Rechtsanwalt Jörg Franzke
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Wie gefährlich sind für mich Steuerschulden und offene Arbeitnehmeranteile?


Steuerschulden sind nicht sonderlich gefährlich. Erfahrungsgemäß lassen die Finanzämter selbst rückständige Umsatzsteuer mit in die Restschuldbefreiung gehen.

Seien Sie aber vorsichtig bezüglich der Einkommenssteuern, wenn Sie verheiratet sind und sich gemeinsam veranlagen lassen.

Dann kann das Finanzamt auf Ihren Ehegatten zurückgreifen und von ihm die volle Einkommenssteuer verlangen.

Weitaus gefährlicher sind nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge:

Einerseits steht dass Nichtbezahlen der Arbeitnehmeranteile unter Strafe und davon wird häufig Gebrauch gemacht.

Anderseits gelten rückständige Arbeitnehmeranteile als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, mit der Folge, dass diese Beiträge von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen sind.



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