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Restschuldbefreiung


Die Restschuldbefreiung wird nach der Wohlverhaltensperiode vom Insolvenzgericht mittels Gerichtsbeschluss erteilt. Genau genommen bewirkt die Restschuldbefreiung nicht, dass die Forderungen der Insolvenzgläubiger erlöschen.

Sondern die Forderungen sind nicht mehr durchsetzbar. In der Praxis allerdings spielt die Unterscheidung keine Rolle, d. h. der Schuldner ist seine Schulden mit Erteilung der Restschuldbefreiung für immer los.

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, wie beispielsweise Betrug, Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie die Nebenfolgen einer Straftat.



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