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Darf mein Arbeitgeber kündigen, sobald er von dem Insolvenzverfahren erfährt?


Verbraucherinsolvenz nomalerweise kein Kündigungsgrund oder disziplinarrechtliche Folgen bei Beamten - Ausnahme bei Job im sicherheitsrelevanten Bereich oder in gehobener Position

Wegen eines Insolvenzverfahrens darf der Arbeitgeber / Dienstherr nicht kündigen. Auch sonstige dienst- oder arbeitsrechtliche Sanktionen haben Sie nicht zu befürchten.

In der Regel ist es dem Arbeitgeber egal, ob Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen. Was der Arbeitgeber hingegen nicht leiden kann, sind die Pfändungen des Arbeitslohns durch Gläubiger vor dem Insolvenzverfahren. Genau diese Pfändungen entfallen aber im Verfahren.

Die Verbraucherinsolvenz hat auch keine disziplinarrechtlichen Folgen auf Beamte.

Etwas anderes gilt nach meiner Erfahrung allerdings, wenn Sie in Ihrem Job mit Geld zu tun haben oder erhöhte Sicherheitsanforderungen bestehen oder Sie in gehobener Position tätig sind.

Dann wäre eine Schuldenregulierung in Form eines freiwillgen Schuldenvergleiches vielleicht besser als eine Verbraucherinsolvenz.



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