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Ist das Insolvenzverfahren zu Ende, wenn ich arbeitslos werde und nichts mehr auf die Schulden leisten kann?


Insolvenzverfahren läuft weiter - pfändbares Einkommen muss nicht während der gesamten Laufzeit des Verfahrens vorhanden sein - Arbeitslosigkeit kein Einstellungsgrund.

Das Insolvenzverfahren läuft auch dann weiter, wenn Sie beispielsweise arbeitslos werden und Ihrem Einkommen unter die Pfändungsgrenze geraten, sodass Sie kein Geld mehr an den Insolvenzverwalter abführen können.

Dies ist der große Vorteil des Insolvenzverfahrens gegenüber einem außergerichtlichen Teilzahlungsvergleich.

In einem Teilzahlungsvergleich einigt man sich auf eine feste monatliche Rate. Können die Raten nicht mehr aufgebracht werden, platzt der außergerichtliche Teilzahlungsvergleich und damit ist wiederum die gesamte ursprüngliche Schuldsumme geschuldet.

Das Insolvenzverfahren hingegen läuft weiter, auch wenn Sie kein Geld mehr verdienen sollten.

Im Insolvenzverfahren wird das pfändbare Einkommen wird für jeden Monat neu berechnet. Sollte kein pfändbares Einkommen (mehr) vorhanden sein, gehen die Gläubiger eben leer aus.

Zwar sieht die Insolvenzordnung vor, dass der betroffene Schuldner einer geregelten Arbeit nachgehen soll, um seinen Beitrag zur Befriedigung der Gläubiger zu leisten. Aber wenn kein Geld für die Gläubiger übrigbleibt, ist das auch kein Grund, das Insolvenzverfahren abzubrechen.

Wichtig für Sie ist es im Insolvenzverfahren, dass Sie keine neuen Schulden machen. Erfährt ein Gläubiger davon, kann er Ihnen die Restschuldbefreiung versagen.



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