Rechtsanwalt Jörg Franzke
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Regelinsolvenz - Restschuldbefreiung für Unternehmer und Freiberufler

 
Jeder Unternehmer - egal ob GmbH-Geschäftsführer, Freiberufler oder Gewerbetreibender - kann durch widrige Umstände völlig unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten.
 
Weil Restschuldbefreiung und Insolvenz um so besser gelingen, je besser Sie vorbereitet sind, habe ich Ihnen wertvolle Ratschläge aus meiner täglichen Beratungspraxis zusammengestellt.

Ich wünsche Ihnen Gutes Gelingen. Falls Sie darüber hinaus gehenden Rat suchen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Jörg Franzke, Rechtsanwalt





Das Mandat

Die Insolvenz des Unternehmens können Sie über meine Kanzlei abwickeln oder Sie holen sich bei mir professionellen Rat. Folgende typische Fragen werden Gegenstand einer Erstberatung sein:

Zunächst einen Fahrplan festlegen, wie es weitergeht. Wie auf die Insolvenz vorbereiten? Wie geht man mit den Gläubigern um? Was darf man behalten und was ist Insolvenzmasse? Folgen der Insolvenz auf das zukünftige Leben? Rechte und Pflichten während des Insolvenzverfahrens? Lässt sich eine Insolvenz mittels Sanierungsplans vermeiden? Was ist besser: vollständige Liquidation und Auffanggesellschaft oder Insolvenzplanverfahren bzw. modifizierte Freigabe? Berufspezifische Besonderheiten bei Ärzten, Finanzdienstleistern, Steuerberater, Rechtsanwälte usw.? Richtiger Zeitpunkt für einen Insolvenzantrag? Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung?
 
 

Meine Erfahrung

Als spezialisierter Anwalt verfüge ich über das erforderliche Fachwissen zu einer professionellen Insolvenzberatung und stelle dies anhand der vielen Insolvenzmandate immer wieder unter Beweis. Zusätzlich kommt Ihnen meine Erfahrung als Insolvenzverwalter zugute. 

Meine Beratung schließt sowohl die Privatinsolvenz, die Regelinsolvenz sowie die EU-Insolvenz in England mit ein. 



Vier Tipps vor dem Insolvenzantrag

 
1. Als Einzelunternehmer oder Freiberufler erst in die Insolvenz, nachdem alles vorbereitet ist
 
Nur der GmbH-Geschäftsführer (jur.Pers.) muss sofort Insolvenz beantragen. Der Einzelunternehmer oder Freiberufler hat keine gesetzliche Insolvenzantragspflicht. Diese Gesetzeslücke sollte er konsequent für sich nutzen, indem er den Geschäftsbetrieb zunächst nur einstellt. Der eigentliche Insolvenzantrag wird später gestellt.
 
So vorzugehen, kann vorteilhaft sein. Soll zum Beispiel eine Auffanggesellschaft die bisherige Tätigkeit fortsetzen, benötigt man eine gewisse Überbrückungszeit. Ein eingestellter Geschäftsbetrieb ist außerdem die Voraussetzung für eine Verbraucherinsolvenz, was weitaus vorteilhafter ist, als eine Regelinsolvenz.

Tipp: Beantragen Sie als Einzelunternehmer oder Freiberufler erst dann die Insolvenz, wenn es für Sie sinnvoll ist.



2. Gründen Sie eine Auffanggesellschaft
 
Wenn Sie trotz Insolvenzverfahren selbständig bleiben wollen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen:
 
Entweder, Sie gehen mit laufendem Geschäftsbetrieb in die Insolvenz und versuchen anschließend beim Insolvenzverwalter die Freigabe des Gewerbetriebs aus der Insolvenzmasse gegen Zahlung eines Geldbetrages durchzusetzen..
 
Oder, es wird möglichst weit vor der Insolvenz eine Auffanggesellschaft gegründet, in der Sie später beschäftigt sind. Dann stellen Sie den alten Geschäftsbetrieb ein. Erst nachdem sich das neue Unternehmen eingespielt hat, beantragen Sie als als Arbeitnehmer ein (Verbraucher)-Insolvenzverfahren.
 
Welcher Weg für Sie der bessere ist, hängt von der Struktur Ihres Unternehmens ab, insbesondere von der Größe, der Anzahl der Arbeitnehmer und der Betriebsmittel, die sich im Unternehmen befinden.


Tipp: Gründen Sie am besten eine Auffanggesellschaft, wenn Sie trotz Insolvenz selbständig bleiben wollen.
 


3. Nutzen Sie die Vorteile der EU-Insolvenz – binnen 18 Monaten schuldenfrei
 
Nutzen Sie die Vorteile der neuen EU-Insolvenz. Während in Deutschland das Insolvenzverfahren 6 Jahre dauert, ist in England oder Frankreich (Elass) bereits nach ca. 18 Monaten schuldenfrei. 

Die EU-Insolvenz bedeutet zwar einen finanziellen Mehraufwand, aber Sie verkürzen das Verfahren um nahezu fünf Jahre, was gerade für Unternehmer wichtig ist.

Jedoch nicht nur die Verkürzung des Verfahrens ist von Vorteil. Sondern Sie schneiden durch das englische Insolvenzverfahren auch sämtliche Anfechtungsrechte des deutschen Insolvenzrechts ab. Dies kann ein unschätzbarer Vorteil sein.

Tipp: Beziehen Sie die Möglichkeiten einer EU-Insolvenz mit in Ihre strategischen Überlegungen ein.


 
4. Trennen Sie Vermögen von den Schulden
 
Wichtig ist es, dass Sie Überschneidungen von Vermögen und Schulden entflechten. Besitzen Sie beispielsweise zusammen mit Ihrem Ehegatten eine Immobilie und haben Sie beide zusammen das Hausdarlehn unterschrieben, sind Ehegatte und Immobilie in höchster Gefahr.
 
Gehen Sie in die Insolvenz, gilt die finanzierende Bank als Gläubiger - auch wenn die Immobilie nichts mit Ihrem Unternehmen zu tun hat oder der Ehegatte die Kreditraten regelmäßig bedient. Als Folge Ihrer Insolvenz wird die Bank das Darlehn kündigen. Nicht nur Ihnen gegenüber, sondern auch gegenüber dem Ehegatten. Dann ist auch dieser pleite. Dies muss unbedingt vermieden werden.

Tipp: Entflechten Sie Vermögen und Risiko und leisten Sie vor der Insolvenz keinesfalls Zahlungen an Verwandte.



Weitere Tipps zur Regelinsolvenz finden Sie hier oder Sie vereinbaren einen Beratungstermin.
 
Insolvenz online beantragen mit www.Online-Schuldenfrei.de


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