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Vergleich Insolvenz


Falls Sie aus den Schulden wollen und eine Insolvenz für Sie nicht in Frage kommt, wählen Sie einen Vergleich statt Insolvenz.

Mit einem Vergleich statt Insolvenz können wir die Gesamtschulden auf eine möglichst geringe Summe herunterhandeln. Statt 100% zahlen Sie nur noch 50% oder 30% oder 10%, je nachdem wie weit sich die Gläubiger herunter handeln lassen.

Was man mit einem Vergleich herausholen kann, hängt ab von Ihrer persönlichen Situation und wer die Gläubiger sind.

Ihre persönliche Situation und Erfolgsaussichten auf einen Teilzahlungsvergleich können Sie von dem Chancen-Kalkulator feststellen lassen.

Die Vorteile des Vergleichs statt Insolvenz bestehen darin, dass Sie eine Insolvenz vermeiden und deshalb frei bleiben, in allen finanziellen Entscheidungen.:

  • schnelle Entschuldung bei Einmalzahlung: 3 Monate statt 6 Jahre
  • diskrete Abwicklung ohne Veröffentlichung in der lokalen Presse
  • Kontrolle des Insolvenzverwalters entfällt
  • schnelle Tilgung aus Schufa und Schuldenregister
  • Vermeidung von Pfändungen und Offenbarungseid
  • keine beruflichen Einschränkungen, keine Kündigung oder Einschränkung bei der Stellensuche

Nachteile bei Vergleich statt Insolvenz gibt es nur einen einzigen: Es wird ein Geldbetrag benötigt, den man den Gläubigern als Teilzahung anbieten kann. Am besten ist eine Einmalzahlung, aber auch monatliche Raten sind möglich.


Die Erfolgsaussichten auf einen Vergleich statt Insolvenz lassen sich wie folgt verbessern:

Nicht darauf warten, bis man vollkommen pleite ist und nichts mehr anzubieten kann. Ein vorteilhafter Vergleich wird natürlich nur gelingen, wenn ein Budget zur Verfügung steht, das man den Gläubigern anbieten kann.

Der Vergleich sollte nicht selbst, sondern von einer anderen, neutralen Person durchgeführt werden. Ideal hierzu sind natürlich Rechtsanwälte mit einer entsprechenden Reputation.

Teilzahlungsvergleiche lassen sich weitaus erfolgreicher abschließen, wenn eine Einmalzahlung angeboten wird. Ratenzahlung oder eine Kombination aus Einmal- und Ratenzahlung ist zwar ebenfalls möglich, wenn irgendwie machbar, sollte ein Angebot per Einmalzahlung aber stets bevorzugt werden.

Je weniger Gläubiger in den Vergleich einbezogen werden müssen, desto besser stehen die Aussichten auf einen erfolgreichen Schuldenvergleich.

Man muss den Gläubigern glaubhaft machen, dass keinerlei pfändbares Vermögen verfügbar ist, also jede Art von Zwangsvollstreckung ins Leere geht. Dies erfolgt entweder anhand einschlägiger Unterlagen oder Sie haben bereits die Eidesstattliche Versicherung abgegeben.


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