Rechtsanwalt Jörg Franzke
Ihr Rechtsanwalt zum Thema Insolvenz
Jörg Franzke - Ihr Fachanwalt zum Thema Insolvenz

Kurzportrait Rechtsanwalt Jörg Franzke...
FORUM   Startseite   Anwalt   Kosten   Kontakt   Impressum  

Ich habe während der Insolvenz neue Schulden gemacht. Ist die Insolvenz damit hinfällig?


Für neue Schulden müssen Sie wiederum gerade stehen - erfährt einer Ihrer alten Gläubiger von den neuen Schulden, kann er Ihnen die Restschuldbefreiung versagen.

Die Insolvenz und damit die Aussicht auf Restschuldbefreiung ist nicht automatisch hinfällig, wenn Sie neue Schulden machen.

Nach wie vor werden Sie von allen Schulden befreit, die vor der Eröffnung der Insolvenz entstanden sind und die im Insolvenzantrag stehen.

Entstehen aber neue Schulden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, haften Sie wiederum ganz normal für diese Schulden. Das heißt, für neue Schulden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt es keine Restschuldbefreiung.

Aber es gibt noch ein Problem: Erfährt einer Ihrer alten Gläubiger von den neuen Schulden, kann er die Versagung der Restschuldbefreiung verlangen.

Dann war alles umsonst, die alten Schulden leben wieder auf. Seien Sie deswegen bitte vorsichtig mit neuen Schulden. Ein zweites Insolvenzverfahren wird erst wieder nach 10 Jahren möglich sein.



   Drucken Druckversion    Seite weiterempfehlen Seite weiterempfehlen


Bookmark and Share    


Privatinsolvenz •  private Insolvenz •  Verbraucherinsolvenz •  Schulden •  Schuldnerberatung •  Restschuldbefreiung
Umschuldung •  Schuldenvergleich •  Teilzahlungsvergleich •  Vergleich schuldenfrei •  Schuldenbereinigung
Regelinsolvenz •  Unternehmensinsolvenz •  Insolvenz Arztpraxis •  Unternehmerinsolvenz •  Insolvenz Freiberufler
EU Insolvenz •  Insolvenz England •  Verbraucherinsolvenz England •  Privatinsolvenz England
Online-Schuldenfrei.de - Der schelle Weg aus der Schuldenspirale