Unterhaltsschulden Privatinsolvenz
Bei Unterhaltsschulden Privatinsolvenz verhält es sich folgendermaßen:
Alle Unterhaltsschulden, die älter sind, als der Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, werden so wie alle anderen Schulden auch restsschuldbefreit.
Dabei ist es egal, ob es sich um Unterhaltsschulden gegenüber der Vorschusskasse, gegenüber den Kindern oder dem Ehegatten handelt. In allen Fällen erhält der Schuldner später die Restschuldbefreiung.
Probleme können dem Schuldner im Insolvenzverfahren aber die neuen Unterhaltsschulden bereiten, die nach dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen.
Denn der nicht bezahlte Unterhalt ab Eröffnung gilt wiederum als neue Schuld, die nicht restschuldbefreit wird.
Also sollte der Schuldner es irgendwie versuchen, die monatlichen Unterhaltsbeiträge ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu bezahlen.
Sind die monatlichen Beiträge aufgrund geringen Einkommens zu hoch, sollte der Schuldner zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen und dort mit Prozesskostenhilfe eine Abänderungsklage betreiben, damit die Beiträge an seine Vermögensverhältnisse in der Privatinsolvenz angepasst werden.
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