

  34. Stefan G.

    Hallo Herr Franzke,
    aus einer älteren Immobiliensache sind Schulden übriggeblieben, die Verbindlichkeiten sind von einem Inkassounternehmen aufgekauft worden und haben sich auf ca. 80T hochverzinst. Hierauf zahle ich nur 40€ im Monat, was ca. meinem pfändbaren Einkommen entspricht. In wenigen Jahren „droht“ eine Erbschaft, daher möchte ich kurzfristig die Schulden loswerden. Eine Einmalzahlung i.H.v. 4000€ wäre von dritter Seite zu bekommen. Welche Art der Insolvenz wäre richtig? Wie hoch wären die Verfahrenskosten?
    Mit freundlichem Gruß
    S.G.

    • Jörg Franzke

      Das einzige, was Ihnen bleibt, ist ein Insolvenzplanverfahren. Da werden Sie aber nie und nimmer mit 4.000 hinkommen. Bei 80.000 EUR sind mindetens 15.000 EUR erforderlich.

  35. K. E.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    bei mir haben sich durch Krankheit und Spielsucht ca 50.000 € Schulden bei ca 30 Gläubigern aufgehäuft.
    Ich lebe derzeit aufgrund meiner Krankheit von ALG2.
    Meine Genesung geht nun aber sehr gut voran und ich werde Anfang des Jahres höchstwahrscheinlich in meinen alten Job zurück.
    Mein Nettoeinkommen würde dann wieder bei ca 1900 € liegen, was bedeuten würde das bei einer Privatinsolvenz eine Menge gepfändet werden würde.
    Würde das Insolvenzplanverfahren für mich in Frage kommen? Könnte ich da auch monatlich anstatt eines Einmalbetrages zahlen?
    Danke für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    K.E.

    • Jörg Franzke

      Hallo,
      ein Insolvenzplanverfahren hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn man den Gläubigern einen höheren Betrag bieten kann, als in einer normalen Insolvenz. Wenn Sie also 1.900 EUR verdienen und man Ihnen beispielsweise (ohne Unterhaltspflichten) ca. 600 EUR pfänden kann, dann wären das 60 Monate mal 600 EUR insgesamt also 36.000 EUR. Das heißt, Sie müssten in einem Insolvenzplanverfahren einen Betrag über 36.000 EUR bieten. Das kommt für Sie wahrscheinlich nicht in Frage. Aus diesem Grund bleibt es in Ihrem Fall wahrscheinlich bei einer normalen Insolvenz.

  36. Klaus Frerichs

    Hallo Herr Franzke,
    Ich hatte sie vor kurzen schon mal kurz angeschrieben. Damals war ich noch selbständig. Jetzt bin ich Arbeitnehmer und verdiene 1450€ an der Pfandungsgrenze mit 2Kids. Ich habe hier einen Rechtsanwalt der sich nicht mit dem 1 jährigen verfahren auskennt. Er wollte sich jetzt schlau machen. Es ist noch kein Antrag gestellt. Kann ich jetzt so zu ihnen wechseln ?
    Gruß. Klaus Frerichs

    • Jörg Franzke

      Sie können einem Anwalt jederzeit und ohne Angaben von Gründen das Mandat kündigen.

  37. Andreas

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich hab eine Frage zum richtigen insolvenzablauf.
    Ich hab 23 Gläubiger alle Schulden sind älter als 10 Jahre. Die gesamten Schulden stammen aus einer Selbstständigkeit. Es bestehen keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen.
    Ist eine Privatinsolvenz möglich oder nur die Regelinsolvenz ? Was ist wenn die Regelinsolvenz mangels Masse eingestellt wird?
    Eigentum wie Haus und Grundstücke sind Bereits
    versteigert . Eine Lohnpfändung läuft auch.
    Wie soll ich jetzt Vorgehen?

    • Jörg Franzke

      Das ist eine Regelinsolvenz, weil Sie mehr als 20 Gläubiger haben. Eine Abweisung mangels Masse gibt es nicht, weil man bei Stellung des Insolvenzantrages zugleich einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellt. An Ihrer Stelle würde ich nun also eine Regelinsolvenz beantragen, damit Sie die Schulden wieder loswerden.

  38. S + J

    Hallo Herr Franzke,
    wir haben (noch) keine Probleme die aber ab Januar auf uns zukommen werden.
    Ich habe selbst 2 Darlehen. Das 1. Darlehenssumme 25000€ noch zahlbar bis 15.2 2019, Höhe 418€ im Monat und das 2. Darlehen bei der WiBank als Geschäftskredit mit Schuldanerkenntnis, dieser Vertrag wurde erst im Januar abgeschlossen. Gesamtsumme 15000€ davon habe ich aber schon ca. 5000€ zurückgezahlt. Das Geschäft musste ich aus persönlichen (gesundheitlichen) Gründen wieder aufgeben.
    Mein Mann war bis August 2014 selbständiger Schulcafeteriabetreiber und wurde dann nach 23 Jahren bei der Vergabe des neuen Schulcafeterias nicht berücksichtigt bzw.
    alles wurde intern im Kreisschulamt vergeben.
    Nun steht er mit 57 Jahren ohne Arbeit da. Außer 450€ Job.
    Er hat noch einen laufenden Autokredit bis 15.03.2016 Höhe 500€.
    Ich selbst Verdiene derzeit Netto ca. 1400€
    Was müssen wir tun um schnellstmöglich Schuldenfrei zu werden?
    Können wir ich auch den Insolvenzplan anwenden?
    Oder sollten wir uns anders einigen?
    Wie bereits geschrieben: Bis jetzt haben wir noch keine Probleme, werde aber voraussichtlich nächsten Monat erstmals ins Minus Rutschen.
    Noch anzumerken wäre: Wir haben zusammen eine GbR im Network Marketing Bereich, und nun sieht es so aus, das das Finanzamt das Ganze als Liebhaberei auslegen will. Somit kämen hier auch nochmals Kosten auf uns zu falls wir das nicht abschmettern können
    Welches ist der schnellste Weg aus meinen Schulden?
    Vielen Dank schon einmal um vorraus
    S+J

    • Jörg Franzke

      Eine Ihrer Stelle würde ich die ganze Geschichte noch ausreizen und dann in der Tat einen Insolvenzantrag stellen. Grundsätzlich ist ein Insolvenzplan möglich, aber dazu brauchen Sie einen Sponsoren, denn man muss den Gläubigern etwas anbieten können. Ansonsten tut es auch ein normales Insolvenzverfahren, welches dann nach fünf Jahren beendet ist. Sie haben noch genügend Zeit um sich auf die Insolvenz vorzubereiten. Dazu sollten Sie sich beide schon einmal ein neues Konto bei einer fremden Bank einrichten. Ist es dann so weit, leiten Sie die Einkommen auf die neuen Konten und lassen die alten Konten an die Wand fahren. Zugleich stellen Sie alle Zahlungen an die alten Gläubiger ein und stellen einen Antrag auf Privatinsolvenz. Sie sollten auch die Steuererklärung machen, damit die Steuerschulden mit auf die Gläubigerliste kommen und im späteren Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.

      • S + J

        Vielen Dank für die schnell Rückantwort.
        S+J

  39. Ralf Barthel

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    das ist eine sehr gute Nachricht, das mit dem Insolvenzplan.
    Ich habe eine Schweizer GmbH, in Liquidation, und eine deutsche GmbH.
    Ich habe durch eine Betriebsprüfung meiner Schweizer GmbH, in der das Finanzamt die Schweiz per Aussensteuergesetz heran gezogen hat, einen Schuldenstand beim Finanzamt von ca 200.000€. Daneben habe ich noch ca 190.000€ Schulden innerhalb eines Jahres angehäuft. Alles nur durch Dummheit!
    Ist hier ein Schuldenplan sinnvoll? Wie sieht es mit den Schulden beim Finanzamt aus, fallen diese evtl weg, oder nur zum Teil, wenn ich in Insolvenz gehe.
    Danke für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Barthel

    • Jörg Franzke

      Ein Insolvenzplan ist dann sinnvoll, wenn Sie noch andere Gläubiger haben, als das Finanzamt, schließlich muss später zum Abstimmung ein Gläubiger erscheinen, der für den Insolvenzplan stimmt. Ganz ohne zustimmenden Gläubiger funktioniert der Insolvenzplan nicht. Haben Sie einen solchen Gläubiger und werden Sie nicht wegen Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung gestraft, ist ein Insolvenzplan Ihres Situation aussichtsreich. Dies entspricht aller Erfahrung, dass das Finanzamt nicht zu dem Abstimmungstermin über den Insolvenzplan erscheint und deswegen leicht überstimmt werden kann.

  40. KaBe

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe zur Zeit ca. 155.000 Euro Schulden, wovon 78.000 Euro bei 2 Finanzämtern sind.
    Am gestrigem Tage war ich bei der Schuldnerberatung von der AWO in meinem Wohnort.
    Der Schuldnerberater hat mir mitgeteilt, dass er nichts für mich machen kann, da ich durch die Anzahl der Gläubiger (25) und dadurch, dass die Schulden beim Finanzamt durch eine Freiberuflichkeit kommen.
    Ich müsste laut seiner Aussage in ein Regelinsolvenzverfahren.
    Das Problem ist, dass ich die Vorbereitung nur mit einem z.B. Anwalt machen kann, welcher aber erst einmal ca. 2700 Euro Vorkasse für seine Arbeit sehen möchte.
    Zur Zeit bin ich in einer Festanstellung und mein Arbeitgeber möchte das ich meine Sachen kläre.
    Mit Interesse habe ich von dem Insolvenzplan gelesen.
    Welche Summe müsste ich zusammenbekommen um in diese „Jahresentschuldung“ zu kommen?
    Meine Daten:
    geschieden
    Mein Sohn 20 Jahre lebt bei mir und hat gerade sein 3-5 jähriges Studium begonnen.
    Angestellt mit schwankenden Nettoeinkommen, aber so im Durchschnitt 1400 Euro ausbezahlt, wobei ich durch den Firmenwagen noch 318 Euro mehr Netto auf meiner Abrechnung habe.
    Mein Sohn erhält von seiner Mutter 304 Euro monatlichen Unterhalt und ich gebe ihm Naturalunterhalt (Unterkunft – Essen u.s.w.)
    Durch meine berufliche Tätigkeit im Aussendienst habe ich noch einen Steuerfreibetrag, bzw. Mehraufwendung in Höhe von 3146 Euro / Jahr.
    1.Welche Summe müsste ich in dem Jahr den Gläubigern für einen Insolvenzplan zur Tilgung bereitstellen und welche zusätzlichen Kosten müsste ich in dem Jahr decken?
    2. Muss ich einen Anwalt hier in Mönchengladbach haben, oder könnte ich auch Sie beauftragen?
    MfG
    KaBe

    • Jörg Franzke

      Gerne übernehme ich das Mandat. Die räumliche Entfernung spielt überhaupt keine Rolle, meine Mandantin sind in ganz Deutschland verstreut. 2700 € Vorkasse für das Regelinsolvenzverfahren ist auch ein bisschen happig, ich meine das geht weitaus günstiger. Falls Sie wollen, dass wir das Mandat übernehmen, übersenden Sie mir per E-Mail doch einfach Ihre Telefonnummer. Dann rufe ich oder eine Mitarbeiterin Sie an und wir besprechen alles.
      der Insolvenzplan ist in der Tat eine feine Sache, weil man spätestens nach einem Jahr mit allem fertig ist. Allerdings muss man den Gläubigern einen Geldbetrag anbieten und das Verfahren ist rechtlich nicht ohne, so dass ein Insolvenzplan auch ziemlich teuer ist. Aber man kann schon einmal ins Regelinsolvenzverfahren gehen und den Insolvenzplan auch später vorliegen, wenn man das Geld zusammen hat.

  41. Frank

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ein Insolvenzverfahren kaeme mir gerade ungelegen, da mit dem groessten meiner 5 Glaeubiger, Targobank, gerade ein Gerichtsverfahren ueber den geschuldeten Kredit laeuft, von dessen Ausgang ich mir eine deutliche Reduzierung der Schulden verspreche.
    Mitten in diesen gerichtlichen und auch aussergerichtlichen Verhandlungen ueber die tatsaechliche Hoehe meiner Schulden und ueber deren Rueckzahlung hat ein Glaeubiger eine Zwangsvollstreckung eingeleitet. Im Ergebnis habe ich eine Vermoegensauskunft abgegeben, und es wurde festgestellt, dass nichts pfaendbar ist – ich bin seit 6 Jahren arbeitslos und beziehe H4. Leider hat sich dieser eine Glaeubiger, ein ehemaliger privater Vermieter, schon im Vorfeld am wenigsten verhandlungsbereit und stur gezeigt. Fuer den Fall, dass dieser Glaeubiger jetzt einen Insolvenzantrag stellt, wieviel Zeit bleibt mir wirklich, selber einen Insolvenzantrag zu stellen? Einerseits haben Sie von einer 10Tages-Frist berichtet, andererseits habe ich auf Webseiten gelesen, dass ich 3 Monate Zeit haette, gemaess § 305 III S. 3 InsO? Und kann ich tatsaechlich einen Glaeuber-Insolvenzantrag abwehren, indem ich selber einen Antrag stelle und dabei NICHT die Stundung der Verfahrenskosten beantrage? Falls ich einen Glaeubiger-Insolvenzantrag erhalte, waere noch genug Zeit, Sie zu beauftragen? Vielen Dank im Voraus fuer Ihre Hilfe.

    • Jörg Franzke

      Keine Sorge, der Gläubiger wird keinen Insolvenzantrag gegen Sie stellen. Das machen nur Finanzaämter und Sozialversicherungsträger. Der Gläubiger müsste auch noch Ihre Gerichtskosten bezahlen und darauf hat er keine Lust.

  42. Human

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ihre Seite ist sehr informativ und hierfür vielen Dank !
    Mein Problem:
    Bin nur Gesellschafter einer UG , welche durch Personalmangel in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnte, welche ich seit 3 Tagen erfahren habe (Kosten). Bin als privat Person als Bürge für Dienstwagen (18stck) eingetreten. Falls Insolvenz eintritt müsste ja der Differenzbetrag vom Bürgen eingefordert werden. ZB Schulden in Höhe von 130000€ plus weitere Verbindlichkeiten zB 60000€.
    Habe zwei finanzierte Wohnungen, eine seit 2 Jahren (offener Betrag bei Bank ca 130000€, Kaufpreis 155000€) und die andere seit 10J. mit Bankbelastung 70000€ , Wert ca 130000€.
    Zudem wird nun Grundbucheintrag für beide Wohnungen eingetragen zu je 80000 € weil geliehenes Geld von Privat (verwandte)
    Falls privatinsolvenz auf mich zu käme, was passiert mit den wohnungen? werden diese versteigert? od eher nicht weil zu viel belastet?
    vielen Dank im Voraus

    • Jörg Franzke

      Das Problem ist, dass die finanzierenden Banken ebenfalls Gläubiger sind und mit auf die Gläubigerliste müssen. Sobald die Banken angeschrieben werden, dass Sie eine Insolvenz vorbereiten, kündigen sie und geben die Wohnungen irgendwann in die Zwangsversteigerung. Das Recht gibt es zwar her, dass man finanzierte Wohnungen aus der Insolvenz heraushalten kann, in der Praxis wird aber alles über einen Kamm geschert. Das mit dem Differenzbetrag habe ich nicht verstanden. Wenn in der Bürgschaft ein Höchstbetrag von 18.000 EUR bestimmt ist, dann ist die Haftung darauf beschränkt.

      • Human

        vielen Dank.
        Es handelt sich um 18 Fahrzeuge! Dh ggf. 18×5000€ od ggf mehr bei Verkauf der Fahrzeuge um diese bei der Bank auslösen zu können.
        Aus ihrer Erfahrung heraus glauben Sie das die Banken mit sich reden lassen, dass man die Schulden monatlich tilgt, auch z B über Jahre? od bestehen diese auf eine Insolvenz?
        Im Falle einer Insolvenz; wenn die Wohnungen mehr Grundbucheintragungen hat als die Schulden der Baufinanzierung und somit diese dem Marktwert der Immobilie übersteigen, meinen Sie das es trotzdem zur Versteigerung kommen wird? was passiert wenn man noch die offenen Raten der Bank bezgl. der Baufinazierung noch bedienen könnte?
        vielen Dank im Voraus

        • Jörg Franzke

          Wenn Sie in die Insolvenz gehen, sind die Banken, die die Häuser finanziert haben, ebenfalls Gläubiger und müssen an dem Verfahren beteiligt werden. Sobald sie von der Insolvenz erfahren, werden sie die Kredite kündigen und die Immobilien verwerten. Der Insolvenzverwalter wird sich nicht für die Immobilien interessieren, weil sie überschuldet sind. Sie müssten also eine Einigung mit den Banken finden, da mache ich Ihnen aber nicht all zu viele Hoffnung. Versuchen Sie es einfach und führen Sie Vergleichsgespräche auch betreffend die Fahrzeuge.

  43. K.B.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin eine alleinerziehende Mama von 2Kids. Verdiene 850,00 netto und bekomme AlG2 zusätzlich. Leider haben sich durch einen spielsüchtigen EX 18.000Euro Schulden angehäuft. (Kredite/Auto/HandY Vertrag/Mietschulden/Versicherungen)
    Jetzt wäre die Frage, wäre es in diesem Fall möglich, wenn ich 2.000Euro von der Familien bekommen könnte, mit diesem Insolvenzplan Erfolg zu haben? Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass auch nur ein Gläubiger bei Gericht erscheinen wird. Was wäre dann? Mir liegt sehr viel daran, endlich wieder in ruhe schlafen zu können und mit meinen Kids ein neues friedliches Leben aufbauen zu können.
    Mfg
    K.B.

    • Jörg Franzke

      Ich glaube nicht, dass man das mit 2.000 EUR schafft. Sie müssten die Gerichtskosten bezahlen und alleine die übersteigen schon 2.000 EUR. Da bleibt nichts für die Gläubiger. Besser ist für Sie eine ganz normale Insolvenz. Sie liegen bei zwei Kindern unter der Pfändungsgrenze, die bei Ihnen bei 1.660 EUR beginnt, Kindergeld geht extra. So lebt es sich auch entspannt und Sie sind die Schulden trotzdem irgendwann los. Falls Sie während der Insolvenz weiteres Geld auftreiben können, kann man jedereit einen Insolvenzplan einreichen.

  44. F. M.

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    vielen Dank für die wertvollen Informationen auf Ihrer Webseite.
    Meine Situation:
    – kein pfändbares Einkommen oder Vermögen seit etwas über zehn Jahren,
    – 3 Gläubiger zu ca. 6.000 €, 8.000 € bzw. 65.000 €,
    – strebe Insolvenzplanverfahren an.
    Wäre es möglich, 3 Gläubigergruppen mit jeweils einem Gläubiger zu bilden, um den größten Gläubiger zur Zustimmung nach § 245 InsO zu zwingen?
    Wäre ein Angebot von, sagen wir, 1.000 € an den größten Gläubiger durchsetzbar (da ja mehr als im normalen Insolvenzverfahren zu erwarten wäre)? Die kleinen Gläubiger könnten entsprechend höhere Angebote erhalten, um sie zur Zustimmung zu bewegen.
    Verstehe ich richtig, dass ich zusätzlich die Verfahrenskosten und Ihr Honorar aufbringen müsste?
    Vielen Dank, F. M.

    • Jörg Franzke

      Ein Insolvenzplan ist ungleich komplizierter. 1000 EUR reichen auch keinesfalls, da würde keiner der Gläubiger zustimmen. 10.000 EUR bis 15.000 EUR wäre dann eher eine realistische Größe. Aber: Wenn Sie kein pfändbares Einkommen haben, dann beantragen Sie doch eine ganz normale Insolvenz, die würde einfach laufen und Sie würden nichts davon merken und müssten kein zusätzliches Geld investieren.

  45. Andreas.S

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin seit 2011 als Einzelunternehmer selbstständig, habe mittlerweile ca 30.000 € Schulden bei Diversen Gläubiger schon vor meine Selbstständigkeit wie auch in der Selbstständigkeit , Priavt , nicht Geschäftlich.
    Habe deswegen bereits die EV abgegeben und vor kurzem hat ein Gläubiger auch mein Girokonto gepfändet.
    Jetzt ist meine Überlegung das Gewerbe abzumelden,
    Könnte ich dann über den Insolvenzplan binnen Jahresfrist
    schuldenfrei werden?
    Welchen Rat haben Sie für mich?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
    MfG

    • Jörg Franzke

      Auf jeden Fall das Gewerbe abmelden, das macht ja keinen Sinn mehr. Danach überlegen Sie sich, ob Sie in die Insolvenz gehen oder nicht. Einen Insolvenzplan binnen Jahresfrist kann man auch im laufenden Verfahren noch beantragen, das kostet halt nur einen Haufen Geld: Für die Gläubiger brauchen Sie Geld und auch für die Verfahrenskosten. Das können leicht 5.000 EUR bis 8.000 EUR sein.

  46. Martin

    Hallo Herr Franzke,
    Frage 1:
    Dauer einer Privatinsolvenz mit Insolvenzplan ist ein Jahr. Beeinhaltet dieser Zeitraum auch Wohlverhaltensphase mit Restschuldbefreiung oder gibt es bei Insolvenzplan-Privatinsolvenz keine Wohlverhaltensphase mehr und die Insolvenz ist nach erfolgreicher/n Zahlung/en an Gläubiger sowie Gerichts- u Verfahrenskosten/Anwaltskosten durch ?
    Frage 2:
    Festanstellung, 5800 brutto 13,8x jährlich, dzt Gehaltspfändung laufend (Gesamtforderung 33.000, dzt noch offen ca 10.000, Gläubiger keine Bank, nicht FA oder KK) .. 16 Gläubiger, ua drei Banken, FA, Gesamtforderung 65.000 ..
    Durchführung Privatinsolvenz mit Insolvenzplan – Ihre Einschätzung bitte.
    Danke.

  47. Morgenstern

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin seit 11 Jahren selbstständig im GaLaBau.
    In diesme Jahr sind viele Kunden nicht zahklungswillig so das sich ca. 28.000€ Außenstände angehäuft haben.
    Ich bin somit nicht mehr liquid genug um meine Rechnungen z.B. bei einem Baumaschinenverleiher (ca. 4500€) und den Krankenkassen (ca. 2000€) zu begleichen. Die offenen Rechnungen liegen gesamt bei ca. 12.000€.
    Wie kann ich mich aus dieser Misere befreien? Ich würde gerne das Unternehmen weiterführen wollen habe bereits Aufträge für das nächste Jahr und plane auch Mitarbeiter (2-3) einzustellen.
    Bisher habe ich nur Pfändungen meines Kontos miterleben müssen und die Creditreform nervt auch gewaltig.
    Ich möchte einfach nur schuldenfrei sein wenn möglich meine Forderungen eintreiben können und im nächsten Jahr wieder voll durchstarten.
    Aus meinen Fehlern habe ich gelernt und weiß auch das ich viel arbeiten muss um wieder ein vernünftiges Einkommen zu erzielen.
    Schön wäre es wenn alles dezent im Hintergrund laufen würde.
    Mit freundlichen Grüßen
    Morgenstern

  48. Jörg Franzke

    Absolut richtig! Wenn Sie einen Sponsor haben, der den Gläubigern einen Geldbetrag zur Verfügung stellt, den die Gläubiger sonst nicht erhalten würden, sind die Aussichten sehr gut für einen Insolvenzplan.

  49. Karan Mert

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    bei mir wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren im Jahr 2012 eröffnet. Da ich kein pfändbares Einkommen habe wurde ein Nullplan durchgesetzt. Könnte ich denn nun auch ein Plan anbieten ? Wenn ja, wie behandle ich den Insolvenzverwalter ?
    Für Ihre Informationen danke ich Ihnen im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Karan Mert

  50. Frau S

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich bin alleinerziehende Mama von drei Kindern.
    Mitten im Studium hat sich mein Ex-Partner von mir getrennt und ich musste uns mit Bafög allein über die Runden bringen.
    Aus dieser Zeit habe ich jetzt ca. 10.000 € Schulden.
    Ich befinde mich nun in Arbeit und verdiene 1.500 € netto. Dazu bekomme ich Unterhalt für die Kinder ca. 700 €und Kindergeld.
    Nun meine Fragen an Sie. Wieviel Geld darf mir gepfändet werden? Welcher Weg eignet sich für mich endlich schuldenfrei zu werden? Und würde mein Arbeitgeber von einer Insolvenz erfahren? Soweit ich weiß ist dies ein Kündigungsgrund…
    Ich bedanke mich und hoffe auf eine schnelle Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Frau S

    • Jörg Franzke

      Ihnen kann gar nichts gepfändet werden, weil Sie zwei Kinder haben. Kindergeld usw. zählt nicht zum pfändbaren Einkommen. Sie können ein Insolvenzverfahren durchlaufen, wenn für Sie absehbar ist, dass Sie die Bafög-Schulden nicht zurückzahlen können. So eine Insolvenz ist aber schon ein Einschnitt und wenn Ihnen zur Rückzahlung des Bafög großzügige Raten gewährt werden, sollten Sie sorgfältig überlegen, ob Sie wirklich in die Insolvenz gehen.

  51. Herr H.

    Mein Unternehmen ging insolvent aufgrund des „Geschäftsverhaltens“ eines Kunden.
    Die Gesellschaft war eine GmbH. Die Globalzession wurde noch nicht angerechnet. Mein Teil meiner Bürgschaft beträgt 85.000 € (Bürgschaftsbank mit im Boot). Einen weiteren Gesellschafter betrifft das Gleiche. Mein Hinterland ist gesichert, so dass kein verwertbares Vermögen mit entsprechenden Einkünften besteht. Eine Dritte Person möchte ein Angebot mit „Androhung“ des Insolvenzplans (Verhandlung aussergerichtlich) erstellen. Ich würde mich auch nicht scheuen, einen Insolvenzplan durchzuziehen. Die Firma wurde durch einen Assetdeal in der Familie gesichert.
    Ein bis zwei willige Gläubiger, die Eine Quote von 2,5 bis 3,5 % akzeptieren sind vorhanden. Sonst sind alle Forderungen beseitigt.
    Welchen Wert würden Sie der Bank anbieten?

    • Jörg Franzke

      Kann man pauschal nicht sagen. Hängt von Ihren persönlichen Möglichkeiten auf Einkünfte ab. Kurzum: Wie viel würden die Gläubiger in einer Regelinsolvenz bekommen? Diesen Betrag müssen Sie als unteren Verhandlungsanker ansetzen und verhandeln.

  52. Georg Sonntag

    Meine Inso endet im Juni 2016 kann ich das neue Gesetz auch in anspruch nehmen.?ZB die inso auf 5 Jahre verkürzen habe bis jetzt ca 46000 euro an den inso verwalter gezahlt.das würde ja für die Gerichtskosten reichen.wie müßte ich dann vorgehen?

    • Jörg Franzke

      Leider gilt für Sie noch das alte Gesetz.

  53. Rosi

    Hallo, mein Mann ist seit 3 Jahren mit seinem Handwerksbetrieb selbstständig. Außer mir gibt es noch 2 angestellte. Der letztjährige Umsatz lag bei ca 450.000 Euro. Was mich beunruhigt ist der aktuelle Dispo von 35.000 Euro und ein vorhandener Kredit für Autos und Werkzeuge von noch 36.000 Euro. Dazu offene Rechnungen der Lieferanten und Steuern von ca 35.000 Euro. Unser Haus haben wir im Dez voll finanziert (185.000 euro). Es läuft auf beide. Die Auftragslage ist gut. Trotzdem haben wir Probleme die Rechnungen zu zahlen. Ich habe Angst vor einer Insolvenz. Gleichzeitig hat er etwas in eine Altersvorsorge und Riester gesteckt. Außerdem waren dann noch die Werkzeuge und Autos. Würde dieses Guthaben für eine Verkürzung ausreichen oder wird dies bereits im Insolvenzverfahren verrechnet sodass man diesen Betrag von dem verbleibenden Lohn nach Abzug der Pfändung zusammensparen muss. Es ist ein Einzelunternehmen . Vielen Dank im Voraus.

    • Jörg Franzke

      So ganz habe ich Ihr Anliegen nicht verstanden. Wenn Ihr Mann zahlungsunfähig wird und ein Insolvenzverfahren beantragt, dann wird er die Autos verlieren und alles andere. Auch das Haus ist in Gefahr, weil die Bank den Kredit kündigen wird. Ich gehen davon aus, dass Sie mit im Kreditvertrag stehen, dann wären auch Sie pleite. Sie können sich aber gerne von mir beraten lassen, wie Sie sich vor dem Fall der Fälle bestmöglich schützen.

  54. Sarah

    Ich habe aufgrund von Studienkrediten momentan eine Gesamtschuldensumme von 35.000€. Momentan verhandelt ein Schuldnerverein mit den Banken, jedoch habe ich nicht das Gefühl, dass die sich da wirklich drum kümmern. Ich kann monatlich 380€ zahlen (pfändbar sind ca. 260€) und habe einen Erlös aus dem Verkauf eines Erbstückes in Höhe von ca. 5000€. Denken Sie, ein Insolvenzplan wäre möglich? Ich bin erst 26 und will nicht aufgrund der Realitätsferne der Banken die nächsten 10 Jahre ein schwarzes Schaf für die Schufa sein.
    Ich würde mich über eine Antwort freuen!

    • Jörg Franzke

      In Ihrem Alter und mit Studium werden Sie sich bei den Banken die Zähne ausbeißen. Die Schulden werden Sie nur mittels Insolvenzverfahren los. Man kann in Ihrer Situation durchaus über einen Insolvenzplan nachdenken.

  55. Susanne B.

    Sehr geehrter Herr Franzke!
    Ich habe gerade meine 8 Gläubiger angeschrieben und meine insgesamt 24. 000 € Schulden aktuell aufstellen lassen (12. 000 € davon sind Studiendarlehen), um im nächsten Schritt in die Verhandlung bzw. private Insolvenz zu gehen.
    Da ich (derzeit arbeitssuchend) über eine gute Universitätsausbildung verfüge hoffe ich, dass eine baldige Anstellung (aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen allerdings zunächst nur zu 50%) zukünftig ein Bruttogehalt von mind. 1700,- € monatlich erbringen kann und mich somit autorisiert, innerhalb von 3 Jahren mind. 35% meiner Schulden incl. der Prozess,- und Verwaltungsgebühren bezahlen zu können.
    Mir wurde nun von einer öffentlichen Schuldnerberatungsstelle gesagt, dass ich immer erst auf der Grundlage der 6 Jahre Insolvenzzeit in das Verfahren gehen würde und ich erst später (wenn es eine realistische Aussicht auf Erreichen der mind. 35 % -igen Schuldrückzahlung gibt) auf 3 Jahre verkürzen könnte.
    Stimmt das so? Und wann genau wird dann bei wem die 3-jährige private Insolvenz beantragt?
    Mit freundlichen Grüßen
    Susanne B.

    • Jörg Franzke

      Ja, das stimmt so. Das Verfahren läuft von Gesetzes wegen 6 Jahre. Nur wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt, wird die Laufzeit auf fünf, bzw. drei bzw. ein Jahr verkürzt.

  56. Dimi D.

    Hallo Herr franzke!
    Hab viele Schulden ca 65000!nur für den Kredit hab ich monatlich 1050 Rate und noch extra Raten von 350 Euro.verdiene ca 1600-1700netto .was kann ich tun oder was würden Sie mir raten?ich und meine Freundin wisseen nicht mehr weiter und der Kredit geht bis 2021 noch lg

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie eine Insolvenz beantragen, dann haben Sie Gewissheit, dass Sie nach fünf Jahren wieder schuldenfrei sind und Sie müssen auch nicht mehr so hohe Raten an die Gläubiger zahlen. Ich denke, eine Privatinsolvenz wäre in Ihrem Fall eine ganz gute Sache.

  57. Hamido

    Hallo,
    ich bin Sebstständig mit einem Partner ( GBR) haben eine Physiotherapiepraxis. wir haben Schulden inklusiver Steuerschulden. Jeder ca. 65.000 mittlerweile. Ich habe hinzu noch Bafögschulden und einen Bildungskredit gesamt ca. 9000 Euro sowie einen Privatkredit in Höhe von 20000. Arbeite jetzt seit 7 Jahren 6 Tage Woche 70 stunden in der Woche, Aber ich kann so langsam nicht mehr und die Schulden nehmen kein Ende. Und ich denke das ich mit der Insolenz am besten fahre?? Dennoch ist mein Hauptanliegen wie es nach der Insovenz weiter geht . Meine arbeitet Halbtags im Krankenhaus, wir haben eine Tochter . Ebenfalls haben wir vor Praxisgründung eine Gütertrennung machen lassen. Steuerlich sind wir zusammen veranlagt. Was erwartet mich uns bei der Insolvenz. Können sie die an das Einkommen meiner Frau usw…??? Vielen Dank im Voraus für einige Informationen.

    • Jörg Franzke

      Das Einkommen Ihrer Frau ist nicht betroffen, sollten Sie in die Insolvenz gehen. Bloß wird Ihre GbR im Insolvenzfall nicht länger bestehen. Sollten Sie sich also zu einer Insolvenz entscheiden, sollten Sie als ersten Schritt die GbR auflösen und das Gewerbe einstellen. Dann suchen Sie sich einen Job und beantragen eine Privatinsolvenz.

  58. Silvia Müller

    Hallo Herr Franzke,
    mein Lebensgefährte ist seit 9 Jahren geschieden. Allerdings ist das gemeinsame Haus, dass noch lange Jahre mit hohen Schulden belastet ist, nie in die Scheidung mit eingeflossen. Er wollte das Haus gerne verkaufen, doch seine Exfrau weigert sich bis heute mit allen Mitteln. Um aus diesen Schulden mit dem Haus herauszukommen, hat mein Lebensgefährte seit 2 Jahren die Privatinsolvenz laufen. Bis jetzt ist das Haus noch immer nicht in der Insolvenzmeasse aufgeführt. Seine Exfrau tilgt mühevoll die Raten, obwohl sie selbst arbeitsunfähig ist. Die Bank hat wohl deshalb diese Schulden nicht angemeldt. Nun haben wir große Bedenken, dass er nach der Insolvenz auf dem ganzen Schuldenberg und einem sanierungsfähigem Haus weiter sitzen bleibt. Der Insolvenzverwalter hat trotz mehrfacher Anfrage bis heute darauf nicht reagiert. Welche Möglichkeiten gibt es jetzt, damit er endlich die Schulden des Hauses in die Insolvenzmasse einbringen kann bzw. das er in der Zukunft keine weiteren Belastungen mit dem Haus hat.
    Ich freue mich auf Ihre Antwort und möchte mich schon jetzt bedanken.

    • Jörg Franzke

      Wenn Ihr Lebensgefährte die finanzierende Bank und das Haus damals in seinem Insolvenzantrag angegeben hat, ist alles in Ordnung. Es ist der Bank überlassen, ob sie kündigt und das Haus zwangsversteigern lässt oder nicht. Ihr Freund wird nicht auf den Schulden sitzen bleiben, er wird über die gesamte Kreditforderung später die Restschuldbefreiung erhalten.

  59. Patrick Koch

    Hallo Herr Franzke,
    bekomme ich mit einer Quote von 35% in Form einer Einmalzahlung eine gerichtliche Zustimmungsersetzung hin, wenn ich eine doppelte Mehrheit der Gläubiger habe? Bezogen auf 5 Jahre einer Privatinsolvenz könnte die Quote ggf. sogar leicht höher sein oder wäre dies unerheblich im Hinblick auf die Untersuchung der Schlechterstellung?
    Viele Grüsse,
    PK

    • Jörg Franzke

      Für eine Zustimmungsersetzung in einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren ist es erforderlich, dass Sie sowohl die Mehrheit nach Köpfen als auch nach Summen auf Ihrer Seite haben. Auf die Höhe der Quote kommt es dabei gar nicht an.

  60. Ohne Namen :-)

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Franzke,
    ich bin in der glücklichen Lage, dass mittlerweile ein rechtskräftiger Beschluß zu meinem Insolvenzplan vorliegt. Neben einer höheren Einmalzahlung von dritter Seite, habe ich mich verpflichtet, über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren einen geringen monatlichen Geldbetrag zur Gläubigerbefriedung zur Verfügung zu stellen.
    Hauptgrund für die Zustimmung war vermutlich in erster Linie die schlechte Aussicht auf zukünftige Gehaltsverbesserungen (netto unterhalb der Pfändungsgrenze) meinerseits. Nun könnte sich dies aber durch einen Arbeitsplatzwechsel ggf. deutlich ändern.
    Meine Frage hierzu: Könnte dieser Arbeitsplatzwechsel irgendeinen Einfluß auf den Insolvenzplan haben oder sind mit der Annahme des Plans – bei angenommener Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen (s.o.) – die Ansprüche der Gläubiger hierauf unverrückbar reduziert worden? Oder kann es noch zu Gehältspfändungen kommen bzw. müsste ich einem neuen Arbeitgeber meinen Status mitteilen?

    • Jörg Franzke

      Kommt darauf an, was im Insolvenzplan geregelt wurde. Falls es sich um feste Raten handelt müssen Sie eine Anpassung nicht befürchten. Oft enthalten Insolvenzpläne aber solche Regelungen

  61. B. Orb

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    meine Frage betrifft die Möglichkeit, das Verfahren nach drei Jahren vorzeitig zu beenden. In meinem Fall waren die Verbindlichkeiten teilweise auf einer Immobilie besichert, die inzwischen vom Insolvenzverwalter veräußert worden ist. Der Erlös reicht zwar aus, um die finanzierende Bank voll abzufinden, aber weil es daneben auch noch nicht besicherte Verbindlichkeiten gibt, sieht es jetzt vermutlich so aus, dass ein Gläubiger zu 100 % und die anderen neun nur zu ca. 5 % abgefunden werden können (zumal ja auch die Verfahrenskosten noch abgehen). Wenn man alles zusammenzählt liegt die Quote über 50 %, aber sie wird eben ungleich verteilt.
    Kommt die vorzeitige Beendigung für mich in Frage, oder müssen alle Gläubiger zu 35 % berücksichtigt werden?
    Es waren alle Forderungen zur Tabelle angemeldet. Die Aufhebung des Ende 2014 eröffneten Insolvenzverfahrens soll innerhalb der nächsten beiden Monaten erfolgen.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
    und vielen Dank auch für die vielen anderen nützlichen Informationen auf Ihrer Seite,
    mit freundlichen Grüßen
    B. Orb

    • Jörg Franzke

      Es müssen alle Gläubiger auf der Insolvenztabelle mit 35% befriedigt werden.

  62. Holger Keuper

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    aus einer Selbstständigkeit als Einzelunternehmer habe ich Kredite (17.000),(13.000), (17.000) und eine Autofinanzierung (Restbetrag ca. 15.000) Bis vor einem Monat konte ich die Raten noch bedienen. Doch neben den Raten komen nun auch noch Verbindlichkeiten unterschiedlicher Gläubiger hinzu (ca, 10.000). Habe einen Halbtagsjob angenommen (netto 1500) Euro und aus der noch anhaltenden Selbständigkeit kann ich monatlich Honorare in Höhe von ca. 3.000 Euro generieren. Zu zahlen ist auch eine EKST 14 i n Höhe von ca. 3000 Euro. Unterhaltsrückstände (3000) Euro. (Ex Frau 2 Kinder). Bin wieder verheiratet. Frau verdient netto 500 Euro (1 Kind). Es wird immerschwieriger die Raten zu bedienen, Stimmung kippt. Sollte ich in die Privatinsolvenz gehen, müsste ich dann die freiberufliche Tätigkeit einstellen? Würden die Gläubiger versuchen, Geld von meiner Frau zu bekommen? Welche Form der Insovenz sollte ich wahrnehmen?

    • Jörg Franzke

      Besser ist es, wenn Sie eine Insolvenz einleiten und nicht irgendein Gläubiger wie beispielsweise das Finanzamt. Heutzutage kann man durchaus selbständig bleiben und dabei eine Insolvenz durchlaufen. Es gibt nur das eine oder andere zu beachten. Ihre Frau ist nicht betroffen.

  63. GH

    Sehr geehrter RA Franzke,
    ein Gläubiger (Forderung 1.284,- €) droht mir mit Versteigerung meiner Wohnung (Wert 140.000,- €) obwohl er Kontopfändung hat und ich laut Nettolohn 500,- € zahle. Allerdings ist dieser Gläubiger jetzt noch nicht an der Reihe und erpresst mich.
    Ein Richter hat mir empfohlen ich soll Privatinsolvenz anmelden um dem Gläubiger (vertreten durch einen unsympathischen Anwalt der pardout nicht kommunizieren will und auf keinen einzigen Brief antwortet) den Wind aus den Segeln zu nehmen.
    Was halten Sie davon?
    Mit freundlichen Grüßen
    GH

    • Jörg Franzke

      Eine Privatinsolvenz wäre auch keine Lösung. Denn dann wäre die Wohnung weg. Sie sollten versuchen, das Geld aufzubringen und die Schulden zu bezahlen.

  64. T & S

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    mein Mann und mein Schwiegervater haben seit 2009 ein Gewerbe. Das Gewerbe wird ’nur‘ auf dem Namen meines Mannes geführt, und mein Schwiegervater hat 30.000 € (wenn nicht sogar mehr) Schulden zukommen lassen, er hat das Gewerbe (nicht richtig) geleitet (er konnte kein Gewerbe auf sich aufmachen). Seit letztem Jahr war mein Mann nicht mehr in dem Gewerbe tätig, aber es lief immer noch auf seinem Namen. Er hat seit Dezember eine neue Arbeitsstelle. Jetzt soll mein Mann Insolvenz beantragen, obwohl er nicht für diese Schulden verantwortlich ist. Diese ganze Situation ist einfach schrecklich belastend. Mein Mann ist erst 25 und ich 23, wir haben 2 Kinder! Was würde das für uns bedeuten? Mein Mann sagt, dass wir nichts damit zu tun haben werden aber wir sind seine Familie, das wird doch sicher eine große Belastung. Schwiegervater muss in den nächsten Wochen für 3 Jahre ins Gefängnis. Wahrscheinlich wird er schon nach 3 Monaten Freiläufer sein. Er meinte, er wird es organisieren, dass wir schnell aus der Insolvenz rauskommen, dabei kann er das doch gar nicht beschleunigen. Könnte man nicht trotz Schulden das Gewerbe auf jemand anderes ummelden oder soll man es schließen lassen? Kann er die Insolvenz auf sich nehmen, obwohl das Gewerbe auf den Namen meines Mannes läuft? Ich kenne mich mit all dem nicht aus und hoffe und bitte Sie, mir eine Antwort zu geben! Und es tut mir leid für diesen langen Text, ich bin einfach verzweifelt. Es ist alles kompliziert.
    Kann man Sie auch telefonisch kontaktieren?
    M.f.G

    • Jörg Franzke

      Das ist eine ärgerliche Sache, aber das Gewerbe und damit die Schulden betreffen Ihren Mann zu 100%. Er kann sich nicht rausreden. Er sollte einen Schlussstrich ziehen und das Gewerbe abmelden. Dann sollte er sich einen Job suchen und die Privatinsolvenz beantragen. Das wird ihm eine Lehre sein fürs Leben und Schwamm drüber.

  65. Nebil Baccar

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich habe in etwa 36.000 Euro Schulden.Mein Lohn beläuft sich auf 1090 Euro netto.Ich hatte über eine Anwältin einen Schuldentilgungsgsplan auf stellen lassen,wonach ich bereit gewesen wäre für meine 16 Gläubiger monatlich 350 Euro zu zahlen für 6 Jahre .11 Gläubiger mit den höchsten Forderungen haben zugestimmt, 5 davon ihnen nicht.
    Bestünde für mich die Möglichkeit, dass einem vom Gericht aufgestellter Schuldenbereinigungsplan stattgegeben wird, ohne dass ich in die Privatinsolvenz gehen muss?
    Meine 2.Frage wäre, falls dem nicht zugestimmt wird, dass ich mit einem Insolvenzplan mit einer Einmalzahlung hoffen kann?Welche Höhe könnte die Einmalzahlung sich belaufen?
    Mein Wille zur Bezahlung der Schulden ist definitiv vorhanden.Ich bedanke mich im voraus für ihre Antwort, geehrter Herr Franzke..

    • Jörg Franzke

      Ihre Anwältin soll den Verbraucherinsolvenzantrag fertig machen und bei Gericht einreichen. Wenn Sie die Mehrheit nach Summen und Köpfen haben, dann wird das Gericht noch einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan durchführen und diesen dann beschließen. Sie bezahlen die Gläubiger aufgrund dieses Plans und Ihnen bleibt die Verbraucherinsolvenz erspart.

  66. schmidt

    Mahlzeit Herr Franzke,
    in wie weit lässt sich die Frist in einem InsolvenzPlanverfahren definieren? Meine Planzahlung durch Dritte, befindet sich seit7 Monaten auf dem Treuhandkonto, ohne daß sich was tut. Was tun?
    LG

    • Jörg Franzke

      Man müsste zunächst in dem Insolvenzplan nachsehen, wie die Ausschüttung geregelt ist. Sieht der Insolvenzplan eine Ausschüttung durch den Insolvenzverwalter vor und kommt der nicht in die Gänge, beschweren Sie sich am besten beim Insolvenzgericht. Ich kenne dieses Problem, deshalb sehen meine Insolvenzpläne vor, dass der Schuldner selbst ausschüttet.

  67. M.Braun

    Hallo,
    meine Verbindlichkeiten belaufen sich auf ca. 500 TE bei ungefähr 15 Gläubigern. Ich kann ca. 40 TE zur Entschuldung z.B. durch Insolvenzplan oder EU-Insolvenz aufbringen (Familiendarlehen).
    Wozu raten Sie mir und können Sie das Verfahren für mich durchführen?
    VG
    M.Braun

  68. KT

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich lebe mit meiner Familie seit 3 Jahren in London und habe am 31.August 2016 meine Privatinsolvenz hier beantragt. Ich bin noch weit im Anfangsstadium (noch kein IPA/IPO festgesetzt – gehe aber stark davon aus) und plane schon mein Leben nach dem Discharge und versuche Unwegsamkeiten voraus zu planen und wenn es geht zu umgehen. Ich gehe davon aus, das ich eventuell Probleme mit meinen deutschen Gläubigern haben werden bzw. mit der Aushändigung der entwerteten Vollstreckungstitel. Hierzu nun meine Frage: Macht es Sinn vorab eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen? Hintergrund ist, das ich mich auf der sicheren Seite wissen möchte und meinen Rechtsbeistand dann mit der Vollstreckungsabwehrklage beauftrage. Deckt denn eine private Rechtsschutzversicherung so etwas ab? Vielen Dank im Vorab für Ihre Bemühungen.

  69. Maurice

    Moin Moin, seit dem 01.06.2014 ist mein Insolvenzverfahren eröffnet, jedoch war noch kein schlusstermin und die Reform ist erst ab dem 01.07.2014. Gibt es eine Möglichkeit, noch im die neue Reform zu rutschen? Liebe Grüße

  70. MaxW

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    ich bin mir etwas unsicher/verwirrt bezüglich der Möglichkeiten einer Planinsolvenz. Ist es möglich noch in der Wohlverhaltensphase einen Insolvenzplan vorzulegen oder ist dann in jedem erdenklichen Fall der Zeitpunkt zu spät und man muss mindestens die 3, 5 bzw. 6 Jahre Wohlverhalten bis zur Restschuldbefreiung abwarten.

    • Jörg Franzke

      Leider kann man einen Insolvenzplan nur bis zum Schlusstermin vorlegen, in der Wohnverhaltensperiode nicht mehr.

  71. Müller

    Hallo Herr Franzke,
    ich bin ende 50 und seit Januar 2016 HarxIV Empfänger. Ich habe ca. 1,3 Millionen € Schulden aus einer Firmeninsolvenz. Ich habe nur wenige Gläubiger. Da ich auch Schulden bei „Bekannten“ habe, werden diese auf jeden Fall einem Insolvenzplan zustimmen. Wieviel Kapital wird min. für die Gläubiger nötig sein und wie hoch sind die Verfahrenskosten inkl. Rechtsanwaltskosten, wenn Sie das Verfahren für mich durchführen? Ich kann evtl. eine Summe aus dem Bekanntenkreis bekommen aber nur, wenn sie nicht zu hoch ist. Die normale Insolvenzzeit von 6 jahren ist mir einfach zu lang, da wäre ich ja schon Rentner.
    MFG
    Müller

    • Jörg Franzke

      Den Gläubigern sollten mindestens 10.000 EUR angeboten werden, ab diesem Betrag wird ein Angebot erfahrungsgemäß ernst genommen. Das Honorar erkläre ich Ihnen nur persönlich, weil die phantasielose Konkurrenz immer von meiner Seite abschreibt.

  72. Norbert

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    Ich habe bei einigen Banken & anderen Gläubigern eine Gesamtschuldensumme von ca. 55000 EUR. Bin zur Zeit ALG2 Empfänger und 45 Jahre alt. Die Familie würde mir mit einem kleinen Betrag für einen Insolvenzplan helfen. Wie sehen sie meine Chancen unter diesen Umständen und ab welchem Prozentsatz der Schulden, hätte ein Angebot überhaupt eine reelle Chance. Welche Vorgehensweise würden sie mir empfehlen ? Danke für ihre Mühe und freundliche Grüsse …

    • Jörg Franzke

      Ein Insolvenzplan ist teuer. Die Sonderzahlung müsste mindestens 8.000 EUR betragen. Davon bezahlt man dann die Verfahrenskosten von ca. 3.000 EUR und der Rest geht an die Gläubiger. Mit einem kleinen Betrag ist es leider nicht getan.

  73. Roland

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    im Jahre 2016 musste ich Insolvenz anmelden. Dabei habe ich einen Insolvenzplan vorgelegt, der an der Zustimmung des Finanzamtes gescheitert ist. Zwischenzeitlich wäre ich in der Lage, dem Finanzamt, von dritter Seite einen deutlich höheren Betrag anzubieten. Ist ein neuer Insolvenzplan noch möglich? Bis wann? Gibt es andernfalls noch andere Möglichkeiten sich mit dem Finanzamt zu einigen? Der Sachbearbeiter beim Finanzamt meint es wäre aus rechtlichen Gründen nicht möglich, was ich nicht verstehe.
    Ich bin auf eine Einigung (Insolvenzplan oder Sonstiges) angewiesen, da nicht alle Forderungen von der Restschuldbefreiung umfasst werden.
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Roland

    • Jörg Franzke

      Ja, ein weiterer Insolvenzplan ist möglich. Zwar liegt die Annahme des neuen Plans im Ermessen des Gerichts. Aber wenn ein höherer Betrag angeboten wird, bin ich mir sicher, dass das Gericht den Plan annimmt.

  74. Wilhelm

    Sehr geehrter Herr Franzke,
    leider stehe ich kurz vor der Geschäftsaufgabe. Mein Einzelunternehmen generiert leider zu wenig Umsatz, da Artbeitskräfte, die abgeworben wurden, fehlen. Leasingfahrzeuge und Maschinen die nicht genutzt werden fressen den Gewinn auf. Mein Versuch als Facharbeiter mit 56 unterzukommen ist noch erfolglos.
    40000 € Verbindlichkeiten teilen sich zu 50% auf eine Hand von Gläubiger, zu weiteren 50% auf das Finanzamt (USt., ESt., Sozialabgaben etc.).
    Meine Fragen wären, ob die Finanzämter mitziehen (müssen) und ob ich mit dem Insolvenzplan aus den Leasingverträgen heraushommen kann. Auch wichtig wäre, meinen Job, notfalls auch als Einzelkämpfer, weiter führen zu können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wilhelm

    • Jörg Franzke

      Wenn Sie den Geschäftsbetrieb behalten wollen, müssten Sie eine Regelinsolvenz beantragen. Dann verhandeln Sie mit dem Insolvenzverwalter, was Sie behalten dürfen, um das Geschäft fortzuführen. Danach gibt der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb aus der Insolvenzmasse frei. Nach der Freigabe steht dem Insolvennplan nichts mehr im Wege, die Finanzämter müssen mitziehen.

  75. matze

    Hallo Herr Franzke,
    Ich habe ca. 70.000 € schulde bei Banken, FI, KK und private Gläubiger,
    Einkommen unter der Pfändungs Grenze,
    Würde gern wenn es machbar ist Planinsolvenz machen,
    Mit was muss ich und mein Sponsor rechnen an Kosten Komplett ?
    Würde sie mich vertreten?

    • Jörg Franzke

      Die Sonderzahlung sollte bei Ihnen mindestens 6.000 EUR sein. Honorar verrate ich hier nicht, weil meine Konkurrenten immer von meiner Seite abschreiben.