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Ab wann "lohnt" sich ein Insolvenzverfahren?


Bei geringem Einkommen ist ein Insolvenzverfahren meist "billiger" als die Rückzahlung der Schulden - Entscheidung hängt von drei Faktoren ab: Gerichtskosten, derzeitiges Vermögen, voraussichtliches Einkommen in den nächsten 6 Jahren.


Bevor Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten, wollen Sie natürlich wissen, ab wann es sich lohnt. Die Beantwortung dieser Frage hängt von drei Bedingungen ab: 1. den Verfahrenskosten, 2. Ihrem derzeitigen Vermögen, 3. wieviel Sie in den nächsten Jahren verdienen werden.

1. Gerichtskosten

Die Verfahrenskosten - also die Gerichtsgebühren und das Honorar für den späteren Insolvenzverwalter - betragen ca. 2.500 €. Dieser Betrag wird Ihnen während des gesamten Insolvenzverfahrens für 6 Jahre gestundet. Anschließend vereinbaren Sie mit dem Gericht eine Ratenzahlung, beispielsweise in Höhe von 50 € monatlich. 

2. Derzeitiges Vermögen

Ihr derzeitiges pfändbares Vermögen wird der Insolvenverwalter wegnehmen und versilbern, beispielsweise Lebensversicherungen oder Ihr Auto, wenn es nicht für die Erwerbstätigkeit erforderlich ist.

3. Voraussichtliches Einkommen

Als drittes müssen Sie Ihr Einkommen berücksichtigen. Für die nächsten 6 Jahre erhalten Sie davon nur den pfändbaren Teil. Die Pfändungsgrenzen betragen ohne Unterhaltspflicht 990 € des Nettoeinkommens, bei einer Unterhaltspflicht 1360 €, bei zwei Unterhaltspflichten 1560 €, usw.

Nun können Sie alles berechnen. Hierzu ein Beispiel: Sie verdienen 1460 € netto bei einer Unterhaltspflicht. Vermögen ist nicht vorhanden. Ihre Schulden bei der C-Bank betragen derzeit 10.000 € bei 15%  Zinsen, d. h. nach 6 Jahren unter Berücksichtigung Ihrer Tilgungsversuche insgesamt ca. 16.000 €.

Dem gegenüber steht Verbraucherinsolvenzverfahren über sechs Jahre, also 72 Monate mal 100 EUR, insgesamt 7.200 €. Von dem gepfändeten Betrag werden dann gleich noch die Kosten für das Insolvenzverfahren abgezogen, sodass Sie nach sechs Jahren wirklich schuldenfrei sind.

Ergebnis: Um von allen Schulden befreit zu werden, müssen Sie über die Kredittilgung mindestens 16.000 € aufwenden und über das Insolvenzverfahren 7.200 €.



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