Vergleich Insolvenz
Falls Sie aus den Schulden wollen und eine Insolvenz für Sie nicht in
Frage kommt, wählen Sie einen Vergleich
statt Insolvenz.
Mit einem Vergleich statt Insolvenz können wir die Gesamtschulden auf
eine möglichst geringe Summe herunterhandeln. Statt 100% zahlen Sie nur
noch 50% oder 30% oder 10%, je nachdem
wie weit sich die Gläubiger herunter handeln lassen.
Was man mit einem Vergleich herausholen
kann, hängt ab von Ihrer persönlichen Situation und wer die
Gläubiger sind.
Ihre
persönliche Situation und Erfolgsaussichten auf einen
Teilzahlungsvergleich können Sie von dem Chancen-Kalkulator feststellen
lassen.
Die Vorteile des Vergleichs statt
Insolvenz bestehen darin, dass Sie eine Insolvenz vermeiden und
deshalb frei bleiben, in allen finanziellen Entscheidungen.:
- schnelle Entschuldung bei Einmalzahlung: 3 Monate statt 6 Jahre
- diskrete Abwicklung ohne Veröffentlichung in der lokalen Presse
- Kontrolle des Insolvenzverwalters entfällt
- schnelle Tilgung aus Schufa und Schuldenregister
- Vermeidung von Pfändungen und Offenbarungseid
- keine beruflichen Einschränkungen, keine Kündigung oder
Einschränkung bei der Stellensuche
Nachteile bei Vergleich statt Insolvenz gibt es nur einen einzigen: Es wird ein Geldbetrag benötigt, den
man den Gläubigern als Teilzahung anbieten kann. Am besten ist eine
Einmalzahlung, aber auch monatliche Raten sind möglich.
Die Erfolgsaussichten auf einen Vergleich statt Insolvenz lassen sich
wie folgt verbessern:
Nicht darauf warten, bis man vollkommen pleite ist und nichts mehr
anzubieten kann. Ein vorteilhafter Vergleich wird natürlich nur
gelingen, wenn ein Budget zur Verfügung
steht, das man den Gläubigern anbieten kann.
Der Vergleich sollte nicht selbst, sondern von einer anderen, neutralen Person durchgeführt werden.
Ideal hierzu sind natürlich Rechtsanwälte mit einer entsprechenden
Reputation.
Teilzahlungsvergleiche lassen sich weitaus erfolgreicher abschließen,
wenn eine Einmalzahlung angeboten wird.
Ratenzahlung oder eine Kombination aus Einmal- und Ratenzahlung ist
zwar ebenfalls möglich, wenn irgendwie machbar, sollte ein Angebot per
Einmalzahlung aber stets bevorzugt werden.
Je weniger Gläubiger in den
Vergleich einbezogen werden müssen, desto besser stehen die Aussichten
auf einen erfolgreichen Schuldenvergleich.
Man muss den Gläubigern glaubhaft
machen, dass keinerlei pfändbares Vermögen verfügbar ist, also
jede Art von Zwangsvollstreckung ins Leere geht. Dies erfolgt entweder
anhand einschlägiger Unterlagen oder Sie haben bereits die
Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
|