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Verbraucher


Verbraucher im Sinne des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist ein anderer Begriff als in der sonstigen Gesetzessprache.

Während als Verbraucher üblicherweise eine natürliche Person bezeichnet wird, die einen Vertrag nicht für eine selbständige berufliche Tätigkeit abschließt, umfasst das Verbraucherinsolvenzverfahren auch Personen, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben und deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind.



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