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Zahlungsunfähigkeit


Die Zahlungsunfähigkeit ist bei natürlichen Personen der Eröffnungsgrund. Eine natürliche Person ist zahlungsunfähig, wenn sie nicht dazu in der Lage ist, ihre fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.

Eine Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Von der Zahlungsunfähigkeit zu unterscheiden ist die drohende Zahlungsunfähigkeit. Diese ist nur dann Insolvenzgrund, wenn der Schuldner den Antrag selbst gestellt hat.



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