Rechtsanwalt Jörg Franzke
Ihr Fachanwalt zum Thema Insolvenz
Jörg Franzke - Ihr Fachanwalt zum Thema Insolvenz

Kurzportrait Rechtsanwalt Jörg Franzke...

Was suchen Sie?

Bitte Suchbegriff eingeben:



Startseite   Anwalt   Kosten   Kontakt   Impressum  

Private Insolvenz, Verbraucherinsolvenz
So werden Sie schuldenfrei


Jedermann kann durch widrige Umstände völlig unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Der Druck der Gläubiger und der wachsende Schuldenberg rauben dem Betroffenen jede positive Zukunfts-Perspektive.

Die Private Insolvenz / Verbraucherinsolvenz mit daran anschließender Restschuldbefreiung bietet verschuldeten Personen einen Weg aus der Überschuldung. Aus dieser Sichtweise kann die Verbraucherinsolvenz durchaus positiv gewertet werden: Es ist der Beginn eines finanziellen Neuanfangs.

Die wichtigsten Informationen zur Verbraucherinsolvenz habe ich Ihnen hier zusammengestellt:
Viel Spaß beim Lesen, ich bin überzeugt, dass ich Ihnen weiterhelfen kann.

Ihr Jörg Franzke, Rechtsanwalt





Vier Tipps vor dem Insolvenzantrag


1. Nehmen Sie Gehaltspfändungen halbwegs gelassen

Zunächst müssen Sie wissen, dass Ihnen nicht das gesamte Einkommen gepfändet wird, sondern nur ein Teil davon. Die Höhe hängt vom Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten ab. Mit meinem Pfändungsrechner können Sie berechnen, wie viel von Ihrem Einkommen nach einer Pfändung und in der Verbraucherinsolvenz übrig bleibt.

Über den Freibetrag können Sie auch in der Verbraucherinsolvenz nach Belieben verfügen. Wenn Sie bedenken, dass ab sofort keine Gläubigerzahlungen mehr leisten müssen und Ihnen der gesamte Freibetrag fürs Leben zur Verfügung steht, werden Sie wieder ganz ordentlich leben können.

Auch eine Gehaltspfändung beim Arbeitgeber müssen Sie nicht befürchten, dies ist kein Entlassungsgrund.


2. Eröffnen Sie ein neues Konto

Falls Ihr Girokonto bei Eröffnung der Verbraucherinsolvenz im Minus ist oder bereits gesperrt, wird die Bank Ihnen das Konto wahrscheinlich fristlos kündigen. Das gleiche gilt, wenn Ihr Girokonto zwar ein Plus aufweist, Sie aber bei der gleichen Bank anderweitig Schulden haben.

Nach einer fristlosen Kündigung stehen Sie möglicherweise ohne Geld da, weil nicht mal mehr eine Einkommens-Überweisung erfolgen kann. Diese Situation müssen Sie unbedingt vermeiden!

Suchen Sie sich eine neue Bank und eröffnen Sie ein neues Konto. Die Bank mit dem alten (Minus-) Konto behandeln Sie ab sofort wie einen Gläubiger in der Verbraucherinsolvenz. Lesen Sie hier, wie Sie auch bei negativem Schufa-Eintrag ein neues Konto bekommen.


3. Stellen Sie die Zahlungen ein

Nachdem das neue Konto eingerichtet ist, stellen Sie jegliche Zahlungen an die Gläubiger ein. Miete, Strom und alle Dauerschuldverhältnisse, die auch im „neuen Leben“ gelten sollen, bedienen Sie natürlich weiter. Ansonsten gibt es keine Ausnahme. Pleite ist pleite!

Auch die Androhung des Gerichtsvollziehers oder gar Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kann Ihnen gleichgültig sein. Haben Sie sich für die Verbraucherinsolvenz entschieden, verschlechtert die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Ihre Rechtslage nicht.


4. Retten Sie, was gerettet werden darf

Machen Sie sich Gedanken darüber, welche Ihrer Vermögenswerte Sie vor der Verbraucherinsolvenz noch „retten“ können.

Besitzen Sie beispielsweise ein Auto oder eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von etwa 1000 Euro, werden Sie sich überlegen, ob Sie diese vorher auflösen und das Geld verwenden können. 

Grundsätzlich gilt: Derartige „Beseitigungsmaßnahmen“ sind bei Strafe verboten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie das Geld zum Lebensunterhalt brauchen.

Lösen Sie beispielsweise die schon erwähnte Lebensversicherung für 1000 Euro auf, so wird man das tolerieren, wenn Sie von dem Geld Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Das heißt im Klartext, dass Sie bei einem Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze einen Betrag bis zur Pfändungsgrenze zuschießen dürfen. Von allem, was darüber liegt, lassen Sie besser die Finger.



"Danke für die Tipps, Herr Franzke, was können Sie außerdem für mich tun?"

Mein Vorschlag: Zunächst holen Sie sich die zahlreichen Erklärungen und Tipps zur Privatinsolvenz von meiner Webseite. Lesen Sie zum Beispiel:


Als nächstes buchen Sie meinen Kurs "Der Insolvenzprofi". Sie erhalten 30 Lektionen per E-Mail übersandt.

Fühlen Sie sich danach fit genug für die Verbraucherinsolvenz gehen Sie auf meine Web-Seite http://www.online-schuldenfrei.de. Dort können Sie bequem von zuhause eine Verbraucherinsolvenz einleiten. Einfach Ihre Daten eintragen, den Rest erledigt unsere Kanzlei. Schritt für Schritt, genau wie versprochen.

Ist etwas unklar oder in komplizierten Fällen wie beispielsweise Eigentumswohnung oder Eigenheim, berate ich Sie gerne auch in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin mit meiner Kanzlei oder Sie buchen eine telefonische Beratung.




Was Sie von mir erwarten können


Im Ergebnis geht es mir darum, Ihre finanziellen Verhältnisse wieder ins Gleichgewicht zu bringen und Ihnen eine neue Perspektive zu geben.

Sie erhalten von mir eine qualifizierte Beratung samt Antrag auf Verbraucherinsolvenz ohne Wartezeit. Möglicherweise ist überhaupt keine Insolvenz erforderlich, weil wir den Zahlungsengpass schon mit  einem Schuldenvergleich überwinden können. Lesen Sie hier weiter zu den Beratungskosten und Ihren Aussichten auf Kostenübernahme durch den Staat (Beratungshilfe).

Als spezialisierter Anwalt verfüge ich über das erforderliche Fachwissen zu einer erfolgreichen Insolvenzberatung und habe dies anhand der unzählichen Verfahren immer wieder unter Beweis gestellt.

Zusätzlich kommt Ihnen meine Erfahrung als gerichtlich bestellter Treuhänder (Insolvenzverwalter) zugute. Dieses Amt nehme ich regelmäßig bei den Gerichten Hohenschönhausen, Tempelhof-Kreuzberg, Wedding und Tiergarten wahr.

Übrigens: Ich weiß, dass der Schritt zur Verbraucherinsolvenz einige Überwindung kostet. Aber nur Mut: Ich habe nahezu keinen Mandanten, dem es in der Verbraucherinsolvenz schlechter geht, als vorher!



   Drucken Druckversion    Seite weiterempfehlen Seite weiterempfehlen


Bookmark and Share    


Beratung •  Privatinsolvenz •  Regelinsolvenz •  Schuldenvergleich •  EU-Insolvenz •  Auffanggesellschaft •  Insolvenzrecht
Startseite •  Anwalt •  Kosten •  Forum •  Blog •  Insolvenz beantragen •  Impressum •  Kontakt
Design by future-set mediadesign