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In einem Kreditantrag habe ich falsche Angaben gemacht. Erhalte ich trotzdem die Restschuldbefreiung?


Bei falschen Angaben in einem Kreditantrag droht die Versagung der Restschuldbefreiung - Schummelei fällt aber selten auf und Gläubiger muss dier Versagung der Restschuldbefreiung ausdrücklich beantragen.

Falls Ihre damalige Schummelei auffällt, leider ja.

Bei einem Kreditantrag müssen alle Angaben richtig sein, von denen die Kreditvergabe abhängt. Der Gesetzgeber hat derartige Fälle ausdrücklich von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

Die gute Nachricht ist aber, dass dies in der Regel kaum ans Tageslicht kommt. Und der Gläubiger muss sich ausdrücklich auf die Versagung der Restschuldbefreiung berufen, das heißt er muss persönlich zum Schlusstermin erscheinen und dort den Antrag stellen.

Den meisten Gläubigern ist diese Mühe nicht wert, so dass die Restschuldbefreiung trotzdem in den allermeisten Fällen erteilt wird.



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