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 Regelinsolvenz Kosten


Das Beratungshonorar in allen Angelegenheiten zur Regelinsolvenz richtet sich nach Zeitaufwand und Haftungsrisiko.

Weil das Honorar schwer pauschalierbar ist, empfehle ich Ihnen, von mir unverbindliches Kostenangebot einzuholen.

Beispielsweise würde ein erstes ausführliches Beratungsgespräch zum Thema Regelinsolvenz mit laufendem Geschäftsbetrieb 150 EUR kosten (bitte zum Termin mitbringen).

Geht es darum, den Regelinsolvenzantrag auszufertigen und bei Gericht so einzureichen, dass Ihnen später die Restschuldnbefreiung nicht versagt werden kann, richten sich die Kosten entsprechend der Preisliste für die Verbraucherinsolvenz.

Kostenangebot einholen

Endgültige Klarheit über die Anwaltskosten gewinnen Sie, indem Sie ein unverbindliches Kostenangebot bei mir einholen. Bitte Ihre Angelegenheit kurz beschreiben und ich teile Ihnen meine Honorarvorstellungen mit ersten Lösungsansätzen verbindlich mit.

Klicken Sie hier, um ein unverbindliches persönliches Kostenabgebot zu erhalten...

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