Regelinsolvenz Kosten
Das Beratungshonorar in allen Angelegenheiten zur Regelinsolvenz richtet sich nach Zeitaufwand und Haftungsrisiko.
Weil das Honorar schwer pauschalierbar ist, empfehle ich Ihnen, von mir unverbindliches Kostenangebot einzuholen.
Beispielsweise würde ein erstes ausführliches Beratungsgespräch zum Thema Regelinsolvenz mit laufendem Geschäftsbetrieb 150 EUR kosten (bitte zum Termin mitbringen).
Geht es darum, den Regelinsolvenzantrag auszufertigen und bei Gericht so einzureichen, dass Ihnen später die Restschuldnbefreiung nicht versagt werden kann, richten sich die Kosten entsprechend der Preisliste für die Verbraucherinsolvenz.
Kostenangebot einholen
Endgültige Klarheit über die Anwaltskosten gewinnen Sie, indem Sie ein
unverbindliches Kostenangebot bei mir
einholen. Bitte Ihre Angelegenheit
kurz beschreiben und ich teile Ihnen meine Honorarvorstellungen mit
ersten Lösungsansätzen verbindlich mit.
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