Mögliche Folgen, wenn GmbH-Geschäftsführer gegenüber dem Insolvenzverwalter Vermögen verschweigt?
Der Geschäftsführer muss dem Insolvenzverwalter sämtliche Vermögensgegenstände mitteilen, die zur Insolvenzmasse zählen.
Der Tatbestand des Verheimlichens von Vermögensgegenständen kann zum Beispiel durch das Verschweigen von Anfechtungssachverhalten erfüllt werden.
Verheimlicht der Unternehmer zum Beispiel, dass er einem Gläubiger, der Kenntnis über die Zahlungsunfähigkeit hatte, unmittelbar vor der Insolvenz noch Sicherheiten eingeräumt hat, könnte das ein strafrechtliches Nachspiel haben.
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