Rechtsanwalt Jörg Franzke
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Warum ist es für mich als in die Klemme geratener Geschäftsführer vorteilhaft, wenn ich vor der Insolvenz eine Limited gründe?


Weil das die beste Möglichkeit darstellt, das Unternehmen fortzuführen.

Wenn der Unternehmer in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist und "weiterhin selbständig" bleiben will, wird er sich eine andere Person suchen, die den Betrieb "fortführt".

Der Unternehmer ist sodann als Angestellter dieser Person tätig, mit einem Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze. Nachdem der neue Betrieb eingerichtet ist, stellt er einen Insolvenzantrag um die Altschulden loszuwerden.

Die Person, die den Betrieb "fortführt", kann eine natürliche Person sein, wie die Ehefrau oder eine juristische Person. Als juristische Person kommt natürlich eine GmbH in Frage.

Aber wer sich in dieser Situation die Gründung einer GmbH nicht leisten kann, greift auf die Ltd. zurück, die rechtlich gesehen gegenüber der GmbH völlig gleichwertig anzusehen ist.

Der Unterschied besteht im aufzubringenden Haftungskapital: Während man bei der GmbH 25.000 € aufbringen muss, beträgt das Haftungskapital der Ltd. 1 Pfund. 



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