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Fahrplan zur Verbraucherinsolvenz


Schritt 13. Die Wohlverhaltenszeit


Mit dem Schlusstermin endet die eigentliche Insolvenz und es beginnt die Wohlverhaltenszeit.

Insolvenz und Wohlverhaltenszeit zusammen dauern auf den Tag genau sechs Jahre, ab dem Gerichtsbeschluss, mit dem das Gericht die Verbraucherinsolvenz eröffnet hat.

In der Wohlverhaltenszeit erhalten Sie wie bisher nur das pfändungsfreie Einkommen. Aber die Wegnahme von Neuerwerb entfällt. Das heißt, man kann wieder ansparen oder eine Altersvorsorge bilden.

In der Wohlverhaltenszeit lässt man Sie vollständig in Ruhe. Wie bisher will der Insolvenzverwalter lediglich Ihre Einkommensnachweise sehen.

Sind die sechs Jahre Gesamtzeit schließlich abgelaufen, erlässt das Gericht einen Beschluss, der Sie von allen Schulden befreit.

Dann sind Sie schuldenfrei.

Die Schufa vermerkt nochmals für drei Jahre, dass Sie eine Verbraucherinsolvenz durchlaufen haben. Dann ist auch dieser Eintrag gelöscht.




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