Rechtsanwalt Jörg Franzke
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Einleitung

Auch Einzelunternehmer und Freiberufler können ihre Geschäfts- und Privatschulden wieder in den Griff bekommen.

Das funktioniert, indem man eine Regelinsolvenz einleitet oder einen freiwilligen Schuldenvergleich.

Entscheidet der Unternehmer sich für die Regelinsolvenz, erhält er genauso wie ein Verbraucher nach Durchlaufen des sechsjährigen Insolvenzverfahren eine vollständige Restschuldbefreiung – sowohl über die Geschäftsschulden als auch über Steuerrückstände als auch über alle privaten Schulden.

So hat auch ein glückloser Unternehmer eine gute Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn.

Wollen Sie eine Regelinsolvenz einleiten, lesen Sie bitte meinen „Fahrplan zur Regelinsolvenz“. Sie erfahren in 11 kleinen Schritten, wie Sie eine Regelinsolvenz bestmöglich vorbereiten und wie das Verfahren abläuft.

Die Regelinsolvenz ist weitaus vielschichtiger, als eine Verbraucherinsolvenz. Aber bei guter Vorbereitung und mit meine „Tricks“, die ich Ihnen hier verraten werde, wird Ihnen die Restschuldbefreiung sicher sein.


1: Regelinsolvenz selbst einleiten?


2: Handlungsspielräume bewahren

3: Umgehen Sie Pfändungen


4: Legen Sie eine Kriegskasse an


5: Überlegen Sie, wie es weiter geht

6: Stellen Sie die Zahlungen ein


7: Retten Sie, was zu retten ist


8: Insolvenz mit Online-Schuldenfrei.de einleiten

9: Die Schuldenbereinigung

10: Den Antrag bei Gericht einreichen

11: Verlauf des Insolvenzverfahrens

12: Wohlverhaltenszeit




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