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Ich habe die eidestattliche Versicherung bereits abgegeben. Erhalte ich trotzdem die Restschuldbefreiung?


Offenbarungseid bzw. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wirkt sich weder auf das Insolvenzverfahren aus, noch auf die Restschuldbefreiung.


Wer in das Insolvenzverfahren geht, kann getrost die eidesstattliche Versicherung abgeben. Seine Rechtslage wird dadurch nicht verschlechtert.

Am Ende des Verfahrens nach ca. 6 Jahren erhält er die Restschuldbefreiung. Damit haben sich sämtliche Schulden erledigt. d.h. auch die eidesstattliche Versicherung.

Der Offenbarungseid bzw. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wirkt sich auch weder auf das Insolvenzverfahren aus noch auf die Restschuldbefreiung.



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