Rechtsanwalt Jörg Franzke
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Von welchen Gläubigern habe ich einen Insolvenzantrag zu befürchten und warum?


Nur Finanzamt und Krankenkassen stellen in der Regel einen Insolvenzantrag gegen fremde Unternehmen - bei Steuerschulden droht zusätzlich Gewerbeuntersagungsverfahren.

Von dem Finanzamt und den Krankenkassen als Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge.

Die Finanzämter deshalb, weil sie sich dazu verpflichtet fühlen, Sie als Steuersünder aus dem Verkehr zu ziehen.

Die Krankenkassen deshalb, weil sie Beitragsrückstände bei der Bundesagentur erstattet bekommen. Der Insolvenzantrag gegen das säumige Unternehmen dient der Krankenkasse als Nachweis, dass die Beiträge uneinbringlich sind. Darüber hinaus ist das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen strafbar.

Sonstige Gläubiger wie Lieferanten oder Banken stellen in der Regel keinen Insolvenzantrag. Ein Fremdantrag ergibt für sie aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn.

Die sonstigen Gläubiger müssen die nicht unerheblichen Gerichtsgebühren des Insolvenzverfahrens bezahlen und später im Insolvenzverfahren müssen sie ansehen, wie der Insolvenzverwalter sich die Taschen füllt, anstatt die verbleibende Masse zu verteilen.

Das schreckt die sonstigen Gläubiger vor einem Insolvenzantrag ab, auch wenn sie noch so heftig mit einem Insolvenzantrag drohen.

Bei Steuerschulden droht dem Unternehmer nicht nur ein Insolvenzantrag, sondern darüber hinaus ein Gewerbeuntersagungsverfahren.

Liegt ein Insolvenzantrag gegen Ihr Unternehmen vor, kann dieser nur noch mittels kurzfristiger Bezahlung der gesamten Schuld abgewendet werden.

Spätestens, wenn der Vollstrecker des Finanzamtes oder Krankenkasse seinen Besuch ankündigt, musss eine Auffanggesellschaft gegründet sein.



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