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Wann ist für mein Unternehmen der richtige Zeitpunkt für den Insolvenzantrag?


Im Gegensatz zu einem Geschäftsführer einer juristischen Person besteht als Einzelunternehmer oder Freiberufler keine Antragspflicht.

Wie eine Privatperson im Verbraucherinsolvenzverfahren kann der Einzelunternehmer Insolvenz anmelden, er muss aber nicht.

An Stelle eines Insolvenzantrages kann er den Geschäftsbetrieb auch nur einstellen und beim Gewerbeamt und Finanzamt abmelden. Den Insolvenzantrag stellt er später, nachdem er nicht mehr selbständig ist.

So vorzugehen kann für Sie vorteilhaft sein. Wird z. B. eine andere Person einen gleichartigen Gewerbebetrieb zum Beispiel in der Rechtsform einer Limited mit Ihnen als angestellten Geschäftsführer gründen und ist die Gründung noch nicht abgeschlossen, kann ein neugieriger Insolvenzverwalter hinderlich sein.

In diesem Fall ist es besser, wenn Sie das Geschäft zunächst nur abmelden. Später stellen sie einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz (aber Vorsicht: juristische Gratwanderung).



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