Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe ist die vollständige oder teilweise Befreiung einer Partei von Gerichtskosten, wenn sie diese aufgrund geringen Einkommens nicht selbst aufbringen kann.
Die Prozesskostenhilfe kommt überwiegend bei gerichtlichen Klageverfahren zur Anwendung. Auch im Insolvenzverfahren gibt es „Prozesskostenhilfe“, damit der Schuldner damit der Schuldner das gesetzlich vorgeschriebene Schuldenbereinigungsverfahren von einem Rechtsanwalt durchführen lassen kann.
Im Insolvenzverfahren wird die Prozesskostenhilfe „Beratungshilfe“ genannt.
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