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Insolvenzrichter


Der Insolvenzrichter ist letztendlich der Herr des Insolvenzverfahrens, er entscheidet über alle wichtigen Dinge wie beispielsweise die Eröffnung des Verfahrens oder die Erteilung der Restschuldbefreiung.

Für Insolvenzverfahren ist überwiegend jedoch nicht der Richter zuständig, sondern der Rechtspfleger. Gegen richterliche Entscheidungen im Insolvenzverfahren gibt es nur in bestimmten Fällen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde.



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