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Was tun bei Schrottimmobilien?


Es gibt zwei Wege, um eine Schrottimmobilie wieder loszuwerden: Per Klageverfahren den Veräußerer zur Rücknahme zwingen oder eine Privatinsolvenz - Verhandlungen mit Banken oder Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler ist aussichtslos.

Sind Sie einer Schrottimmobilie aufgesessen, geht es darum, dass Sie diese so schnell wie möglich wieder loswerden. Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Den Veräußerer zur Rücknahme zwingen: In den letzten Jahren hat sich der Bundesgerichtshof wiederholt mit dem Thema Schrottimmobilien befasst und dabei die Verbraucherschutzrechte erneut gestärkt.

Nach der neuen Rechtsprechung muss der Verkäufer einer Immobilie zu Anlagezwecken den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen.

Kommt er dieser Hinweispflicht nicht nach oder kann er die Belehrung des Kunden nicht nachweisen, hat er sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig gemacht. Die Schadensersatzpflicht kann dann die Rückabwicklung des Kaufvertrages zur Folge haben.

Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler: Der Käufer besitzt den Schadensersatzanspruch nicht nur gegen den Verkäufer der Immobilie, sondern auch gegenüber dem Finanzberater, der das Geschäft möglicherweise vermittelt hat.

Oft sind diese Schadensersatzansprüche allerdings überhaupt nicht mehr durchsetzbar. Entweder weil der Verkäufer der Schrottimmobilie inzwischen pleite gegangen ist oder weil die Schadensersatzansprüche verjährt sind.

Verhandlungen mit Banken: Wenn Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht gegeben sind, folgen in der Regel Verhandlungen mit den Banken. Zweck ist es, entweder die Banken dazu zu bringen, die Immobilie zurückzunehmen oder wenigstens eine Stundung der Kreditraten.

Derartige Verhandlungen machen immer dann Sinn, wenn es nur darum geht, einen Liquiditätsengpass zu überbrücken, beispielsweise weil Licht am Ende des Tunnels sichtbar und die Immobilie in absehbarer Zeit voraussichtlich wieder etwas abwirft.

Insolvenzverfahren: Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind vergeblich waren, wäre das Insolvenzverfahren vorzubereiten. In vielen Fällen stellt dies die einzige Möglichkeit dar, die Schrottimmobilie loszuwerden. Falls sich der Mandant für diesen Weg entscheidet, bedarf das Insolvenzverfahren sorgfältigster Vorbereitung.



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