Mit Hilfe des dss Schutzschirm haben wir eine Großküche für einen potentiellen Investor restrukturiert. Das Beteiligungskapital wird für Investitionen ausreichen, die für eine Rückkehr auf Wachstumskurs erforderlich sind. Die Kosten für derartige Anpassungsprozesse sind im Schutzschirmverfahren konkurrenzlos günstig.

Der Fall

Das Unternehmen 1GmbH ist ein vor drei Jahren gegründetes Start-Up und besteht aus einer Großküche sowie zwei Restaurants (Eaterys). Die Großküche beliefert die Restaurants mit Essen. Die 1GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, gehetzte Großstädter mit gesundem Fast-Food zu versorgen. Damit bedient sie einen zunehmenden Trend, sich gesünder zu ernähren. Das Geschäftsmodell hat durchaus Potential und es gibt genügend Nachfrage. Die dortige Eatery ist um die Mittagszeit stets ausgelastet. Ein Nachfrageproblem besteht folge dessen nicht.

Insolvenzursache

Das Problem der 1GmbH besteht vielmehr in den zu hohen Fixkosten insbesondere der Zentralküche. Der ursprüngliche Businessplan sah einen schnelleren Ausbau des Filialnetzes (Eateries) vor und damit eine Senkung der Fixkosten pro Essensausgabe. Dieses Ziel wurde aufgrund verschiedener Ursachen jedoch nicht konsequent genug verfolgt.

Über lange Zeit verfügte die Antragstellerin nur über die eine Filiale. Obwohl diese Filiale gut läuft, reichen die dort erwirtschafteten Umsätze nicht aus, die Fixkosten der Großküche zu decken. Die 1GmbH wurde bisher aus Eigenmitteln aus dem Familienkreis des Gesellschafter-Geschäftsführers finanziert und aufgebaut. Die Eigenmittel sind nunmehr aufgebraucht, sodass die Verluste nicht mehr mittels Einlagen neutralisiert werden können. Spielräume zu Preiserhöhungen bestehen kaum. Denkbar wäre eine Anhebung der Preise in der Filiale X.

Diese setzt jedoch eine Renovierung der Geschäftsräume voraus, um die Marke wertiger zu gestalten, was überhaupt die Voraussetzung für eine wesentliche Preiserhöhung ist.

Spätestens bei Fälligkeit der nächsten Löhne wird Zahlungsunfähigkeit im Sinne des §17 InsO eintreten. Es ist nicht zu erwarten, dass die Liquiditätslücke kurzfristig geschlossen werden kann. Aus diesem Grunde ist ein Sanierungsverfahren gem. §270a InsO geboten.

Sanierungskonzept

Der größte Gläubiger hat zugesichert, das Sanierungsverfahren unterstützen und befürwortet die gerichtliche Anordnung der Eigenverwaltung. Ob die 1GmbH langfristig bestehen kann, wird davon abhängen, inwieweit sie zu den vorgegebenen Rahmenbedingungen wirtschaften kann. Maßgebliche Kostenblöcke sind Perso-nalkosten in Höhe von ca. 75.597 EUR und Miete der Geschäftsräume. Alle anderen Kostenblöcke sind zu vernachlässigen.

Einsparpotentiale ergeben sich kaum. Soweit vorhanden, wurden diese bereits in den Sanierungsmaßnahmen vor der Insolvenz realisiert. Die angestrebte Auslastung der Großküche wurde nicht früh genug erreicht, da es zu lange Zeit nur den einen Standort gab. Somit konnten die Fixkosten der Zentralküche durch den einen Standort nicht gedeckt werden. 

Der ursprüngliche Businessplan sah 2009 einen deutlich schnelleren Ausbau des Filialnetzes vor. Innerhalb der ersten 2 Geschäftsjahre waren mindestens 4 Filialen (Eateries) geplant, um die Großküche und die Personalkosten zum Betreiben zu unterhalten und einen akzeptablen Profit zu erwirtschaften. Bis 2013 sollten insgesamt 6 Filialen am Markt sein. Aktuell werden lediglich 2 betrieben.

Es wurde von Anfang an aufgrund stockender Geldflüsse seitens des Investors auch in Bezug auf gezieltes Marketing zu wenig unternommen. Dieser Mangel an Werbung hat dazu geführt, dass Bekanntheit und Neuartigkeit des Konzepts (innovative und gesunde Schnellküche für den gehetzten Großstädter) gegenüber der Zielgruppe am Potsdamer Platz nicht frühzeitig kommuniziert werden konnte.

2012 kam eine weitere Filiale hinzu. Im Hinblick auf die Ziel-gruppe eigentlich ein weiterer idealer Standort. Investitionszusagen zum Umbau und eine Anpassung im Stil und Design an die mittlerweile erfolgreich laufende und etablierte Filiale (Wiedererkennungswert einer Kette) konnten nicht eingehalten werden und mögliche Marketingeffekte für die Marke durch die Zusammenführung beider Läden nicht genutzt werden.

Die Folge waren in dieser Filiale auf niedrigem Niveau stagnierende Umsätze, die bis heute größtenteils anhalten, da die veraltete und renovierungsbedürftige Einrichtung des Vormieters notgedrungen bis dato beibehalten werden musste. Das Konzept ist aus diesem Grund für den Gast nicht attraktiv bzw. klar genug. Standort-Potenziale, insbesondere für ein Konzept mit dem Thema „schnelles und gesundes Essen mit hohem Genussfaktor“ konnten folglich bislang nur in Ansätzen dort genutzt werden.

Ergebnisse des Schutzschirms

  • Investor gefunden
  • Einigung mit Gläubigern im Insolvenzplan auf Quote 8,2 %
  • Ausschüttung an die Gläubiger: 171.211 €
  • Verfahrensdauer 10 Monate
  • Schuldenverzicht 92% 92%
  • Quote des Insolvenzplans 8% 8%
  • Fortführungswahrscheinlichkeit für die nächsten 3 Jahre 60% 60%