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Gegen mich wurde ein Insolvenzantrag gestellt – was muss ich tun?


Nicht nur Ihnen als Schuldner, sondern auch Ihren Gläubigern steht das Recht zu, ein Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen bzw. Unternehmen zu beantragen.

Von einem Gläubigerantrag erfahren Sie über das Insolvenzgericht. In den meisten Fällen hat das Gericht auch schon einen Rechtsanwalt als Sachverständigen bestellt, der das Vorliegen eines Insolvenzgrundes begutachten soll und ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um davon das Insolvenzverfahren zu bezahlen.

Der Rechtsanwalt wird Sie zu einem Besprechungstermin in seine Kanzlei vorladen oder Ihre Gewerberäume aufsuchen. Ihm müssen Sie von Gesetzes wegen bedingungslos Rede und Antwort stehen.

Verdächtigt Sie der Gläubiger, dass Sie noch schnell Vermögen beiseite schaffen wollen, kann das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allumfassenden Rechten einsetzen.

Das Gutachten über Ihr Vermögen übergibt der Sachverständige circa zwei Wochen nach seiner Bestellung dem Gericht. Dieses entscheidet, ob der Gläubigerantrag berechtigt war und ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Gläubigeranträge stammen zumeist von Finanzämtern oder Krankenkassen wegen rückständiger Arbeitnehmeranteile. Von gewerblichen Gläubigern wie beispielsweise Lieferanten, sind derartige Anträge auch bei regelmäßiger Androhung selten zu befürchten.

Dies hat seine Ursache daran, dass der Gläubiger seinen Antrag glaubhaft begründen und Gerichtsgebühren bezahlen muss, beispielsweise mit einem Titel und vergeblichen Vollstreckungsversuchen.

Behörden fällt die Glaubhaftmachung leichter. Bereits der Zahlungsbescheid stellt einen rechtswirksamen Titel dar.

Den Insolvenzantrag eines Gläubigers dürfen Sie keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen!

Vielmehr müssen Sie sofort handeln. Überprüfen Sie ganz ehrlich - und am besten mit der Hilfe eines Insolvenzexperten - ob tatsächlich eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt.

Falls ja, stellen Sie unbedingt einen eigenen Insolvenzantrag. Nur dann erhalten Sie nach Ablauf des Insolvenzverfahrens eine Restschuldbefreiung.



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