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Treuhänder


Im Gegensatz zum „großen“ Insolvenzverfahren wird der Insolvenzverwalter im Verbraucherinsolvenzverfahren „Treuhänder“ genannt.

Seine Aufgaben sind weitaus geringer als die des Insolvenzverwalters. Beispielsweise braucht sich der Treuhänder nicht um Insolvenzanfechtungen zu kümmern.

Während der Wohlverhaltensperiode sind die Aufgaben des Treuhänders zusätzlich eingeschränkt. Das Amt des Treuhänders üben in der Regel spezialisierte Rechtsanwälte aus und werden vom Insolvenzgericht bestellt und überwacht. Der Treuhänder hat sowohl die Interessen des Schuldners als auch der Gläubiger zu berücksichtigen.



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