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Was muss ich vor der Insolvenz unbedingt erledigen, falls mein Gehaltskonto im Minus ist?


Falls Ihr Girokonto im Minus ist oder Sie bei der Bank Ihres Girokontos anderweitig verschuldet sind, müssen Sie unbedingt ein neues Konto bei einer fremden Bank einrichten - andernfalls wird Ihr Girokonto geschlossen und Sie stehen für einen Monat ohne Einkommen da.

Falls Ihr Girokonto im Minus ist und die Bank von der Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz erfährt, wird sie das Konto fristlos kündigen und schließen.

"Zufällig" wird dies unmittelbar nach Zahlungseingang Ihres Einkommens geschehen. Als unangenehme Folge stehen Sie für einen Monat ohne jegliches Geld da.

Bei einem überzogenen Girokonto hilft Ihnen auch kein gerichtlicher Freigabebeschluss weiter, mit dem Sie bei einem gepfändeten Konto üblicherweise an Ihr Geld kommen. Denn die Bank darf die Schulden und Guthaben verrechnen.

Diese Gefahr besteht nicht nur bei einem überzogenen Girokonto, sondern dann, wenn Ihr Girokonto zwar ein Plus aufweist, aber bei der gleichen Bank anderweitig verschuldet sind.

Suchen Sie sich deswegen als erste Maßnahme zu Ihrer Entschuldung eine neue Bank und eröffnen Sie ein neues Konto.

Die Bank mit dem alten (Minus-) Konto behandeln Sie ab sofort wie einen Gläubiger im Insolvenzverfahren (und tragen Sie die alte Bank auch in der Gläubigerliste ein).

Will Ihnen die neue Bank aufgrund von SCHUFA-Einträgen kein neues Konto geben, fragen Sie nach einem Guthabenkonto.

Dazu noch ein kleiner Trick. Sagen Sie in etwa: „Guten Tag, ich war bei der Schuldenberatung, mein Rechtsanwalt schickt mich, er sagte mir, dass ich zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens ein neues Konto einrichten muss. Mein altes Konto ist gesperrt. Geben Sie mir ein Guthabenkonto?“

Entsprechend den Erfahrungen meiner Mandanten hat es so immer geklappt.

Bei der Suche nach einer neuen Bank sollten Sie geduldig sein. Nicht jede Bank wird Ihnen ein Konto einrichten. Versuchen Sie es, bis es klappt. Hartnäckig bleiben und nicht aufgeben!

Sobald das neue Konto eingerichtet ist, lassen Sie dorthin sofort Ihr Einkommen überweisen. Melden Sie außerdem alle wichtigen Zahlungen, wie z. B. Miete, auf das neue Konto an. Leisten Sie von diesem Konto keinesfalls Zahlungen an die alten Gläubiger!

Das alte Konto können Sie dann einfach ignorieren und „an die Wand fahren“ lassen. Darum wird sich der Insolvenzverwalter später kümmern.



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