Erhalte ich als selbständiger Unternehmer ebenfalls eine Restschuldbefreiung nach dem Insolvenzverfahren?
Ja, hier gilt nichts anderes als bei einem Verbraucher: Genau 6 Jahre nachdem das Gericht den Insolvenzantrag eröffnet hat, wird das Gericht die Restschuldbefreiung erteilen.
Allerdings bestehen gerade gegenüber Selbständigen so genannte Forderungen aus vorsätzlich unerlaubt begangener Handlung wie beispielsweise nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge.
Diese Forderungen aus vorsätzlich unerlaubt begangener Handlung sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen, d.h. der Unternehmer bleibt trotz Insolvenzverfahren darauf sitzen.
|