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Was sind die Folgen, wenn Sie als Geschäftsführer nicht alle Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen abgeführt haben?


Um das Unternehmen in der Krise möglichst lange am Leben zu erhalten, bezahlen viele Geschäftsführer von dem knappen Geld lieber Material und Löhne. Die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge hingegen stellen sie zurück.

Dem wollte der Gesetzgeber vorbeugen und hat nach nicht rechtzeitigem Abführen der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung unter Strafe gestellt.

Der Gesetzgeber argumentiert, bei den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung handelt es sich um fremdes Vermögen des jeweiligen Arbeitnehmers, das der Geschäftsführer mit besonderer Sorgfalt verwalten muss.  Zahlt er die Arbeitnehmeranteile nicht rechtzeitig bei der Krankenkasse ein, veruntreut er das Geld des Arbeitnehmers und macht sich strafbar.

Die Strafbarkeit tritt automatisch ein, nachdem die Einzahlungsfrist abgelaufen ist.



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