Privatinsolvenz und Auto
Viele besitzen noch ein altes Auto oder Motarrad und
fragen, wie es sich mit Privatinsolvenz und Auto verhält.
Grundsätzlich fällt das Auto des
Schuldners in die Insolvenzmasse und ist zu verwerten.
Etwas anderes gilt, wenn das Auto für die Ausübung des
Berufs benötigt wird. Beispielsweise darf ein Schichtarbeiter,
der den Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen
kann, das Auto behalten, weil er andernfalls den Arbeitsplatz verliert.
Damit Ihnen der Insolvenzverwalter glaubt, dass Sie das Auto zur
Berufsausübung benötigen, holen Sie sich eine schriftliche
Bestätigung vom Arbeitgeber. Das Bestätigungsschreiben fügen
wir gleich dem Insolvenzantrag bei, das verhindert Begehrlichkeiten.
Menschen mit Schwerbeschädigtenausweis haben nicht
automatisch ein Recht auf ihr Auto. Ist der Insolvenzverwalter "doof"
und will er Ihnen das Auto streitig machen, muss das Gericht
feststellen, ob die Wegnahme berechtigt ist. Ein kompliziertes
Verfahren, Ausgang ungewiss.
Will der Schuldner das Auto behalten, kann er dem
Insolvenzverwalter abkaufen. Damit der Kaufpreis so
gering wie möglich wird, verrate ich Ihnen folgenden Trick:
Lassen Sie sich anstelle eines teuren Wertgutachtens von
zwei befreundeten KfZ-Werkstätten zwei Kaufangebote ausstellen,
zu einem möglichst niedrigen Preis.
In der Regel akzeptieren die Insolvenzverwalter diese Kaufangebote
anstelle eines Wertgutachtens und geben sich mit dem genannten
Ankaufspreis zufrieden.
Möglich ist es, dass ein Freund des Schuldners ein / das Auto kauft und ihn damit fahren lässt. Der Schuldner darf die
Kraftfahrzeugversicherung auf seinen Namen laufen lassen.
Auf die Anschaffung eines neuen (gebrauchten) Autos während
des eigentlichen Insolvenzverfahrens sollte man ebenfalls verzichten.
Diese Anschaffung gilt "Neuerwerb" und kann von dem Insolvenzverwalter
eingezogen werden.
Erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, also in der Wohlverhaltensperiode,
ist die Neuanschaffung eines Fahrzeuges wieder risikolos.
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