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Gilt der gesetzliche Pfändungsschutz für Arbeitnehmer auch für selbständige Unternehmer?


Nein. Damit ein Schuldner nach einer Pfändung nicht gänzlich ohne Geld dasteht, hat der Gesetzgeber Pfändungsgrenzen eingeführt. Das heißt, das Einkommen des Schuldners unterhalb dieser Pfändungsgrenze darf nicht gepfändet werden.

Die Pfändungsgrenze beginnt bei 990 € Nettoeinkommen und erhöht sich je nach Einkommen und bestehenden Unterhaltspflichten.

Der gesetzliche Pfändungsschutz ist allerdings nur für Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit vorgesehen.

Das Einkommen eines Unternehmers, das bekanntlich aus Zahlungseingängen besteht, unterliegt nicht diesem automatischen Pfändungsschutz.

Wird dem Unternehmer selbst das lebensnotwendige Einkommen gepfändet, muss er bei Gericht den Vollstreckungsschutz beantragen. Hierzu muss der Unternehmer nachweisen, dass der gepfändete Betrag zum Lebensunterhalt unbedingt notwendig ist.

Dies kann ein mühseliges Unterfangen sein und wird sich monatlich wiederholen. Erst nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, genießt auch ein Unternehmer Vollstreckungsschutz. Dafür kann der Insolvenzverwalter Ihnen alles wegnehmen.



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