Insolvenz Kosten - Das Anwaltshonorar
Weil ich großen Wert auf transparente Anwaltskosten lege, möche ich mit Ihnen das Anwaltshonorar von Beginn an klar regeln.
Wollen Sie zunächst mit mir klären, ob ich der richtige Mann für Ihr Problem bin, können wir kurz telefonieren oder Sie senden mir eine Mail. Dieses Vorgespräch ist natürlich kostenfrei.
Wählen Sie aus: Die Beratung kann telefonisch stattfinden
oder als Termin in meiner Kanzlei
oder online über meine Webseite www.Online.Schuldenfrei.de.
Für folgende Mandate gelten Festpreise
Ausführliche Erstberatung:
- Verbraucherinsolvenz, Schuldenvergleich: 50 EUR
- Regelinsolvenz Unternehmer: 150 EUR
- Schutzschirmverfahren: 200 EUR
- EU-Insolvenz: 250 EUR
Insolvenzantragsverfahren, Schuldenvergleich:
Die Kosten werden berechnet aus einer Grundgebühr plus Anzahl Gläubiger plus Anzahl Immobilien.
- Grundgebühr Antrag auf Verbraucherinsolvenz: 420,00 EUR
- Grundgebühr Antrag auf Regelinsolvenz: 450,00 EUR
- Grundgebühr einfacher Schuldenvergleich: 480,00 EUR
- Einzelgebühr pro Gläubiger: 25,00 EUR
- Einzelgebühr pro Immobilie: 90,00 EUR
Preise incl. MwSt.
Prozessführung, EU-Insolvenz, Schuldenmoratorien, Insolvenzpläne, Schutzschirmverfahren, usw.
- Für alle anderen Mandate wird das Honorar vorab und individuell ausgehandelt.
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