Rechtsanwalt Jörg Franzke
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Warum folgt auf die GmbH-Insolvenz oft ein Strafverfahren gegen Geschäftsführer?


Weil die Insolvenzakte bei GmbH, Ltd. AG automatisch zur Staatsanwaltschaft geht.

Der Staatsanwalt überprüft anhand des Insolvenzgutachtens, ob der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt worden ist und untersucht den Vorgang auf weitere Bankrottdelikte.

Als weiteren Schritt schreibt er die Sozialversicherungsträger an und erkundigt sich nach rückständigen Arbeitnehmeranteilen.

Sollte der Geschäftsführer sich nicht gegen die Vorwürfe des Staatsanwaltes wehren, wird er katalogartig und hart bestraft.

Erfahrungsgemäß sind die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft insbesondere wegen Insolvenzverschleppung haltlos.

Um es sich möglichst einfach zu machen, übernehmen die Staatsanwälte ungeprüft den Inhalt des Insolvenzgutachtens, anstatt den tatsächlichen Sachverhalt zu ermitteln.

Diese Vorgehensweise hält jedoch keiner gerichtlichen Überprüfung stand und kann mit geschickter Verteidigung ohne weiteres zu Fall gebracht werden.



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