Verbraucherinsolvenz:
Am 01.07.2010 ist das Gesetz zum neuen P-Konto in Kraft getreten. Ab sofort kann jeder Kunde von seiner Bank verlangen, dass sein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Das P-Konto schützt das Konto vor Pfändung in Höhe der jeweiligen Pfändungsgrenze. Das P-Konto schließt auch die Einkommen von selbständig tätigen Personen ein.
(07-07.10)
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EU-Insolvenz:
High Court of Justice: EU-Bürger dürfen ihren Wohnsitz (=centre of main interest oder COMI) beliebig verlegen. Für die Zuständigkeit des Gerichts kommt es darauf an, wann der Insolvenzantrag gestellt bzw. das Verfahren eröffnet wird. Es ist nicht erforderlich, eine Zeitspanne zwischen Wohnortwechsel und Antrag einzuhalten.
EuInsVO Art. 3 I, High Court of Justice, Urteil vom 19.06.2007 - 1338/2007
(05.07.10)
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Regelinsolvenz:
BGH: Verletzung der Auskunftspflicht über erworbene GmbH-Geschäftsanteile und Bestellung zum Geschäftsführer kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
(BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - IX ZB 175/09 (LG Potsdam), BeckRS 2010, 11490), InsO § 290 I Nr. 5
(23.Juni 2010)
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