Verfallklausel
Die Verfallklausel ist eine Vereinbarung, die häufig bei Ratenzahlungen vorkommt. Verfallklausel bedeutet, dass der gesamte Restbetrag der vereinbarten Ratenzahlungen fällig wird, sobald der Schuldner auch nur eine Rate nicht pünktlich bezahlt.
Eine Verfallklausel kommt beispielsweise im Schuldenbereinigungsplan zur Anwendung, wenn der Schuldner die versprochen Beträge in Raten bezahlen soll.
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