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Wie viel kostet die Einleitung einer Insolvenz mit Beratung?


Unsere Gebühren richten sich nach Anzahl der Gläubiger - die Höhe entnehmen Sie bitte unserer Preisliste - Zahlung in drei Raten möglich.

Unsere Kanzlei legt großen Wert auf transparente Anwaltskosten. Deshalb sind unsere Gebühren für alle verbindlich bestimmt.

Alle Gebühren verstehen sich als Festpreis, somit können Sie genau kalkulieren:

Das Beratungsgespräch zur Verbraucherinsolvenz kostet 50 EUR. Bitte gleich zum Termin mitbringen. 

Diese 50 EUR können Sie sich einsparen, wenn Sie den Antrag über unsere Webseite www.online-schuldenfrei.de stellen und dort Ihre Daten selbst eintragen.

Entscheiden Sie sich darauf hin für eine Verbraucherinsolvenz, gilt folgende Preisliste:

1 bis 5 Gläubiger: 440 EUR
6 bis 10 Gläubiger: 590 EUR
11 bis 16 Gläubiger: 740 EUR
17 bis 25 Gläubiger: 840 EUR
über 26 Gläubiger: Vereinbarung

Mit Ausgleich in drei Raten maximal 4 Raten sind wir einverstanden. Die Beratungsgebühr von 50 EUR wird nicht angerechnet.
 
In dem Beratungsgespräch klären wir, ob eine Entschuldung per Verbraucherinsolvenz sinnvoll und möglich ist, wie man sich darauf vorbereitet, wie das Verfahren abläuft und all Ihre sonstigen Fragen.

Wollen Sie den Schritt wagen, beginnen wir das Verbraucherinsolvenzverfahren. Dazu muss ich wissen, wem Sie Geld schulden und Ihre Einkommensverhältnisse kennen. Deshalb bitte mitbringen:

  • Gläubigerpost (letzte Drohbriefe, Vollstreckungstitel, usw.)
  • bei Kreditverträgen den Darlehnsvertrag
  • Mietvertrag
  • Einkommensnachweis
  • falls vorhanden: Lebensversicherungs-Police, Kfz-Brief, Grundbuch, usw.

Die Unterlagen müssen nicht vollständig und auch nicht geordnet sein. Auch ein Schuhkarton genügt. Ich werde mir dann das notwendige heraussuchen.

Es ist sinnvoll, wenn Sie die die Unterlagen gleich zum ersten Gesprächstermin mitbringen. Falls nicht, ist das auch ok, dann vereinbaren wir einen weiteren Termin. Hier können Sie anrufen und einen Termin vereinbaren 



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