Welche Voraussetzungen zwingen mich als GmbH-Geschäftsführer zu einem Insolvenzantrag?
Als GmbH-Geschäftsführer haben Sie keine Wahl: Sie müssen Insolvenz anmelden, sobald das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist.
Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen seine Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Als grobe Faustregel gilt: können mehr als ein Fünftel (20%) aller fälligen Rechnungen nicht mehr bezahlt werden, ist das Unternehmen zahlungsunfähig.
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.
Verlassen Sie sich bei der Einschätzung, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt nicht allein auf die Einschätzung Ihres Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers. Nach eingetretener Insolvenz ist ist der Steuerberater weg und Sie tragen die Verantwortung allein.
Erfahrungsgemäß schätzen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Situation der Gesellschaft vor der Insolvenz viel zu optimistisch ein tragen so mit zu einer Insolvenzverschleppung bei.
Der Gesetzgeber hat dem Geschäftsführer eine dreiwöchige Gnadenfrist bis zur Antragstellung eingeräumt, wenn er diese Zeit nachweisbar dazu nutzt, sein Unternehmen zu retten.
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