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Fahrplan zur Verbraucherinsolvenz


Schritt 2: Der Verbraucherinsolvenzantrag


Am Anfang der Verbraucherinsolvenz steht der Verbraucherinsolvenzantrag. Dies ist ein gesetzlich vorgegebenes Musterformular, in welchem sehr ausführlich Ihre finanziellen Verhältnisse wie Einkommen und Schulden abgefragt werden.

Der Antrag ist SEHR sorgfältig auszufüllen. Besitzen Sie beispielsweise noch ein altes Konto mit einem Guthaben von 3 EUR, geben Sie dieses an. Oder Sie schließen es vor dem Insolvenzverfahren. Denken Sie beispielsweise auch daran, Ihre vermögenswirksamen Leistungen anzugeben.

Das Ausfüllen wird in der Regel von der Kanzlei oder Schuldnerberatung übernommen. Diese müssen Sie ohnehin mit der außergerichtlichen Schuldenbereinigung beauftragen.

Auch wenn die Kanzlei den Antrag ausfüllt, überprüfen Sie ihn auf jeden Fall auf Vollständigkeit. Im Zweifel halten Sie den Kopf dafür hin, dass alles richtig ist.

Ein unvollständiger Insolvenzantrag kann einen Gläubiger in Versuchung bringen, Ihnen die Restschuldbefreiung streitig zu machen. Dies muss nicht sein.

Achten Sie bitte auch darauf, dass diejenigen Personen und Firmen, denen Sie Geld schulden, in der Gläubigerliste des Insolvenzantrages vollständig aufgelistet sind.

Die Höhe der Schulden muss ebenfalls stimmen. Sollten Sie unsere Kanzlei oder www.online-schuldenfrei.de beauftragen, brauchen Sie sich darum nicht zu kümmern. Die Abfrage des Schuldenstandes bei den Gläubigern wird von uns übernommen.




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