Wohlverhaltensperiode
Die Wohlverhaltensperiode ist der Zeitraum, nachdem das Insolvenzverfahren beendet ist und bis die sechs Jahre Gesamtverfahrensdauer voll sind. In diesem Zeitraum muss der Schuldner nur noch sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abführen.
Ansonsten lässt man ihn vollständig in Ruhe. Der Schuldner kann in der Wohlverhaltensperiode sich (wieder) selbständig machen, neue Schulden eingehen oder etwas ansparen ohne befürchten zu müssen, dass ihm das Ersparte weggenommen wird.
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