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Schuldenbereinigungsplan


Der Schuldner ist vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens dazu verpflichtet, eine fachlich qualifizierte Stelle wie zum Beispiel einen Rechtsanwalt mit der Durchführung eines Schuldenbereinigungsverfahrens zu beauftragen.

Hierzu entwirft der Rechtsanwalt zunächst einen Schuldenbereinigungsplan, in dem er den Gläubigern einen bestimmten Zahlungsplan zur Begleichung zumindest eines Teils der Schulden anbietet.

Verfügt der Schuldner weder über Vermögen noch pfändbares Einkommen, wird den Gläubigern ein so genannter Null-Plan angeboten. Dieser beinhaltet lediglich das Versprechen des Schuldners, dass dieser in den nächsten sieben Jahren sein pfändbares Einkommen abführen wird, falls er überhaupt welches haben wird.

Den Schuldenbereinigungsplan übersendet der Rechtsanwalt den Gläubigern und fordert sie zur Zustimmung auf. Weil erfahrungsgemäß stets einer der Gläubiger ablehnt, scheitern Schuldenbereinigungsverfahren gewöhnlich.

Aber das macht nichts, denn damit ist der endlich der Weg frei, das gerichtliche Verfahren zu beantragen.



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