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Mögliche Folgen, wenn ich nicht alle Sozialversicherungsbeiträge entrichtet habe?


Viele Unternehmer meinen es gut und wollen ihren Geschäftsbetrieb solange wie möglich aufrecht erhalten.

Löhne und Lieferanten werden noch bezahlt, aber die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter bleiben auf der Strecke.

Leider haben die Unternehmer zumindest sich selbst damit keinen Gefallen getan, denn rückständige Sozialversicherungsbeiträge sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

Das heißt im Klartext: Der Unternehmer muss diese Beiträge dann trotz Insolvenzverfahren aus eigener Tasche bezahlen.

Dies gilt allerdings nur für den Teil der Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge, den nur dieser Teil gilt als für den Unternehmer fremdes Vermögen, das er mit besonderer Sorgfalt verwalten muss, aber auch schon dieser Teil kann ein erheblicher Betrag sein.



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