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Benötige ich zur Vorbereitung der Insolvenz ein neues Konto? Wie erhalte ich ein neues Konto?


Um Ihr monatliches Einkommen sicherzustellen, benötigen Sie unbedingt ein neues Girokonto - Bei negativen Schufa-Einträgen hilft ein "Zauberspruch".

Falls Ihr Girokonto bei Eröffnung der Verbraucherinsolvenz im Minus ist, wird die Bank Ihnen das Konto wahrscheinlich fristlos kündigen. Das gleiche gilt, wenn Ihr Girokonto zwar ein Plus aufweist, Sie aber bei der gleichen Bank anderweitig verschuldet sind.

Nach einer fristlosen Kündigung stehen Sie möglicherweise ohne Geld da, weil nicht mal mehr eine Einkommens-Überweisung erfolgen kann. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden!

Suchen Sie sich unbedingt eine neue Bank und eröffnen ein neues Konto. Die Bank mit dem alten (Minus-) Konto behandeln Sie ab sofort wie einen Gläubiger im Insolvenzverfahren. Also in die Gläubigerliste eintragen.

Will Ihnen die neue Bank aufgrund von Schufa-Einträgen kein neues Konto geben, fragen Sie nach einem sogenannten Guthabenkonto.

Sagen Sie folgenden "Zauberspruch": Guten Tag, ich war in der Schuldenberatung, mein Anwalt schickt mich, ich muss ein Insolvenzverfahren machen und benötige hierzu ein neues Konto, mein altes Konto ist gesperrt.

Sobald das neue Konto eingerichtet ist, lassen Sie dorthin sofort Ihr Einkommen überweisen. Melden Sie außerdem alle wichtigen Zahlungen, wie z. B. Miete, auf das neue Konto an.

Im Klartext: Alles, was Sie mit ins neue Leben mitnehmen wollen, geht aufs neue Konto - den Rest lassen Sie zusammen mit dem alten Konto an die Wand fahren.

Allerdings: Das neue Konto bleibt natürlich nur für ein paar Monate unentdeckt. Spätestens bei der nächsten eidesstattlichen Versicherung müssen Sie es den Gläubigern verraten und die Pfändung geht von vorne los.

Deshalb sollte dieser Trick nicht missbraucht werden. Wenden Sie ihn bitte nur zur Vorbereitung des Insolvenzverfahrens an.



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