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Muss mein Ehegatte für meine Schulden aufkommen, wenn ich Insolvenz beantrage?


Bei Insolvenz haftet der Ehegatte nicht automatisch für die Schulden des anderen - Jeder muss nur für das einstehen, was er selbst unterschrieben hat.

Wenn Ihr zukünftiger Ehegatte nicht irgendwo mit unterschrieben hat, wirkt sich das Insolvenzverfahren in kleinster Weise auf Ihren Ehegatten aus.

Jeder muss nur für das gerade stehen, für das er unterschrieben hat.

Es kann aber sein, dass Ihr Ehegatte die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren vorstrecken und darauf einen Vorschuss einzahlen muss, ca. 1.500 EUR.

Die Gerichtskosten werden Ihnen eigentlich gestundet, das heißt der Staat leiht Ihnen das Geld für das Gerichtsverfahren.

Ist der Ehegatte "vermögend", besitzt er also beispielsweise ein Einkommen von 2.500 EUR netto, muss er die Gerichtskosten vorstrecken.

Das ist aber auch die einzige Möglichkeit des Übergriffs in das Vermögen des Ehegatten.



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